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Michaels Testament-Randy J. zweifelt die Unterschrift an

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  • es waren ja eigentlich mal 3, die sich kümmern sollten.
    John Branca u. John McClain und Barry Siegel, der letzte
    ist ausgestiegen.
    Mal buddeln warum ????

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    • Mrs. Katherine Jackson, mother of Michael, requested to have control of her son’s real estate holdings, financial accounts, and stake in Sony/ATV Music Publishing catalog (including works of Beatles). The will named John McClain (longtime friend) and John Branca (lawyer) as executors. Another person, Barry Siegel, was named as co-executor; however, according to the court papers recently filed, Mr. Siegel already resigned from his position in 2003.
      http://www.legalx.net/blog/tag/john-branca/

      Grund? Michael Jackson hat ihn gefeuert. Siegel hat als "Zeuge" das Testament vom 7.7.2002 unterzeichnet.
      Zuletzt geändert von for a better world; 20.11.2009, 12:13.

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      • Hier ist was in Bezug auf das Testament und Barry Siegel:

        Der King of Pop, der am 25. Juni vermutlich einem Herzstillstand erlag, hat seinen Anwalt John Branca sowie den ehemaligen Musikdirektor John McCalin als Nachlassverwalter in seinem Testament aus dem Jahre 2002 genannt. Auch Buchhalter Barry Siegel hat er als Co-Verwalter gewünscht, doch dieser trat im August 2003 von dem Posten zurück - was bedeutet, dass Katherine Jackson seinen Platz einnehmen könnte. Noch ist unbekannt, ob sie Siegels Platz einnehmen oder Branca und McClain zum Rücktritt bewegen möchte, damit sie alleinige Verwalterin werden kann. Jacksons Testament soll eine Klausel enthalten, nach der jeder, der einen Streit heraufbeschwört, ausgeschlossen werden kann.
        Auszug aus MJs Testament auf Deutsch:
        „Ich ernenne John Branca, John McClain und Barry Siegel zu gemeinsamen Vollstreckern des Testaments. (...) Ich gebe meinen Vollstreckern die volle Macht und Autorität, jederzeit (...) über das Vermögen zu verfügen.“
        Über Barry Siegel:

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        • Wie Randy gegenüber „TMZ.com“ erklärte, könne er beweisen, dass sein Bruder an dem fraglichen Tag nie seine Unterschrift unter das Dokument hätte setzen können. Das Testament wurde in Los Angeles unterzeichnet, ***** soll sich zwischen dem 5. und 9. Juli aber in New York aufgehalten haben.

          Michael habe damals gegen Sony-Boss Tommy Mottola protestiert, weil dieser angeblich Vorurteile gegen schwarze Musiker hatte. Und in der Tat gibt es Bilder, die Michael Jackson am 6. und 9. Juli zusammen mit Rev. Al Sharpton in New York zeigen.
          Sharpton wollte sich allerdings nicht festlegen, ob Michael auch am 7. Juli in der Stadt war. In einem Statement ließ er mitteilen, er glaube zwar, dass Jackson sich auch am 7. Juli in New York aufhielt, könne es aber nicht mit Bestimmtheit sagen.
          Die Nachlassverwalter ließen indes mitteilen, dass das Testament völlig in Ordnung ist und bei der Unterzeichnung mehrere Zeugen anwesend gewesen sein sollen. Sie ließen allerdings offen, ob die Unterschrift wirklich in Los Angeles erfolgte.
          Source: http://www.tikonline.de/top-stories/...ic=Top-Stories

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          • Wie auch immer - der 7.Juli 2002 war jedenfalls ein Sonntag.
            Einmal ganz praktisch gedacht - wie lange müssen Fluglinien ihre Passagierlisten aufbewahren - oder Privatjets ihre Start- und Landeprotokolle zwecks "Steuernachweis" aufbewahren? Bei uns beträgt die gesetztliche Aufbewahrungspflicht 7 Jahre. (sämtliche Belege)

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            • Hab grad bei Youtube Videos gefunden, wo es auch um das Testament und um die Beziehung von John Branca zu Michael geht.
              Der Macher hat sehr niel analysiert und gut zusammengefasst.
              Die Videos wurden mal gelöscht, jetzt sind sie wieder da. Ich konnte mir leider noch nicht alles angucken.

              Hier ist der erste Teil:
              Auf YouTube findest du die angesagtesten Videos und Tracks. Außerdem kannst du eigene Inhalte hochladen und mit Freunden oder gleich der ganzen Welt teilen.

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              • Liebe Brigitte,
                du hattest im November 2009 im beitrag #117 etwas über einen gerichtsentscheid des LG Stuttgart über einen eilantrag gepostet, in dem es auch u.a. um die anerkennung der MJ Nachlassverwaltung nach USamerikanischem recht ging, und im speziellen die anerkennung dessen vor dem LG Stuttgart.
                Auch in #127 schriebst du noch was dazu.
                Daten zum urteil: 17. Zivilkammer des LG Stuttgart vom 22. Oktober 2009 - 17 O 429/09

                Gibt es eine möglichkeit beim LG Stg einzusehen, wer die parteien waren, bzw generell gerichtsdokumente dazu einzusehen?

                Hab inzwischen eine pressemitteilung des LG Stuttgart gefunden, hier.
                Hier nochmal detaillierter im markenrechtsmagazin.

                Antragsteller des eilantrags war wohl die nachlassverwaltung von Michael Jackson (... oder die, die sich für diese ausgaben, sich aber nicht ausreichend vorm LG Stg legitimieren konnten) gegen einen konzertveranstalter.
                Der eilantrag wurde abgewiesen.

                Focus online vom 22.10.09 weiss mehr.
                Veto gegen Jackson-Double-Konzert abgewiesen
                Donnerstag, 22.10.2009, 14:05

                Das Michael-Jackson-Erinnerungskonzert Anfang November in Stuttgart muss nicht abgesagt werden. Das Stuttgarter Landgericht wies den Eilantrag eines angeblichen Nachlassverwalters der Pop-Ikone zurück.
                Laut Begründung konnte der Kläger seine Berechtigung als Vertreter Jacksons nicht ausreichend belegen. Er war gegen die Konzertreihe mit Jackson-Double William Hall vorgegangen, weil sie in seinen Augen auf Kosten des toten Musikers Profit macht. Hierüber entschied die Kammer nicht.

                Bei der Konzertreihe „King of Pop – The Show“ der Schweizer Firma Act Entertainment treten neben dem bekannten Double auch Musiker der echten Jackson-Begleitband auf. Das Auftaktkonzert am 3. November wird vom Stuttgarter Music Circus Concertbüro vermarktet. Dessen Geschäftsführer Hans-Peter Haag zeigte sich erleichtert: „Es wäre sehr unglücklich gewesen, wenn wir es so kurzfristig hätten absagen müssen.“ Es hätte für sie erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet.

                Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und der Kläger noch in Berufung beim Oberlandesgericht gehen kann, geht Haag davon aus, dass zumindest das Konzert in Stuttgart stattfinden kann – auch weil nicht mehr viel Zeit bis dahin bleibt.

                Act Entertainment ist zuversichtlich, dass die Show auch in Berlin, Hamburg, Paris, Lyon und Zürich gezeigt werden kann. „Wir können uns nicht vorstellen, dass man sie verbieten kann. Solche Shows haben eine lange Tradition“, sagte Sprecherin Alexandra Steinegger. Wenn die Tournee abgesagt werden müsste, wäre der Verlust enorm. Sie zweifelt an, dass der Kläger wirklich im Sinne Jacksons handelt. „Zu Lebzeiten war Michael Jackson seinen Doubles immer wohlgesonnen. Er war bei Covershows sogar zum Teil dabei.“
                ...
                Prozesse: Veto gegen Jackson-Double-Konzert abgewiesen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/kultur/musik/pro...id_447110.html
                Weiss jemand was von einer entscheidung in höherer instanz und mit welchem ausgang?

                Weiss jemand was von weiteren auftritten mit William Hall in Berlin, Hamburg, Paris, Lyon und Zürich??
                Zuletzt geändert von rip.michael; 15.08.2012, 09:39.

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                • hier steht`s (das Aktenzeichen) auch drunter: http://www.it-recht-kanzlei.de/micha...kson-shop.html

                  hier noch ein Thread zu William Hall:
                  http://www.mjackson.net/forum/showthread.php?9175-RE-King-of-Pop-The-Show-Mit-William-Hall-(A-Tribute-to-Michael-Jackson)

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                  • ... scheint so, als ob das konzert in Stuttgart stattgefunden hat ...
                    Na ja egal, hat mich nur interessiert, weil das MJ estate mit dem eilantrag involviert war.

                    Danke allen informaten!

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