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Dr Conrad Murray - Anklage Noch Diese Woche?

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  • Dr Conrad Murray - Anklage Noch Diese Woche?

    Mittwoch 26. August 2009 | Newsman | MJackson.Net - Quelle: MJFC-Jam

    Alles in Ordnung mit dem Arzt", sagte ein Sprecher des Los Angeles Police Departments noch im Juni. Nur drei Tage nach Michael Jacksons Tod war dessen Leibarzt Dr. Conrad Murray mehrere Stunde lang von Zivilbeamten verhört und zu den Todesumständen seines Patienten befragt worden. Schien es damals noch so, als treffe Murray keine Schuld am Tode Jacksons, sieht dies knapp zwei Monate später völlig anders aus.

    Nach der Veröffentlichung des Obduktionsberichts am Montag wird eine Anklage gegen den Kardiologen immer wahrscheinlicher. Die Gerichtsmediziner kommen zu dem Schluss, dass es sich um ein "Tötungsdelikt" handelt. Das bedeutet, dass der Tod durch Zutun einer anderen Person verursacht wurde. Neben "natürlicher Tod", "Selbstmord", "Unfall" und "kann nicht bestimmt werden" eine von fünf möglichen Ursachen, die ein Gerichtsmediziner feststellen kann.

    Für Dr. Conrad Murray das denkbar schlechteste Ergebnis. Denn Jackson ist an einem Medikamentencocktail aus Beruhigungsmitteln und dem starken Narkosemittel Propofol gestorben - verabreicht von ihm. Viel aufschlussreicher als der Obduktionsbericht, dessen Befund keine Überraschung war, sind allerdings die vom Gericht jetzt veröffentlichten Zeugenaussagen Murrays. Sie lassen eine detaillierte Rekonstruktion der letzten Stunden des King of Pop zu.

    Demnach hatte Jackson vom 24. auf den 25. Juni eine schlaflose Nacht. Gegen 1.30 Uhr morgens soll er nach einem starken Schlafmittel verlangt haben. Aus Angst vor einer Abhängigkeit seines Patienten habe Murray jedoch zunächst nicht das starke Narkosemittel Propofol verabreicht, sondern eine Dosis Valium. Als Jackson gegen 2 Uhr immer noch nicht schlafen konnte, bekam er von Murray zwei Milligramm des Beruhigungsmittels Lorazepam intravenös verabreicht. Doch der Sänger schlief nicht ein. Dann, es war bereits 3 Uhr morgens, folgte eine Injektion von zwei Milligramm Midazolam, ebenfalls ein Beruhigungsmittel. Jackson blieb wach. Um 5 Uhr ein erneuter Versuch mit zwei Milligramm Lorazepam und gegen 7.30 Uhr noch einmal die gleiche Prozedur, dieses Mal wieder mit Midazolam.

    Gegen 10.40 Uhr morgens lag Jackson noch immer wach in seinem Bett. Nach Aussagen Murrays habe gefleht, ihm Propofol zu verabreichen, seine "Milch", wie er das starke Narkosemittel laut Murray genannt haben soll. Dieses Mal kommt Murray, nach über neun Stunden erfolgloser Versuche, Jackson zum Schlafen zu bringen, dem Betteln des Popstars nach, verabreicht ihm 25 Milligramm Propofol. Ein folgenreicher Fehler.

    Nach der Injektion sei Jackson sofort eingeschlafen. Er habe seinen Puls und dessen Sauerstoffsättigung mit einem Oxymeter überwacht, gab Murray zu Protokoll. Alles schien in bester Ordnung. Zehn Minuten nachdem Jackson eingeschlafen war, habe er dann das Zimmer verlassen, um die Toilette aufzusuchen - nicht länger als zwei Minuten, wie Murray beteuert. Doch als er wieder zurück kommt, atmet Jackson nicht mehr.

    Die Verabreichung des Propfol war nicht die alleinige Todesursache. Für jemanden von Jacksons Größe und Gewicht würde eine 25-Milligramm-Dosis nicht ausreichen, um einen Menschen zu töten, sagen Mediziner. Erst die Kombination mit anderen Beruhigungs- und Narkosemitteln habe zum Tode geführt. "Es wurden eine Menge Mittel verabreicht, ohne die genaue Wechselwirkung zu kennen", sagt Dr. Scott Engwall, Vizevorsitzender der anästhesiologischen Abteilung der Universität von Kalifornien. "Wenn man ein bisschen hiervon und ein bisschen davon gibt, wird die Wirkung insgesamt immer stärker." Einen Effekt, den der ausgewiesene Herzspezialist Dr. Conrad Murray eigentlich hätte kennen müssen.

    Wegen der Verabreichung des Medikamentencocktails droht Murray jetzt eine Anklage. Die spannende Frage dabei ist, ob die Staatsanwaltschaft auf Totschlag oder fahrlässige Tötung plädieren wird. Im ersten Fall müsste Murray eine vorsätzliche Tat nachgewiesen werden. Das halten Juristen aber für eher unwahrscheinlich. "Warum sollte er die Kuh schlachten wollen, die er melken will?", fragt ein Blogger im juristischen Experten-Forum "Beckblog". Es fehle bislang ein Motiv für die Tat, schreibt Prof. Dr. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg im gleichen Blog. Er gehe davon aus, dass gegen Dr. Murray wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werde.

    Sollte Murray deswegen in Kalifornien verurteilt werden, könnte dies immerhin auch eine mehrjährige Haftstrafe nach sich ziehen. "Im Normalfall liegt das Strafmaß für 'involuntary manslaughter' bei drei Jahren, maximal bei vier", sagt Emily Silverman, Referatsleiterin für US-Recht beim Max-Planck-Institut für Strafrecht in Freiburg. "Involuntary manslaughter" sei in etwa vergleichbar mit der fahrlässigen Tötung in Deutschland. Die Strafzumessung hänge davon ab, ob Murray schon vorbestraft sei und ob weitere Anklagepunkte erhoben würden, beispielsweise wegen eines ärztlichen Kunstfehlers, erläutert Silverman.

    Ganze 82 Minuten sollen laut Vernehmungs-Protokollen der Polizei vergangen sein, ehe Murray nach Feststellung des Atemstillstands den Notruf veranlasst habe. Außerdem soll er die herbeigeeilten Rettungsärzte nicht darüber informiert habe, Jackson Propofol verabreicht zu haben. Eine Information, die zur Rettung des Sängers aber von entscheidender Bedeutung hätte sein können. Experten gehen deshalb davon aus, dass noch diese Woche Anklage gegen Murray erhoben wird. Der Vater von Michael Jackson, Clan-Oberhaupt Joe, lässt keinen Zweifel daran, wem er die Hauptschuld am Tod seines Sohnes gibt. "Wenn Du eine Wunde heilen willst, dann musst Du zuerst das Glas aus dem Fuß ziehen. Und Murray ist das Glas", sagte er bereits im Juli im US-Fernsehen. Und egal ob ein Strafgericht den Arzt aus Tennessee schuldig sprechen wird oder nicht: Jackson wird keine Minute ruhen, ehe er Murray nicht auch zivilrechtlich auf Millionen verklagt hat.

    Das kalifornische Recht kennt keine Nebenklage, erklärt Rechts-Expertin Silverman. Aber unabhängig vom Urteil des Strafgerichts könne Murray zivilrechtlich belangt werden. Das könne sogar zu der fürs deutsche Rechtsempfinden absurden Situation führen, dass ein Freigesprochener hinterher zivilrechtlich verurteilt wird, so wie 1995 im Fall von O.J. Simpson. Der wurde damals von einem Gericht in Los Angeles trotz erdrückender Beweislage freigesprochen und anschließend trotzdem zu über 30 Millionen Dollar Schadensersatz an die Familie seiner Frau verurteilt.

    Genau 14 Jahre später muss sich Los Angeles erneut auf einen langwierigen und spannenden Indizienprozess einstellen.

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