worauf stützt du deine aussage, dass Katherine den 40% anteil nicht richtig erbt, sondern sich lediglich eine art nutzungsrecht ableiten lässt ... Quelle ??
Nach dem unsrigen erbrecht hätte Katherine im wege von schenkungen und im wege eines vorausvermächtnisses teile oder den ganzen 40% anteil noch zu lebzeiten zu verbraten. Ob das gemäss dem kalifornischen erbrechts auch so ist, I don't know. Wer sich was zum kalifornischen erbrecht reintun will, hier gibts die möglichkeit.
Jedenfalls, wenn Kathrine irgendwann mal stirbt hat Joseph auf jeden fall keinen erbanspruch, da kommen Michaels kids zuerst zum zug, es sei denn, Katherine hat ihrerseits anderwaitige testamentarische verfügungen gemacht.
Joseph (genau wie auch Michaels geschwister)hat keine chance im wege der gesetzlichen erbfolge an teile des erbes heranzukommen, es sei denn, Michaels kids würden vorversterben.
Ende des kurzen ausflugs ins kalifornische erbrecht.
Lg rip.michael
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