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Dr. Arnold Klein verlangt Geld für 179 Behandlungen!

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  • Dr. Arnold Klein verlangt Geld für 179 Behandlungen!

    Wer sonst noch Ansprüche auf den Nachlass anmeldet

    Oktober 31, 2009 | Newsman | MJackson.NET | BILD Online |

    Drei Tage, bevor Michael Jackson († 50) starb, hatte er den Superstar noch versorgt: Hautarzt Dr. Arnold Klein. Die Kosten der Behandlungen konnten von Jackson nicht mehr beglichen werden. Jetzt klagte der Hautarzt gegen die Nachlassverwalter.

    Klein hat Jackson vom 23. März 2009 bis 22. Juni 2009 179 Mal behandelt. Die offenen Rechnungen ergeben eine Summe von 32 820,46 Euro. Die will Klein jetzt eintreiben.

    So viele Behandlungen in so kurzer Zeit; was war los mit dem King of Pop? In der Klageschrift listet Klein die Prozeduren und Medikamente auf, die Jackson erhielt.

    Er gab ihm Botox und Restalyne, Produkte, die in die Haut injiziert werden, um Falten zu glätten. Er spritzte ihm die Lippen auf und verschrieb ihm das Schmerzmittel Demerol.

    Außerdem verabreichte er ihm Sonnecreme und Latanaprost – ein Medikament gegen den grünen Star. Trotz der Klage gegen die Nachlassverwalter seines Freundes – über seinen verstorbenen Patienten denkt der Arzt nur das Beste.

    Ganz im Gegenteil. Über den Doku-Film „This is It“ twitterte er: „Ich habe ihn gesehen. Es hat mir den Atem geraubt“, so Klein.

    „Mein Freund, ich werde dich vermissen“
    , schrieb er weiter. Seit Jahren wird gemunkelt, dass Klein den Samen gespendet hat, mit dem Jacksons Kinder Prince Michael I (12) und Paris (11) gezeugt wurden.

    Fakt ist: Klein ist nicht der einzige, der Geld aus dem Nachlass des King of Pop fordert.

    Michael Jacksons früherer Manager sowie der Produzent und Regisseur des „Thriller“-Videos haben Jacksons Nachlass auf Zahlung von mehr als zwei Millionen Dollar verklagt. Produzent George Folsey machte am Donnerstag eine Forderung von mehr als einer Million Dollar geltend. Ein Anwalt von Regisseur John Landis erklärte, diesem würden vermutlich mehr als 1,3 Milliarden Dollar geschuldet. Landis und seine Firma hatten Jackson bereits vor dessen Tod verklagt und erklärt, der Popstar habe ihm in den vergangenen Jahren seinen Anteil an Gewinnen aus dem legendären 14-minütigen Video vorenthalten. Der frühere Manager des „King of Pop“, Leonard Rowe, machte am Donnerstag eine ausstehende Summe von mehr als 300.000 Dollar geltend.
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