Er wird als Junkie dargestellt-soll heißen-dass die Gesellschaft ihn so sehen soll. Er wird im schlimmsten Fall medikamentenabhängig sein,oder auch nicht. Wir wissen es ja noch nicht.
Einen Junkie mit Sachen zu versorgen,die gegen das BtMG verstoßen,ist für den Arzt strafbar.
Das Problem ist aber,dass die Benzos-so wurde es hier im Forum herausgefunden,frag mich nicht welche Seite-in USA nicht unter BtMG fallen und daher auch legal besorgt werden können,ohne dass dem Arzt was passiert. Also in USA kein Verstoß gegen BtMG.
Eine Fahrlässigkeitsstrafbarbeit bleibt davon sicherlich unberührt. Seine Sorgfaltspflicht hat er selbstverständlich verletzt. Ob es ihm allerdings nachgewiesen werden kann,dass seine Tat objektiv und subjektiv vorhersehbar und vermeidbar war,steht auf einem anderen Blatt. Dafür ist entscheidend: Toleranzgrenze der jeweiligen Medis,Wechselwirkungen,derzeitiger Zustand des Opfers etc.
Ist meine bescheidene Meinung..............
Geht das so? Hab ich dich damit befriedigt? Hast übrigens ne pn............
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