vorsätzlich fehlerhafte Medikation wäre in dem Fall das Schlüsselwort ( dabei spielt keine Rolle welche verschreibungspflichtigen Wirkstoffe), ach ja und die "unbedeutende" Tatsache, dass sein amtliches Führungszeugnis nun nicht mehr ganz so jungfräulich ausschaut
![Großes Lächeln](https://www.mjackson.net/core/images/smilies/biggrin.gif)
Das mag möglicherweise irgendwie antiquiert wirken, aber für die Ausübung des Artzberufes wird in der Tat eine charakterliche Eignung vorausgesetzt, was in dem Fall bedeutet: keine Vorstrafen, Würdigkeit und Zuverlässigkeit.
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