Presserat rügt "Bild"-Berichterstattung über Michael Jacksons Tod
Die Berichterstattung über den Tod von Michael Jackson stieß beim Deutschen Presserat auf teilweise harte Kritik. In seiner jüngsten Sitzung hatte der Presserat vor allem Axel Springer im Visier. Insgesamt sprach das Organ sechs Rügen aus.
Wegen unangemessen sensationeller Berichterstattung wurde zum einen die "Bild-Zeitung" gerügt. "Hier verliert er den Kampf um sein Leben" lautete die Überschrift einer Titelseite, darunter ein Bild von Jackson auf einer Bahre liegend, angeschlossen an Beatmungsgeräte. Diese Kombination suggeriere den Lesern, sie könnten einem Menschen unmittelbar beim Sterben zusehen, so die Begründung des Presserats.
Auch Bild.de erhielt eine Rüge. Das Internet-Portal hatte ein computergeneriertes Bild gezeigt, das den toten King of Pop "grausam entstellt" und ohne Haare zeigte. Mit dieser fiktiven Darstellung der Leiche verstoße Bild-Online gegen die Menschenwürde.
Abgemahnt wurden außerdem "Das Neue Blatt" (Bauer Media), die "Schwäbische Zeitung" und das TV-Supplement "Prisma" sowie ein zweites Mal Bild.de für Berichterstattungen über ein Tötungsdelikt sowie einen brutalen Überfall. Insgesamt hat der Presserat 112 Beschwerden behandelt. Dabei wurden neben den Rügen 17 Missbilligungen und 17 Hinweise ausgesprochen.
Mehr Informationen auf http://www.presserat.info
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