BenGeber
07.03.2006, 08:48
Allgemeines Prinzip in den meisten US Staaten ist folgendes:
(1) Bei Vorliegen eines Testamentes wird das Erbe entsprechend verwaltet und verteilt. Pflichtteile gibt es meistens nicht.
Es wird das Recht des Staates angewendet, in dem der Verstorbene zuletzt "domiziliert" war (d.h. wo er seinen Hauptwohnsitz hatte.) Grundbesitz unterliegt jedoch dem Gesetz des Staates, in dem sich die Liegenschaft befindet.
(2) Wo kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
(3) Verfall an den Staat ist relativ selten. Es kann zudem sein, dass der Staat nur den Nutzbrauch des Erbes erworben hat.
(4) Näheres ergibt sich aus dem Gesetz des entsprechenden Staates und kann (unter entsprechenden Kosten) von einem zugelassenen Anwalt eruiert werden.
VI. Gesetzliche Erbfolge
Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung - also insbesondere kein Testament - hinterlassen oder ist der letzte Wille z.B. aufgrund eines Verstoßes gegen die Formvorschriften unwirksam, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
1. Das gesetzliche Erbrecht der Abkömmlinge sieht nach kalifornischem Erbrecht vor, dass die erste Teilung des Nachlasses nicht in jedem Fall bei den Kindern des Erblassers stattfindet, sondern bei der nachfolgenden Generation, in der noch Abkömmlinge leben. Gibt es also keine lebenden Kinder des Erblassers mehr, aber Enkel, so findet die erste Teilung nicht bei den Kindern, sondern erst bei den Enkeln statt.
Solange zum Zeitpunkt des Erbfalls noch ein Kind des Erblassers lebt, wird zwischen ihm und den verstorbenen Kindern - wenn sie lebende Abkömmlinge haben - zu gleichen Teilen aufgeteilt. Verstorbene Kinder ohne lebende Abkömmlinge werden bei der Verteilung nicht berücksichtigt. Ihr Anteil verteilt sich auf die Geschwister. An die Stelle der verstorbenen Kinder mit Abkömmlingen treten deren lebende Kinder und deren verstorbene Kinder – wenn diese Abkömmlinge haben. Unter ihnen wird der Erbteil ihres Vorfahren wiederum zu gleichen Teilen wie in der ersten Generation aufgeteilt. Diese Regelung setzt sich so lange fort, bis der Nachlass unter den Abkömmlingen verteilt ist.
Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben die Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen.
http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=...sches-Erbrecht
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