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Stellungnahme vom Presserat zu "Galileo - Die geheimen Akten der Gerichtsmedizin"

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  • Stellungnahme vom Presserat zu "Galileo - Die geheimen Akten der Gerichtsmedizin"

    es wird ja immer mal angemerkt, dass es nichts bringt wenn Fans "Protestmails" u.ä. wg. unseriöser Berichterstattung über Michael Jackson schreiben.
    Nun ja .....
    da kann man unterschiedlicher Meinung sein.

    Im Fall des o.g. Berichtes in der Galileo Ausgabe Nr. 11/2010

    hat unsere Engagement um ein positives Andenken an ihn doch Wirkung gezeigt!



    Datei aufrufen anklicken.


    Ich DANKE allen, die sich nach wie vor so unermüdlich dafür einsetzen,
    dass die respektlosen und verleumderischen Anmerkungen über ihn in den Medien aufhören!

  • #2


    Danke für Euer Engagement! Schön wenn man solch positive Dinge liest und weiß das es diese Dinge sind die Euch weitermachen lassen! Ich bewundere eure Ausdauer! Lieben Dank dafür!

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    • #3
      Das tut so gut - dies zu lesen !!
      Ich danke herzlich dafür !

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      • #4
        ich weiß auch nicht, warum die Bild von einer Nasenprothese geschrieben hat und nach dem Obduktionsbefund gab es die nicht, er hat doch aus eigenen Knorpel die Spitze wieder herrichten lassen oder hab ich das falsch verstanden

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        • #5
          Toll das freut mich Weiter so

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          • #6
            Auf dem Link ist nichhts mehr. Möchte es auch gerne lesen, bitte.

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            • #7
              Doch Lynn, zwischen der Werbung ist ein Link, den man anklicken kann

              DANKE Bluemchen!

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              • #8
                Stimmt
                Hier kannst es aber auch nachlesen, habs mir gleich mal abgespeichert.

                Das ist wirklich klasse, vielen Dank, Blümchen!!

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                • #9
                  Die Zeitschrift müßte verpflichtet sein, die Reaktion des Presserates zu drucken !

                  Ist das so ?

                  Erst dann wäre es ein Erfolg, würde den Schaden begrenzen, und evtl. andere Schmierfinken belehren !

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                  • #10
                    nein, das muss die zeitung nicht abdrucken.

                    es gibt sozusagen 4 stufen der sanktionen:

                    Der Presserat besitzt vier Sanktionsmöglichkeiten:

                    1. die öffentliche Rüge (mit Abdruckverpflichtung)
                    2. die nicht-öffentliche Rüge (auf Abdruck wird verzichtet, z.B. aus Gründen des Opferschutzes)
                    3. die Missbilligung
                    4. den Hinweis

                    (quelle: http://www.presserat.info/inhalt/bes...anleitung.html )

                    der hinweis ist die mildeste der 4 varianten. nur die öffentliche rüge muss
                    abgedruckt werden.

                    Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse. Als Selbstkontrolle verteidigt der Presserat die Pressefreiheit gegen Eingriffe von …

                    runtersrollen, seite 29
                    Ziffer 16 / Richtlinie 16/1

                    der rest ist grundsätzlich auch nicht uninteressant, aber ich wäre vorsichtig,
                    bei einer beschwerde sofort den regelverstoß zu konkretisieren - die anwendung
                    der richtlinien ist für laien, die noch dazu emotional eingebunden sind, nicht
                    immer leicht nachvollziehbar. besser ist es, so sachlich, wie möglich, den sachverhalt
                    zu schildern und dem beschwerdeausschuss die anwendung der leitlinien zu überlassen.
                    wir gehen ja, wenn wir in die situation kommen, eine anzeige gegen irgendwen zu
                    erstatten, auch nicht mit dem BGB oder der straßenverkehrsordnung unterm arm auf
                    die polizeiwache und erklären dort, gegen welche paragraphen jemand verstoßen hat.
                    es sei denn, man ist rechtsanwalt ^^
                    Zuletzt geändert von Briánna; 10.04.2011, 00:31.

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