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Michael Jackson: Abmahnung für Merchandising-Produkte
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH. Vorgeworfen wird ein illegaler Eingriff in die exklusiven Merchandisingrechte des Künstlers Michael Jackson. Kostenpunkt: 2.066 Euro.
Die Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte scheint sich ein weiteres Betätigungsfeld gesucht zu haben. Im Auftrag des Majorlabels Universal Music GmbH verschickt man aktuell einige äußerst interessante Abmahnungen. Den Empfängern wird ein illegaler Eingriff in exklusive Merchandisingrechte vorgeworfen. Dies entstehe durch den Vertrieb und / oder Verkauf von Merchandising- und Fanartikeln, auf denen der Künstlername, geschützte Kennzeichen sowie Abbildungen von Michael Jackson (!) abgebildet sind.
Nein, bei dem Namen handelt es sich um keinen Fehler. Die Rede ist tatsächlich von dem im Juni 2009 verstorbenen "King of Pop", Michael Jackson. Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, keine Lizenz von Universal oder dem exklusiven Kooperationspartner Deutschrock Merchandise GmbH zu besitzen. Folglich sei der Verkauf und Vertrieb von Michael Jackson Merchandising-Artikeln rechtswidrig.
Die Abgemahnten werden auf Unterlassung, Auskunft, Kostenerstattung sowie Schadensersatz in Anspruch genommen. Insbesondere die letzten beiden Punkte schlagen hier ein wie eine Bombe. Neben einem pauschalen Schadensersatz von 1.000 Euro werden weitere 1.066 Euro an Anwaltskosten gefordert. Unterm Strich summiert sich der Betrag für den Abgemahnten somit auf 2.066 Euro. Der Betrag wird aus einem Streitwert von 50.000 Euro errechnet.
Aufgrund der sehr spezifischen Situation ist es auch nicht mit der Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung abgetan, wie Rechtsanwalt Karsten Gulden von der Kanzlei GGR-Recht erklärt. Man müsse hier erheblich weitsichtiger vorgehen, um einen größeren Schaden vom Abgemahnten abzuwenden. Aufgrund des enormen Streitwertes kann man eine anwaltliche Vertretung nur nahelegen.
Besonders schön sieht man hier jedoch die Absurdität des deutschen Abmahnwesens. Natürlich verfallen Urheberrechte nicht über Nacht und auch Nutzungsrechte bleiben bestehen. Aber hier zeigt sich besonders deutlich, dass man sogar mit einem verstorbenen Künstler noch "arbeiten" kann.
(via anwalt24, thx!)
(Bild via flickr by ricardodiaz11 unter CC-BY, thx!)
Quelle: gulli / anwalt24 & MJackson.NET
Mehr über: Universal, Michael Jackson, Merchandisingrechte
weitere Infos:
www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.comStichworte: -
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