Freitag 3 Juni, 2005 11:11 CET
- von Dan Whitcomb und Alexandria Sage -
Santa Maria (Reuters) - Zum Abschluss der Plädoyers im Missbrauchsprozess gegen Michael Jackson hat die Staatsanwaltschaft den US-Popstar als durchtriebenen Serien-************** mit Alkoholproblemen bezeichnet.
Er müsse für sein Verhalten zur Rechenschaft gezogen. Die Verteidigung wies die Vorwürfe als niederträchtig zurück und beschuldigte die Familie des mutmaßlichen Missbrauchsopfers des Betrugs. Die Geschworenen sollen von Freitag an nach vier Monaten Prozessdauer über das Urteil beraten.
Jackson wird vorgeworfen, im Jahr 2003 auf seiner Neverland-Ranch einen damals 13-jährigen Jungen mit Alkohol gefügig gemacht und sexuell missbraucht zu haben. Zudem soll er daran beteiligt gewesen sein, das Kind gegen dessen Willen auf Jacksons Ranch festzuhalten und zu erpressen. Der 46-Jährige hat alle Vorwürfe zurückgewiesen. Bei einer Verurteilung drohen ihm mehr als 20 Jahre Gefängnis.
STAATSANWALT: JACKSON NUTZTE RUHM AUS
Staatsanwalt Ron Zonen sagte am Donnerstag in seinem Schlussplädoyer, Jackson habe seinen Ruhm, seinen Reichtum und die Anziehungskraft seiner Neverland-Ranch auf Kinder dazu genutzt, sich Teenager zum sexuellen Missbrauch gefügig zu machen. Das mutmaßliche Opfer und andere Jungen hätten ihre Tage auf der Neverland-Ranch und ihre Nächte im Schlafzimmer Jacksons verbracht. Jackson habe nicht nur den Jungen Alkohol verabreicht, sondern den vorgelegten Beweisen zufolge selbst ein Alkoholproblem.
Zonen zeigte den Geschworenen bei Jackson gefundene Porno-Hefte, darunter einige mit homosexuellen Inhalten. "Haben Sie ein gutes Gefühl dabei, wenn ein Mann mittleren Alters mit Teenagern ins Bett geht und solches Sachen besitzt, die ihn erregen?", fragte Zonen.
Jackson zeigte sich von den Ausführungen des Staatsanwalts völlig unberührt. Als er mit seinen Eltern und drei Brüdern im Gericht angekommen war, hatte ihm eine Gruppe von rund 100 Fans zugerufen: "Kämpfe, Michael, kämpfe".
Jacksons Verteidiger Tom Mesereau sagte, es sei kein Verbrechen, Alkohol zu trinken und Pornohefte zu lesen. Er bezeichnete die Familie des mutmaßlichen Missbrauchsopfers als "Trickbetrüger, Schauspieler und Lügner". Die Mutter des Jungen bezichtigte er des Meineinds. Staatsanwalt Zonen räumte ein, dass die Frau auf einem Antrag für Sozialleistungen falsche Angaben gemacht habe. Allerdings sei nicht erwiesen, dass sie bei anderen Prominenten auf Geld aus gewesen sei.
Die Verteidigung hatte im Verlauf des Prozesses Zeugen präsentiert, die die Glaubwürdigkeit der Mutter in Frage stellten. Sie soll nach Darstellung der Zeugen mit der Krebserkrankung ihres Sohnes versucht haben, Mitleid bei Prominenten zu erregen und Geld von ihnen zu bekommen. In früheren Gerichtsprozessen soll sie zudem Falschaussagen gemacht und Beweismaterial manipuliert haben.
VERTEIDIGER: FAMILIE DES MUTMASSLICHEN OPFERS UNGLAUBWÜRDIG
Verteidiger Mesereau sagte dagegen, man könne der Familie des Jungen nicht glauben. Deshalb müsse Jackson freigesprochen werden. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, auf gemeine, barbarische Art versucht zu haben, Jackson während des Prozesses zu entwürdigen. "In diesem Fall geht es um Leben, Zukunft, Freiheit und den Ruf Michael Jacksons", sagte er. "Manche sagen, Jackson ist berühmter als Elvis, aber der Preis dafür ist manchmal Einsamkeit und Ungewissheit darüber, wer seine echten Freunde sin."
Juristen zufolge konterten die Verteidiger im Verlauf des Prozesses erfolgreich Vorwürfe der Anklage, Jackson habe die Familie in Neverland festhalten und zu einem ihn entlastenden Interview zwingen wollen. Doch das letzte gezeigte Beweisstück wurde allgemein als positiv für die Anklage gesehen: ein Video, in dem das mutmaßliche Opfer beschrieb, wie ihn der Sänger das erste Mal missbraucht habe.
Quelle: http://www.reuters.de/newsPackageArt...2§ion=news
Hat jemand noch genauere Infos zu den Abschlussplädoyers?
Und: Was ist mit der timeline? Wurde die Unstimmigkeiten im Ablauf des angeblichen Vergehen nicht von der Verteidigung angeführt? Oder gehen die Plädoyers noch weiter, so dass dies noch angeführt werden kann?
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