vorsätzlich fehlerhafte Medikation wäre in dem Fall das Schlüsselwort ( dabei spielt keine Rolle welche verschreibungspflichtigen Wirkstoffe), ach ja und die "unbedeutende" Tatsache, dass sein amtliches Führungszeugnis nun nicht mehr ganz so jungfräulich ausschaut
Das mag möglicherweise irgendwie antiquiert wirken, aber für die Ausübung des Artzberufes wird in der Tat eine charakterliche Eignung vorausgesetzt, was in dem Fall bedeutet: keine Vorstrafen, Würdigkeit und Zuverlässigkeit.
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