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Der "Dr.Murray" Talk Thread - Nur News und Infos zum Doktor

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  • Bei der zuvor geposteten Meldung handelt es sich offenbar um ein wieder aufgewärmtes, altes Möhrchen, denn bereits Anfang Juli 2009 flatterten diverse Meldungen über evtl. weitere von Murray begangene Kunstfehler durch den Blätterwalt - darunter auch diese Meldung, damals allerdings ohne Namensnennung des Patienten und bei weitem nicht so detailliert wie diese Meldung.....

    Ist doch merkwürdig:

    Anfang Februar d.J., als es noch um Murray's Lizenzentzüge ging, ließen seine Anwälte (angeblich) verlauten, dass es (sie) nicht verwundert, dass sich die Medical Boards von Nevada und Texas offenbar nicht dem Medical Board von Kalifornien bzw. Richter Pastor hinsichtlich eines Lizenzentzuges anschließen, weil Murray bis zu MJs Tod (angeblich) noch nie mit einer Kunstfehler-Klage konfrontiert wurde......

    Keine 2 Wochen später gräbt TMZ nun dieses alte Möhrchen wieder aus, mit dem der von Murray's Anwälten in letzter Zeit schon beinahe krampfhafte Versuch der Darstellung einer weißen Weste ihres Mandanten gehörig in Zweifel gezogen wird.....

    Sollte es hierbei vielleicht einen Zusammenhang mit der erst vor wenigen Tagen verbreiteten Meldung geben, dass Murray's Verteidigung (angeblich) beabsichtigt, sich im Grunde den Vorwürfen von Katherine's Zivilklage anzuschließen und AEG für den Tod von MJ verantwortlich zu machen?

    Man bedenke: TMZ = Anschutz/AEG

    Katherine's (und Joe's) Vorwürfe gegenüber AEG (und somit auch Anschutz) stehen bereits seit Monaten im Fokus der öffentlichen Diskussionen, und so ziemlich jeder erwartet und hofft, dass diese Vorwürfe auch im Prozess gegen Murray eine Rolle spielen. Da hieran jedoch niemand – schon gar nicht Anschutz/AEG - ein Interesse haben dürfte, verlegt man (TMZ/Anschutz/AEG) mittels entsprechender Berichterstattung den Fokus sofort wieder verstärkt auf Murray, indem über ihn weitere Gerüchte gestreut werden, die die ohnehin schon bestehenden gravierenden Zweifel an seiner medizinischen Kompetenz untermauern und somit von AEG als (Mit)schuldigen ablenken könnten.

    Das Ziel all dieser Berichterstattungen liegt m.M.n. auf der Hand: Zweifel in der Meinung potentieller Jury-Mitglieder zu schüren, denn jegliche Form von Zweifeln kann sich auf den Prozessausgang nur positiv für alle an diesem Fall Beteiligten auswirken……

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    • Hmm, also im Prinzip erleben wir das ja bei der Presse ja immer wieder das alte Nachrichten nach einer Zeit wieder als neu verkauft werden, auch zur Überbrückung von Nachrichtenlöcher.

      Bei TMZ kann ich da derzeit eigentlich keine klare Linie in eine Richtung entdecken. Sie bringen immer mal wieder Stories,die Murray als Menschnenfreund darstellen, dann aber auch wieder Stories, die ihn in ein schlechtes Licht rücken oder als Idioten darstellen.

      Auffällig ist in jedem Fall, dass die (angelbl.) Verteidigungsstrategie der Argumente von Murrays Verteidigung der von Kathrines Klage gegen AEG gleicht was gelinde gesagt sehr seltsam wirkt.
      Und eine Schuldigsprechung von Murray hat für AEG auch 2 Seiten, sicherlich evtl. sind dadurch alle Anschuldigungen gegen sie beseitigt (muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein) und sie gehen im Falle der Schuldigsprechung von Murray versicherungstechnisch vollkommen leer aus.

      Seltsam, dass TMZ nichts über das Anwaltthema im Murray-Team berichtet.
      Zuletzt geändert von Lena; 16.02.2011, 16:30.

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      • Dass AEG nur im Falle eines Schuldspruches gegen Murray versicherungstechnisch leer ausgeht, sehe ich nicht so.

        Die Klausel in der Versicherungspolice schließt eine Versicherungszahlung für den Fall aus, dass MJ's Tod etwas mit dem "unerlaubten Konsum von Drogen" (illicit taking of drugs) zu tun hatte. Außer dieser "Drogen-Klausel" soll es auch noch eine Formulierung geben, die eine Geldzahlung dann ausschließt, wenn ein "unvorsichtiges Verhalten mit Drogen (Medikamenten)" von Seiten MJs nachgewiesen werden könne.

        Murray's Timeline wurde im Laufe des Verfahrens unzählige Male korrigiert - je nachdem, welche Aussagen womöglich widerlegbar waren und welche nicht. Die einzige Kontante in seinen Aussagen war und ist die Behauptung, Murray hätte MJ lediglich 25 mg Propofol verabreicht.

        Und genau in diesem Punkt kann die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise dafür vorbringen, dass Murray mehr als diese 25 mg verabreicht hat - was auch immer das Obduktionsergebnis nachgewiesen hat. Nur Murray alleine kennt die Wahrheit, und so lange er bei dieser Aussage bleibt, kann man ihn nicht des Mordes an MJ beschuldigen, denn alle Gutachter/Sachverständige sind sich darüber einig, dass 25 mg Propofol MJ niemals hätten umbringen können.....

        Ein Schuldspruch gegen Murray könnte demzufolge lediglich in seinem fahrlässigen Handeln begründet sein, nicht aber darin, dass MJ starb, weil Murray ihm eine tödliche Dosis an Medikamenten verabreicht hat. Bleibt Murray bei seiner Aussage von 25 mg Propofol, dann bleibt als Todesursache die Verabreichung der tödlichen Menge "durch eine andere Person" - also egal, ob man Murray nun direkt für den Tod von MJ verantwortlich machen kann oder nicht, AEG würde wohl so oder so von der Versicherung keinen Cent bekommen.

        Ansonsten sehe ich bei der Berichterstattung durch TMZ schon so etwas wie eine "Linie".

        - Murray wird immer dann als Menschenfreund und sogar Lebensretter dargestellt, wenn es darum geht, dass er nicht "nur" fahrlässig", sondern u. U. tatsächlich mit einem bewussten Ziel (MJ's Tod) gehandelt haben könnte. Denn dann könnte u. U. AEG/Anschutz mit ins Spiel kommen, und die wollen (mittels Berichterstattung) vermutlich verhindern, dass Murray derart unter Druck gerät, dass er womöglich doch noch anfängt zu plaudern. Also agiert man dann pressemäßig pro Murray und sucht in diesen Fällen zugleich nach einer Mit- bzw. Alleinschuld von MJ, was Murray von diesem Vorwurf zusätzlich entlasten könnte.

        - Gehen die Beweise/Zeugenaussagen hingegen in die Richtung, dass er "nur" fahrlässig gehandelt hat, dann wird diese Fahrlässigkeit fast immer dadurch unterstrichen, dass er schlichtweg unfähig ist bzw. sein Lebenswandel nicht dem eines verantwortungsvollen Arztes entspricht.

        In jedem Fall wird Murray aber letzten Endes nie vollständig entlastet, sondern er bleibt immer im Fokus einer "Schuld".

        Dass sich Murray's Verteidigung hinsichtlich der Schuldfrage angeblich der Zivilklage von Katherine anschließen wird, halte ich persönlich für ebenso wenig glaubwürdig wie alle übrigen Berichte über die angeblichen Strategien seiner Verteidiger. Die Voranhörung hat (mir) gezeigt, dass sich Murray's Verteidiger, was ihre Strategien angeht, eher mehr als bedeckt halten. Sie haben in der Voranhörung keine eigenen Zeugen angeführt und auch nur in Einzelfällen (z. B. bei Kenny Ortega) die Zeugen der Staatsanwaltschaft ins Kreuzverhör genommen. Somit scheint es (mir) eher so, als würden sie eher still und leise mögliche Verteidigungsstrategien anhand der staatsanwaltlichen Aktivitäten "abklopfen" und erst im Prozess "so richtig zuschlagen", und das dann eben für die Staatsanwaltschaft doch relativ unvorbereitet. Sie haben ja sogar auf die (angeblich) angekündigte Pressekonferenz nach Abschluss der Voranhörung verzichtet.

        Der einzige wirkliche Trumpf, den Murray's Verteidiger bisher öffentlich bekannt gegeben haben und der m.M.n. auch als solcher zu bewerten ist, ist der, dass sie kurz nachdem Murray mit Propofol in Verbindung gebracht wurde, den Flanagan mit ins Boot geholt haben. Denn er hat als einziger nicht nur wirkliche Erfahrungen in einem Strafprozess um Propofol, sondern hat seine (damaligen) Mandanten in diesem Fall auch frei bekommen. Und er wird im Rahmen dieses damaligen Prozesses eine Menge nun für Murray's Verteidigung nützlicher Informationen gesammelt haben. Er weiß wahrscheinlich recht genau, worauf es hierbei ankommt und wie die Verteidigung argumentieren muss, damit ihrem Mandanten hier keine direkte Schuld nachgewiesen werden kann. Das zeigt (für mich) - wie schon oben erwähnt - allein die Tatsache, dass Murray nach wie vor dabei bleibt, lediglich 25 mg Propofol verabreicht zu haben, während alle seine übrigen Aussagen permanent widerrufen/geändert wurden.

        Aber das TMZ noch immer nichts über den Anwaltswechsel berichtet, ist in der Tat mehr als merkwürdig, zumal dieses Thema in anderen TMZ-Berichten bei den Leserkommentaren mittlerweile schon mehrfach erwähnt wurde.....

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        • Bitte hier nur News und Kommentare einstellen. Diskutieren im anderen Thread!!!

          Kommentar


          • Zitat von Biggi25 Beitrag anzeigen
            Bitte hier nur News und Kommentare einstellen. Diskutieren im anderen Thread!!!
            Biggi hier sind wir im Talk-Thread. Hier wird schon 46 Seiten diskutiert. Ich glaube Du verwechselst das mit dem Prozess-Info-Thread.

            Kommentar


            • Jaaaaa, Tatsache, sooory und sofort Blümchen reich und weiter machen
              Bin schon ganz wuschig beim springen

              Kommentar


              • Murray spekuliert auf einen neuen (Star)Anwalt, und es kann ihm wirklich niemand vorwerfen, er würde sich um dessen Honorarzahlung keine Gedanken machen. Und wie immer bekommt er auch umgehend Hilfe. Von wem wohl nur?

                Einfach mal hier klicken ---> http://www.tmz.com/2011/02/18/dr-con...hter-death-mj/

                Leider kann man dieses "schöne" Video nicht direkt einstellen, denn es wurde nicht über Youtube, sondern von seinem wohl größten Unterstützer persönlich gedreht. Na, aber mit dem hierfür erhaltenen Honorar lässt sich doch bestimmt mehr als nur eine Rechnung bezahlen......

                "A lot of people feel, you are not guilty"........

                Liest TMZ eigentlich auch die Leserkommentare zu ihren eigenen Berichten?

                Kommentar


                • Zitat von MJ-poor_guy Beitrag anzeigen
                  .....
                  Murray's Timeline wurde im Laufe des Verfahrens unzählige Male korrigiert - je nachdem, welche Aussagen womöglich widerlegbar waren und welche nicht. Die einzige Kontante in seinen Aussagen war und ist die Behauptung, Murray hätte MJ lediglich 25 mg Propofol verabreicht.

                  Und genau in diesem Punkt kann die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise dafür vorbringen, dass Murray mehr als diese 25 mg verabreicht hat - was auch immer das Obduktionsergebnis nachgewiesen hat. Nur Murray alleine kennt die Wahrheit, und so lange er bei dieser Aussage bleibt, kann man ihn nicht des Mordes an MJ beschuldigen, denn alle Gutachter/Sachverständige sind sich darüber einig, dass 25 mg Propofol MJ niemals hätten umbringen können.....

                  Ein Schuldspruch gegen Murray könnte demzufolge lediglich in seinem fahrlässigen Handeln begründet sein, nicht aber darin, dass MJ starb, weil Murray ihm eine tödliche Dosis an Medikamenten verabreicht hat. Bleibt Murray bei seiner Aussage von 25 mg Propofol, dann bleibt als Todesursache die Verabreichung der tödlichen Menge "durch eine andere Person" - also egal, ob man Murray nun direkt für den Tod von MJ verantwortlich machen kann oder nicht, AEG würde wohl so oder so von der Versicherung keinen Cent bekommen....
                  Guten Morgen!

                  Hast Du hierbei die Aussage des LAPD Detektiv Orlando Martinez bewusst weggelassen oder ist das ein Versehen? Ist nur eine Frage, weil.....

                  Dieser hat in seiner Zeugenaussage angegeben, dass Murray in einer Befragung 2 Tage nach Michaels Tod zugab 50 mg Propofol durch Injektion verabreicht zu haben.

                  Aber bevor es jetzt in medizinische Mutmaßungen geht, denen ich nicht standhalten kann, ob das ausgereicht hätte, dass Michael daran verstirbt – bitte weiterlesen. *
                  Somit steht zumindest Aussage gegen Aussage, auch wenn Murray sich vielleicht jetzt nicht mehr daran erinnern kann oder will oder er sagt, er hätte das so nicht gesagt.

                  Ich sehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise vorbringen könnte, dass Murray mehr als 25 mg Propofol verabreicht hat.
                  Und zwar aus folgendem Grund:

                  Sie haben immerhin eine Anklage erhoben und ein Richter hat diese nicht abgelehnt. Im Gegenteil. Wir sehen einer Hauptverhandlung entgegen. Spricht erst mal für eine ausreichende Beweiskette um das Verfahren zu rechtfertigen.
                  Hier bleibt darüber hinaus doch abzuwarten was die Ermittler, Rechtsmediziner, weitere Zeugen und die Staatsanwälte noch vortragen werden. Na ja und sicherlich auch, was von der Verteidigung noch so kommt....

                  *Maßgeblich ist nicht (zwingend) in wie weit sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlässt sondern was todesursächlich gewesen ist und wer im Zuge der Ermittlungen bzw. des gesamten Verfahrens als Tatverdächtiger und späterer Beschuldigter ermittelt wurde bzw. wird und wie hier Sachbeweise, Ermittlungsergebnisse, Untersuchungen, Zeugenaussagen usw. greifen werden bzw. ob sie ausreichend vorliegen.

                  Was Du im letzten zitierten Absatz schreibst ist so nicht richtig.
                  Murray wäre auch nicht zwingend bei einer höheren des Mordes beschuldigt. Dies bedingt den Vorsatz und die Erfüllung von Mordmerkmalen. Das ist nicht an seiner Aussage festzumachen, nur weil er auf 25 mg besteht.

                  Aber auch die jetzige Anklage beinhaltet mehr als nur eine bloße Fahrlässigkeit, so wie Du es beschreibst. Fahrlässig wofür, wenn nicht fahrlässige Tötung? Oder wie meinst Du das? Hier fehlt fehlt die Kausalität, sprich Ursache und Wirkung.

                  Er ist angeklagt durch fahrlässiges Verhalten einen Menschen getötet zu haben. Ergo ist er auch bei einem Schuldspruch genau dafür verantwortlich.
                  Diese fahrlässige Tötung ist letztendlich todesursächlich – und Michael starb nun mal an einer einer Überdosis Propofol. Hier haben wir den Kausalzusammenhang.

                  Die von Dir beschriebene „andere Person“ könnte nur in Erwägung gezogen werden, wenn es ausreichend Anhaltspunkte für diese gäbe und dann – ja – dann müsste Murray im Zweifelsfall freigesprochen werden. Selbst wenn es zwei Personen gäbe, von denen man sicher weiß, dass eine von den beiden für Michaels Tod verantwortlich ist. Wenn das aber nicht zu zuordnen ist, dann müsste man wissentlich einen Täter laufen lassen, um nicht einen Unschuldigen zu bestrafen.
                  Aber:

                  Wir haben hier keine weitere angeklagte Person. Es ist bislang auch keine im Spiel und es scheint genug Zeugen zu geben, die ebenfalls keine weitere Person in Frage kommende Person gesehen haben.

                  Das andere Personen im Haus waren spricht Murray nicht - zwingend - frei, denn hier bedarf es den Blick auf die Beweisführung und zumindest eines Anfangsverdachts, der durch Tatsachen begründet sein muss.
                  Sprich durch das Handeln anderer in Frage kommender Personen, durch Anhaltspunkte sei es nun durch Aussagen von Zeugen usw., das Verhalten der in Frage kommenden Personen, Ergebnisse der Ermittlungen und der jeweiligen Untersuchungen, sei es nun rechtsmedizinischer und/oder kriminaltechnischer Natur usw. usw. - ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen.

                  Kurzes Fazit: Der bloße Verdacht reicht nicht aus. Was eine Beschuldigung einer anderen Person betrifft.

                  Die rein theoretischen Annahme, da ja noch andere Personen im Haus waren ist schon allein deshalb – derzeit - nicht ausreichend, da es ja dann hier schon ggf. eine Klageabweisung hätte geben müssen, wenn dies insofern Relevanz hätte, im Sinne, das eine Verurteilung von Murray nicht wahrscheinlich erscheint. Aber ganz klar und da sind wir uns sicher einig, was sich die Verteidigung hierzu noch einfallen lässt bleibt abzuwarten ist natürlich davon unberührt.

                  Auch reicht darüber hinaus auch ein bloßer Anfangsverdacht nicht gleich aus für einen Beschuldigung. Dies ist jetzt aber zu vernachlässigen aber nur im Sinne von – wenn Murray nicht schuldig ist, wer war es dann. Und das bezieht sich nur rein juristisch gesehen auf das Verfahren. Selbstredend ist es natürlich nicht zu vernachlässigen.....es müsste dann nur Gegenstand eines erneuten Verfahrens sein. Sprich rein theoretisch wird plötzlich ein ganz anderer Beschuldigter ermittelt, so spielt das für das jetzige Strafverfahren keine Rolle. Am Ende würde nicht Mr. X verurteilt und Murray würde freigesprochen werden sondern nur letzteres und Mr. X würde dann ggf. angeklagt werden.


                  So sehr man auch an dem Punkt „über jeden Zweifel erhaben“ so seine Bedenken hat – dem sei gesagt, das es im Umkehrschluss aber auch reicht, wenn die Jury zu der Überzeugung kommt, dass Murray dafür verantwortlich ist.

                  Sicherlich - über jeden Zweifel erhaben – aber wenn der Zweifel sein sollte, weil Murray es abstreitet, dann wäre er nicht der Erste, der trotzdem verurteilt wird.

                  Und was die Jury dazu bringen könnte, zu der Überzeugung zu kommen – nun hier bestellt die Staatsanwaltschaft das Feld – es bleibt also abzuwarten!



                  Und was Du hinsichtlich TMZ - Anschutz sowie über mögliche Verteidigungsstrategien usw. geschrieben hast, ist interessan zu lesen.

                  Allen ein schönes Wochenende!
                  Billy

                  Kommentar


                  • Die Klausel in der Versicherungspolice schließt eine Versicherungszahlung für den Fall aus, dass MJ's Tod etwas mit dem "unerlaubten Konsum von Drogen" (illicit taking of drugs) zu tun hatte. Außer dieser "Drogen-Klausel" soll es auch noch eine Formulierung geben, die eine Geldzahlung dann ausschließt, wenn ein "unvorsichtiges Verhalten mit Drogen (Medikamenten)" von Seiten MJs nachgewiesen werden könne.
                    haben wir diesen vertrag schwarz auf weiß? zumal man hier wirklich vorsichtig sein muss mit der übersetzung des wortes "drugs". ich frage deshalb so irrtiert nach, weil du erst schreibst "...schließt.. aus" ...
                    (was einer tatsache gleichkommt) und dann im folgenden "soll es eine formulierung geben" - wenn wir das eine wissen, wissen wir im prinzip das andere auch - oder anders herum: wenn es die eine klausel geben soll , können wir auch höchstens annehmen, dass es die andere gibt. insofern müssen wir hier sehr vorsichtig sein mit unseren rückschlüssen. gehen wir hier nur von vermutungen aus, setzt sich sowas trotzdem nach reichlicher wiederholung erfahrungsgemäß als erwiesene tatsache im kopf fest.

                    grundsätzlich wäre aber AEG immer durch die versicherung begünstigt - denn auch im falle eines freispruches von murray wird ja damit nicht aufgehoben, dass er die medikamente verabreichte. es kann ja dann höchstens darum gehen, ob er den tod bzw das risiko vorhersehen konnte, oder ob er in seiner ärztlichen kunst opfer widriger, unvorhersehbarer umstände wurde. dies wäre z.b. der fall, wenn er alles unter optimalen bedingungen verabreicht hätte, aber z.b. von einer ( rein fiktiv) herzerkrankung seines patienten nichts wissen konnte.
                    somit sind wir selbst dann immer noch an dem punkt, dass mj verschreibungspflichtige medikamente von seinem arzt bekam, insofern ist mj als "drug addict" nicht erklärbar - er nahm, was sein arzt ihm verordnete. und der wird kaum eingestehen, einen süchtigen in verantwortungsloser weise ohne medizinische indikation aus reinem profitdenken mit medikamenten versorgt zu haben. das widerspräche der bisherigen verteidigungsstrategie und murray's aussagen, denn dann müsste er sagen: "ja, ich habe unter druck gestanden ( welchem auch immer) und musste gegen ärztliches wissen meinem patienten jackson sachen verpassen, die ihm, wie ich wusste, nicht gut tun würden, aber seine sucht befriedigten". genau das sagt murray aber eben nicht.
                    er behauptete ja sogar, er sei dabei gewesen, den angeblich süchtigen aus seiner sucht "ausschleichen" gewollt zu haben. insofern bleibt er in vollem umfang in der verantwortung und mj ist aus der nummer rein juristisch als "schuldiger" im sinne des medikamentenmissbrauchs raus. denn selbst wenn irgendwer dringend an die sucht glauben möchte, so ist es immer noch fakt, dass murray angibt, davon gewusst zu haben und entsprechend behandelt zu haben. und dies betrifft im speziellen diese verhängnisvolle nacht/ den vormittag, wo er erst diverse andere mittel einsetzte ( nach eigener aussage) und dann, wie er ja zugab, die todesursächliche dosis von 50mg propofol.
                    Zuletzt geändert von Briánna; 19.02.2011, 11:36.

                    Kommentar


                    • Zitat von Briánna Beitrag anzeigen
                      haben wir diesen vertrag schwarz auf weiß? zumal man hier wirklich vorsichtig sein muss mit der übersetzung des wortes "drugs". ich frage deshalb so irrtiert nach, weil du erst schreibst "...schließt.. aus" ...
                      (was einer tatsache gleichkommt) und dann im folgenden "soll es eine formulierung geben" - wenn wir das eine wissen, wissen wir im prinzip das andere auch - oder anders herum: wenn es die eine klausel geben soll , können wir auch höchstens annehmen, dass es die andere gibt. insofern müssen wir hier sehr vorsichtig sein mit unseren rückschlüssen. gehen wir hier nur von vermutungen aus, setzt sich sowas trotzdem nach reichlicher wiederholung erfahrungsgemäß als erwiesene tatsache im kopf fest.

                      grundsätzlich wäre aber AEG immer durch die versicherung begünstigt - denn auch im falle eines freispruches von murray wird ja damit nicht aufgehoben, dass er die medikamente verabreichte. es kann ja dann höchstens darum gehen, ob er den tod bzw das risiko vorhersehen konnte, oder ob er in seiner ärztlichen kunst opfer widriger, unvorhersehbarer umstände wurde. dies wäre z.b. der fall, wenn er alles unter optimalen bedingungen verabreicht hätte, aber z.b. von einer ( rein fiktiv) herzerkrankung seines patienten nichts wissen konnte.
                      somit sind wir selbst dann immer noch an dem punkt, dass mj verschreibungspflichtige medikamente von seinem arzt bekam, insofern ist mj als "drug addict" nicht erklärbar - er nahm, was sein arzt ihm verordnete. und der wird kaum eingestehen, einen süchtigen in verantwortungsloser weise ohne medizinische indikation aus reinem profitdenken mit medikamenten versorgt zu haben. das widerspräche der bisherigen verteidigungsstrategie und murray's aussagen, denn dann müsste er sagen: "ja, ich habe unter druck gestanden ( welchem auch immer) und musste gegen ärztliches wissen meinem patienten jackson sachen verpassen, die ihm, wie ich wusste, nicht gut tun würden, aber seine sucht befriedigten". genau das sagt murray aber eben nicht.
                      er behauptete ja sogar, er sei dabei gewesen, den angeblich süchtigen aus seiner sucht "ausschleichen" gewollt zu haben. insofern bleibt er in vollem umfang in der verantwortung und mj ist aus der nummer rein juristisch als "schuldiger" im sinne des medikamentenmissbrauchs raus. denn selbst wenn irgendwer dringend an die sucht glauben möchte, so ist es immer noch fakt, dass murray angibt, davon gewusst zu haben und entsprechend behandelt zu haben. und dies betrifft im speziellen diese verhängnisvolle nacht/ den vormittag, wo er erst diverse andere mittel einsetzte ( nach eigener aussage) und dann, wie er ja zugab, die todesursächliche dosis von 50mg propofol.
                      Hi Bri, Du hast hier ein Zitat von einer Userin auf der vorherigen Seite gepostet.

                      Interessant wäre theoretisch noch vielleicht der Punkt - wie die Einnahme von Drogen zu werten ist - (Nachtrag: Da ich den Vertrag jetzt nicht auf dem Schirm habe und somit auch nicht Klauseln).

                      Bedürfte es z.B. bei der Einnahme von Drogen des zumindest aktiven Handelns bzw. passive Zutun von Michael in Form von Wunsch oder reicht hier schon die Duldung von Michael bzw. heilt die eventuelle Tatsache, dass "Drogen" z.B. von einem Arzt Michael angeraten worden sind ggf. die Vertragsklausel, dass er zwar an Drogen - jedoch aber wohl im eigentliche Sinne Medikamenten starb, die er selbst nicht zu verantworten hatte?
                      Würde die Klausel dann noch greifen?
                      Oder zielt es vertraglich generell darauf ab, dass Michael an allem sterben hätte können, nur nicht an einer Überdosis von Medikemanten? Wie ist das juristisch zu werten?

                      Aber wie gesagt, nur eine reine Überlegung, da ich den Vertrag jetzt nicht vorliegen habe und Verträge auch nicht so ganz mein Ding sind, zumal die entsprechende us-amerikansiche Gesetzgebung dabei ja auch noch eine Rolle spielt. Ich kann zwar lesen.... , kenne aber die Definitionen in der dortigen Gesetzgebund dazu nicht nun wirklich. Deshalb auch meine Fragen. Das mit allgmeingültigem Sachverständnis zu lesen, muss ja nicht falsch sein aber ich wäre da vorsichtig.
                      Nur wenn das letztere der Fall wäre, dann wäre ggf. eine Überlegung, dass AEG sich an der anscheinend derzeitigen Verteidigungsstrategie erfreuen könnte, nun doch irgendwie kontraproduktiv.... - meine ja nur so.
                      Zuletzt geändert von Billy; 19.02.2011, 14:59. Grund: Nachtrag ;)

                      Kommentar


                      • Zitat von Billy
                        Hast Du hierbei die Aussage des LAPD Detektiv Orlando Martinez bewusst weggelassen oder ist das ein Versehen? Ist nur eine Frage, weil.....

                        Dieser hat in seiner Zeugenaussage angegeben, dass Murray in einer Befragung 2 Tage nach Michaels Tod zugab 50 mg Propofol durch Injektion verabreicht zu haben.
                        Nach meinem Wissensstand gaben sowohl Murray wie auch seine Verteidiger an, dass Murray in der Todesnacht lediglich 25 mg Propofol verabreicht hat. Die Aussagen über 50 mg Propofol beziehen sich soweit ich weiß, auf Zeiten vor dem 25.06.2009. Da MJ aber erst am 25.06.2009 verstorben ist, ist für mich und meine Überlegungen auch nur diese Menge relevant.

                        Sollte es tatsächlich Aussagen von Murray und/oder seinen Anwälten geben, wonach er auch in der Todesnacht 50 mg Propofol verabreicht haben will/soll, so wären mir diese in der Tat entgangen und ich wäre für entsprechende Hinweise zum Nachlesen ehrlich dankbar.

                        Dennoch würde auch diese Mengenangabe letztendlich nichts ändern, denn auch sie wäre im Grunde nicht tödlich gewesen. Für eine Bolusinjektion (zur Einleitung einer Narkose) rechnet man im Durchschnitt 2 mg pro kg Körpergewicht - das wäre für MJ bei einem Gewicht von ca. 61 kg dann eine (noch immer) verträgliche Menge von 122 mg, und zur Aufrechterhaltung der Narkose liegt die Normaldosis dann nochmals höher, aber das erspare ich jetzt mir und euch, hatten wir schon endlos diskutiert .

                        Abgesehen davon ist MJ an einer Propofol-Intoxikation verstorben. Das heißt (für mich), dass die Todesursache in der sowohl für Propofol wie auch für Benzodiazepine beschriebenen (möglichen) Nebenwirkung "Atemdepression" begründet war, die - nicht rechtzeitig erkannt und ohne entsprechende Gegenmaßnahmen - dann zum Herzstillstand geführt hat. Diese Atemdepression hätte meines Wissens nach ebenso gut bei einer Verabreichung von z. B. 10 mg Propofol auftreten können - sie ist im ungünstigsten Fall (wie ebenz. B. bei MJ) eine von der Dosierungsmenge unabhängige Reaktion des Körpers auf den Wirkstoff und kann jedoch im Zusammenspiel mit weiteren Medikamenten (z. B. Benzodiazepinen) begünstigt werden. Auch das Vorliegen körperlicher Einschränkungen (z. B. ohnehin vorhandene Probleme mit den Atemorganen - MJ hatte u.a. Lungenprobleme) erhöht das Risiko für das mögliche Auftreten dieser Nebenwirkung(en).

                        Ansonsten habe ich den Eindruck, dass du meinen Überlegungen nicht wirklich folgen konntest. Das ist kein Vorwurf oder Angriff , sondern mich verwundern einfach deine weiteren Ausführungen hinsichtlich der Beweisführung der Staatsanwaltschaft.

                        Zitat von Billy
                        Ich sehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise vorbringen könnte, dass Murray mehr als 25 mg Propofol verabreicht hat.
                        Und zwar aus folgendem Grund:

                        Sie haben immerhin eine Anklage erhoben und ein Richter hat diese nicht abgelehnt. Im Gegenteil. Wir sehen einer Hauptverhandlung entgegen. Spricht erst mal für eine ausreichende Beweiskette um das Verfahren zu rechtfertigen.
                        Hier bleibt darüber hinaus doch abzuwarten was die Ermittler, Rechtsmediziner, weitere Zeugen und die Staatsanwälte noch vortragen werden. Na ja und sicherlich auch, was von der Verteidigung noch so kommt....
                        Worin liegt hier (d)ein Grund dafür, dass die Staatsanwaltschaft in der Lage wäre nachzuweisen, dass Murray mehr als 25 mg Propofol verabreicht hat? Du führst hier lediglich die (uns allen längst bekannten) Sachverhalte bezüglich bisherigem Verfahrensablauf an, bleibst aber deine angekündigte Begründung, WELCHE Beweise die Staatsanwaltschaft (deiner Meinunge nach?) für eine durch Murray verabreichte höhere Menge Propofol hat, schuldig.

                        Du selbst warst es doch, der immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die Staatsanwaltschaft Murray beweisen müsse, was Murray getan haben soll . Wenn Murray also dabei bleibt, dass er MJ eine nicht tödliche Menge Propofol verabreicht hat, obwohl das Obduktionsergebnis etwas anderes aussagt - WIE soll die Staatsanwaltschaft ihm das Gegenteil beweisen??? Zu diesen Beweisen sind sie - deinen eigenen (bisherigen) Aussagen nach - nicht in der Lage.

                        Zitat von Billy
                        *Maßgeblich ist nicht (zwingend) in wie weit sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlässt sondern was todesursächlich gewesen ist und wer im Zuge der Ermittlungen bzw. des gesamten Verfahrens als Tatverdächtiger und späterer Beschuldigter ermittelt wurde bzw. wird und wie hier Sachbeweise, Ermittlungsergebnisse, Untersuchungen, Zeugenaussagen usw. greifen werden bzw. ob sie ausreichend vorliegen.
                        Richtig. Und da wir das in der Vergangenheit nun schon etliche Male durchdiskutiert haben, habe ich mich in meinem Posting lediglich darauf beschränkt, dass es m.M.n. aus Sicht der Verteidigung trotzdem geschickt wäre, wenn Murray bei seiner bisherigen Angabe bezüglich 25 mg Propofol bleiben würde. Es war nicht die Rede davon, dass er sich grundsätzlich auf Tatvorwürfe einlassen müsste.

                        Und wer warum - nämlich aufgrund der bisherigen Ermittlungen/Sachbeweise/Zeugenaussagen - als (bisher) einziger Angeklagter vor Gericht steht, ist auch allen bekannt. Dein Hinweis hierauf erschließt sich mir im Zusammenhang mit meinem Posting somit leider nicht.

                        Zitat von Billy
                        Was Du im letzten zitierten Absatz schreibst ist so nicht richtig.
                        Murray wäre auch nicht zwingend bei einer höheren des Mordes beschuldigt. Dies bedingt den Vorsatz und die Erfüllung von Mordmerkmalen. Das ist nicht an seiner Aussage festzumachen, nur weil er auf 25 mg besteht.
                        Ich nehme mal an, das bei dir fehlende Wort ist "Propofolgabe/-menge"?

                        Hier ist dann offenbar deine Fantasie mit dir durchgegangen , denn ich habe nicht geschrieben, dass oder ob überhaupt eine höhere Propofolgabe/-menge eine anders lautende Anklage bedeuten würde. Dass das nicht allein an seiner eigenen Aussage festzumachen wäre, ist klar, zumal es ja eben von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden müsste.

                        Ich habe, ganz im Gegenteil zu deiner Aussage, bestätigt, dass die Anklage gegen Murray m.M.n. bei fahrlässiger Tötung bleiben wird, habe dies allerdings lediglich damit begründet, dass man Murray eine höhere Propofolgabe/-menge nicht nachweisen können wird. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft zu beweisen, weshalb das toxikologische Ergebnis anders lautete bzw. wie/durch wen die Differenzmenge in den Körper von MJ gelangt ist. Und DAS scheint nach allem, was bisher an Erkenntnissen vorliegt, nicht möglich zu sein. Allein das ist (für mich) schon ausreichend, so dass es im Zusammenhang mit meinen Ausführungen nicht einmal Vorsatz bzw. die Erfüllung von Mordmerkmalen bedarf.

                        Zitat von Billy
                        Aber auch die jetzige Anklage beinhaltet mehr als nur eine bloße Fahrlässigkeit, so wie Du es beschreibst. Fahrlässig wofür, wenn nicht fahrlässige Tötung? Oder wie meinst Du das? Hier fehlt fehlt die Kausalität, sprich Ursache und Wirkung.
                        Zitat von Billy
                        Er ist angeklagt, durch fahrlässiges Verhalten einen Menschen getötet zu haben. Ergo ist er auch bei einem Schuldspruch genau dafür verantwortlich.
                        Nichts anderes habe ich geschrieben! :

                        Aber auch hierzu habe ich den Eindruck, dass du meinen Ausführungen nicht wirklich folgen kannst oder willst . Natürlich beinhaltet die Anklage auf fahrlässige Tötung mehr als nur Fahrlässigkeit, nämlich als "Endprodukt" die Tötung - das ist doch gar keine Frage, und ich denke, das ist allen hier auch klar .

                        Als einziger Punkt, den man Murray tatsächlich beweisen und dessen man ihn anklagen bzw. auch verurteilen kann, ist sein fahrlässiges Handeln bezüglich der Punkte, die ich in diesem Posting http://www.mjackson.net/forum/showth...986#post429986 genannt habe.

                        Zitat von MJ-poor_guy
                        1. Behandlung von Schlaflosigkeit mit einem Narkosemittel
                        2. Einsatz dieses Narkosemittels entgegen der eindeutigen Vorschriften (im häuslichen Bereich)
                        3. Fehlen der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Monotoring etc.)
                        4. Bewusstes Verschweigen verabreichter Medikationen
                        5. Vorsätzlicher Versuch der Beseitigung von Beweismitteln
                        6. Unprofessionelle und unzureichende CPR
                        7. Fehlende Beaufsichtigung/Kontrolle des narkotisierten Patienten
                        Hätte Murray alleine schon

                        - die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen
                        - seinen (narkotisierten) Patienten nicht alleine gelassen
                        - die notwendigen Wiederbelebungsversuche in korrekter Form vorgenommen
                        - seine tatsächlichen Medikamentengaben nicht verschwiegen

                        dann hätte (wahrscheinlich) der eingetretene Atemstillstand (und daraus resultierende Herzstillstand) keine tödlichen Folgen gehabt. Aus diesen Versäumnissen Murray's ergibt sich somit die fahrlässige Tötung und ich verstehe wirklich nicht, warum du das aus meinem Posting in Frage stellst. Die für dich fehlende Kausalität, sprich Ursache und Wirkung, liegt so klar auf der Hand, dass ich lediglich darauf verzichtet habe, diese - wie jetzt hier - nochmals im einzelnen zu erörtern, weil ich einfach auf "Mitdenken" gesetzt habe.

                        Zitat von Billy
                        Diese fahrlässige Tötung ist letztendlich todesursächlich – und Michael starb nun mal an einer einer Überdosis Propofol. Hier haben wir den Kausalzusammenhang.
                        Und hier hast du m.M.n. einen Denkfehler , denn

                        Ursächlich für MJ's Tod waren im Grunde 2 Umstände, die genau genommen voneinander unabhängig sind.

                        Der eine Punkt ist die Propofolgabe an sich - und hierfür relevant sind sowohl die Menge als auch mögliche Wechselwirkungen und mit beidem verbundene Risiken.

                        Der andere Punkt ist Murray's Verhalten, genauer gesagt, sein gesamtes Handeln bzw. Nicht- und/oder Falschhandeln.

                        Murray hat - entgegen deiner Ausführungen - MJ's Tod nicht durch eine "Überdosis Propofol" verursacht. Das Propofol hatte (wahrscheinlich zusammen mit Benzodiazepin-Effekten) zwar todesursächliche Wirkungen, die aber - ohne Murray's fahrlässiges Handeln zu diversen Punkten - nicht zwangsläufig auch tatsächlich hätten zum Tode führen müssen. Murray's fahrlässiges Handeln hat letztendlich erst den Tod von MJ begründet.

                        Die von Dir beschriebene „andere Person“ könnte nur in Erwägung gezogen werden, wenn es ausreichend Anhaltspunkte für diese gäbe und dann – ja – dann müsste Murray im Zweifelsfall freigesprochen werden. Selbst wenn es zwei Personen gäbe, von denen man sicher weiß, dass eine von den beiden für Michaels Tod verantwortlich ist. Wenn das aber nicht zu zuordnen ist, dann müsste man wissentlich einen Täter laufen lassen, um nicht einen Unschuldigen zu bestrafen.
                        Aber:

                        Wir haben hier keine weitere angeklagte Person. Es ist bislang auch keine im Spiel und es scheint genug Zeugen zu geben, die ebenfalls keine weitere Person in Frage kommende Person gesehen haben.
                        Auch hier liegst du leider falsch . Es heißt: "Tod durch eine andere Person" - und mit dieser "anderen Person kann durchaus auch MJ selbst gemeint sein.

                        Und diese "andere Person" wurde und wird bereits nicht nur in Erwägung gezogen, denn Murray's Verteidigung zielt offenbar - wie ja aus der Voranhörung ersichtlich - darauf hin, dass die Differenzmenge anderweitig, eben z. B. durch MJ selbst (wie auch immer) verabreicht worden sein muss.

                        MJ ist tot - ihn kann man diesbezüglich also nicht "anklagen". Aber - und darauf setzt offenbar die Verteidigung - man kann ihn für die nachgewiesene Differenzmenge Propofol verantwortlich machen, denn dafür, dass er dafür nicht verantwortlich wäre, gibt es eben auch keine Zeugen. Und für eine Entlastung Murray's braucht es nicht zwangsläufig Zeugen und/oder entlastende Beweise - es wäre m.M.n. für Murray's Verteidigung ein leichtes, zumindest so viele Zweifel an Murray's alleiniger Schuld aufzubauen, dass potentielle Jury-Mitglieder - die ja weder juristische noch medizinische Fachleute sind - zu keinem einhelligen Ergebnis/Schuldspruch kommen würden. Im Zweifel FÜR den Angeklagten.....

                        Zitat von Billy
                        Das andere Personen im Haus waren spricht Murray nicht - zwingend - frei, denn hier bedarf es den Blick auf die Beweisführung und zumindest eines Anfangsverdachts, der durch Tatsachen begründet sein muss.
                        Sprich durch das Handeln anderer in Frage kommender Personen, durch Anhaltspunkte sei es nun durch Aussagen von Zeugen usw., das Verhalten der in Frage kommenden Personen, Ergebnisse der Ermittlungen und der jeweiligen Untersuchungen, sei es nun rechtsmedizinischer und/oder kriminaltechnischer Natur usw. usw. - ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen.

                        Kurzes Fazit: Der bloße Verdacht reicht nicht aus. Was eine Beschuldigung einer anderen Person betrifft.
                        Da auch das nicht Gegenstand meiner Ausführungen war , zudem aber dennoch mit meiner hier vorangegangenen Erläuterung geklärt sein dürfte, erübrigen sich weitere Ausführungen meinerseits zu diesem von dir so ausführlich dargelegten Punkt .

                        Nur noch ein Hinweis, den ich mir diesbezüglich einfach nicht verkneifen kann : In diesem Verfahren geht es allein um Murray - nur ER ist hier angeklagt und kein anderer. Juristische Kenntnisse hin oder her - die braucht DAFÜR wohl niemand von uns, um nicht zu bemerken oder gar zu wissen, dass es weiterer, nämlich eigenständiger Verfahren bräuchte, gebe es außer Murray tatsächlich noch einen oder sogar mehrere andere mögliche Beteiligte. Darüber ist zumindest bisher nichts bekannt, was aber auch nicht bedeuten muss, dass es dazu nicht vielleicht doch noch kommen könnte, weil vielleicht weitere (uns derzeit nicht bekannte) Ermittlungen im Hintergrund laufen......

                        Wenn du meinen Ausführungen (unbewusst?) einen völlig anderen Sinn gibst, dann können deine Einwände, meine Meinung wäre falsch, auch nicht zutreffen - tut mir leid .



                        @ Briánna

                        Du selbst schreibst immer wieder, dass wir uns doch alle hier darüber im klaren sind, dass wir im Grunde nichts wirklich wissen, sondern alle unsere (Er)kenntnisse nur auf dem beruhen, was wir im www so finden . Ob oder inwieweit diese "Fundstücke" der Wahrheit entsprechen oder auch nicht, kann niemand von uns mit Sicherheit sagen und somit - darauf hast du selbst erst kürzlich in einem anderen Posting hingewiesen - sind das, was wir hier an Infos weitergeben, auch keine Fakten/Tatsachen, sondern lediglich unbestätigte Informationen und selbst an scheinbaren "Originaldokumenten kann und sollte man Zweifel haben.

                        Warum nur werden dann trotzdem immer wieder "Beweise" gefordert, wenn es jemand (in dem Fall ich ) schlichtweg versäumt oder auch einfach nur als unnötig empfindet, jeder seiner Informationen die scheinbar doch so wichtigen und magischen Worte "ich vermute", "ich glaube", "ich weiß ja nicht, ob es wirklich stimmt", "angeblich" oder sonst was hinzuzufügen?

                        Aber gut - wenn es dann doch notwendig ist .: Nein, ich habe (auch) für diesen Versicherungsvertrag keine "Beweise", er liegt mir nicht im Original vor, schon gar nicht in beglaubigter Form. Diese von mir eingestellten Aussagen sind lediglich das Ergebnis meiner Internet-Recherchen an diversen Stellen, für die ich (jetzt und hier) nicht einmal mehr alle Quellen benennen kann. Auf die Schnelle habe ich nur eine von mir gespeicherte Quelle finden können: http://www.netzeitung.de/entertainme...n/1428099.html

                        Und dass gerade MJ-Fans mittlerweile ganz genau wissen, dass das englische Wort "drugs" nicht zwangsläufig nur "Drogen" im Sinne von Heroin oder ähnlichem bedeutet, sondern ebenso Medikamente bzw. Arzneimittel damit gemeint sind, habe ich ebenso vorausgesetzt, wie die Vorsicht gegenüber allen Informationen über die wir hier diskutieren.

                        Im Übrigen meine ich mich zu erinnern, irgendwo gelesen zu haben, dass die Versicherung nur dann zahlen müsste, wenn der (versicherte) "Tod durch Drogen" durch eine andere Person verursacht wurde (oder so ähnlich) - also infolge einer ärztlichen Behandlung eintrat.

                        Hätte MJ eigenmächtig mittels Drogen (sorry, Medikamenten zu seinem Tod beigetragen - also in Form von Selbstmord - so müsste die Versicherung dann wohl nicht zahlen. Achtung: keine von mir aufgestellten Fakten!!!

                        Ich bin mir auch nicht (mehr) sicher, ob explizit nur eine "Überdosis" versichert war oder ob generell von "Tod durch Drogen/Medikamente" die Rede war. Denn nicht immer bedarf es ja einer Überdosis, ein Tod durch Medikamente könnte theoretisch auch die Folge einer Medikamentenunverträglichkeit sein.

                        Damit dürfte evtl. (zumindest vorerst) auch Billy's Frage bzw. seine Überlegungen beantwortet sein .

                        Aber ich suche noch mal nach, wo ich was dazu finde. Bin mir ziemlich sicher, dass ich mir dazu was gespeichert hatte, weiß bei der Menge meiner gespeicherten Infos nur augenblicklich nicht wo .

                        Nichtsdestotrotz liegt dieser Versicherungsvertrag von Taylor/Lloyds bis heute offenbar nirgends im Netz zum Nachlesen vor. Es gibt lediglich einige (angeblich!) von Lloyds selbst geäußerte Aussagen hierüber, die aber auch alle recht schwammig waren.

                        Ich hoffe, diesen "Roman" liest überhaupt einer - tut mir leid, dass es so lang geworden ist .

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                        • Ich kommer einfach noch mal neu und zwar ganz kurz. Ist sicher besser so.


                          Zitat von MJ-poor_guy Beitrag anzeigen

                          Und genau in diesem Punkt kann die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise dafür vorbringen, dass Murray mehr als diese 25 mg verabreicht hat - was auch immer das Obduktionsergebnis nachgewiesen hat. Nur Murray alleine kennt die Wahrheit, und so lange er bei dieser Aussage bleibt, kann man ihn nicht des Mordes an MJ beschuldigen, denn alle Gutachter/Sachverständige sind sich darüber einig, dass 25 mg Propofol MJ niemals hätten umbringen können.....
                          Warum kann sie da keine Beweise vorbringen und wer redet hier von Mord?

                          Zitat von MJ-poor_guy Beitrag anzeigen


                          Ein Schuldspruch gegen Murray könnte demzufolge lediglich in seinem fahrlässigen Handeln begründet sein, nicht aber darin, dass MJ starb, weil Murray ihm eine tödliche Dosis an Medikamenten verabreicht hat.

                          Bleibt Murray bei seiner Aussage von 25 mg Propofol, dann bleibt als Todesursache die Verabreichung der tödlichen Menge "durch eine andere Person" - also egal, ob man Murray nun direkt für den Tod von MJ verantwortlich machen kann oder nicht, AEG würde wohl so oder so von der Versicherung keinen Cent bekommen......
                          Ich habe den abgeschlossenen Absatz komplett gelassen. Besser ist das. Sinnentfremdendes Auseinandernehmen bringt nichts.

                          Erstens: Das sind Deine Worte dazu und ich habe den zwingend notwendigen Kausalzusammenhang erklärt.
                          Der fehlt nun mal. Wie soll der sich bitte ergeben, wenn Murray "nur" fahrlässige Handeln nachgewiesen werden könnte, wie Du es beschreibst, wir aber genau wissen,
                          dass todesursächlich eine Medikamentenüberdosis ist.

                          Ohne Kausalität hier - keine Verurteilung! Er muss für eine Verurteilung für die fahrlässige Tötung verantwortlich sein um als schuldig im Sinne der Anklage zu gelten und diese ergibt sich aufgrund der Todesursache. Die Gabe einer Überdosierung!

                          Gut und schön die ggf. anderen Punkte für Murrays Fahrlässigkeit aufzuführen - ob diese todesursächlich sind ist das einzige was interssant ist. Ich schrieb, dass hier die Gutachter sprechen werden.
                          Du hast Dich hier gefragt - bei Aufzählung der Punkte in dortigen Beitrag, "weshalb Murray deshalb nicht angeklagt ist?" Na, versuche Dir diese Antwort mal selbst zu geben... Dazu müsste die Frage aber erst mal Sinn machen.

                          Zweitens:
                          Bleibt Murray bei seiner Aussage, dann ist das sein gutes Recht und ggf. sehr unrelavant für eine Verurteilung. Wie diese Zustande kommt, hast Du ja erklärt zu wissen, weil allgemein ja bekannt.

                          Ansonsten habe ich mich ausführlich in meinen vorherigen Beiträgen hier geäußert und tue es jederzeit wieder.
                          An dieser Stelle denke ich mal macht das jetzt wenig Sinn.
                          Zuletzt geändert von Billy; 21.02.2011, 17:28. Grund: immer noch zu lang

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                          • Aloha Ihr Lieben,

                            sagt mal, erklärt mir doch mal die Überschrift dieses Threads

                            gruss

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                            • (da ich kein Englisch kann, bin ich nicht sicher ob`s hier rein gehört ..... wenn nicht >> )

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                              • Siemens Financial Services filed a sister state judgment request against Conrad Murray in a Los Angeles court Wednesday.The organization are requesting that


                                Siemens Financial Services filed a sister state judgment request against Conrad Murray in a Los Angeles court Wednesday.
                                The organization are requesting that their financial judgment against the beleaguered doctor that was awarded in Nevada be also recognized in California.

                                EXCLUSIVE DOCUMENTS: Siemens File Sister State Request Against Conrad Murray

                                Siemens sued Murray, and his company Global Cardiovascular Associates, in March 2008 for unpaid fees steaming from “equipment lease and personal guaranty.”
                                A Nevada court ruled in Siemens favor in February 2010, but they claim they have yet to receive payment and now plan to pursue Murray for their debt in California.
                                Siemens claim that with interest they are now owed $309,046.84 by Cardiovascular and $123,033.92 by Murray.
                                Meanwhile Murray is gearing up for his upcoming involuntary manslaughter trial which starts March 28.
                                The trial stems from the June 2009 death of Murray’s former patient, Michael Jackson.
                                On January 25 Murray pleaded not guilty. If convicted he faces up to four years in prison as well as having his medical license revoked.


                                Siemens Financial Services reichte Dienstag bei Gericht in LA eine "Bruderschaftsklage" gegen CM ein.
                                Die Organisation bittet darum, dass ihre Finanzklage gegen den angeschlagenen Doktor, die man in Nevada zugesprochen bekam, auch in Kalifornien Beachtung findet.
                                Siemens verklagte CM und seine Firma "Global Cadiovascular Ass." im März 2008 wg. unbezahlter Rechnungen über Geräteleasing und persönlichen Bürgschaften.
                                Ein Gericht in Nevada verdonnerte CM zur Zahlung an Siemens, bis heute kam er der Aufforderung jedoch nicht nach u. Siemens plant nun CM dafür auch in Kalifornien zu verfolgen.
                                Siemens gibt Außenständen von Cardiovascular in Höhe 309.046,84 und von CM 123.033,92 Dollar an.

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