
Erstens: Das sind Deine Worte dazu und ich habe den zwingend notwendigen Kausalzusammenhang erklärt.
Der fehlt nun mal. Wie soll der sich bitte ergeben, wenn Murray "nur" fahrlässige Handeln nachgewiesen werden könnte, wie Du es beschreibst, wir aber genau wissen,
dass todesursächlich eine Medikamentenüberdosis ist.
Ohne Kausalität hier - keine Verurteilung! Er muss für eine Verurteilung für die fahrlässige Tötung verantwortlich sein um als schuldig im Sinne der Anklage zu gelten und diese ergibt sich aufgrund der Todesursache. Die Gabe einer Überdosierung!
Gut und schön die ggf. anderen Punkte für Murrays Fahrlässigkeit aufzuführen - ob diese todesursächlich sind ist das einzige was interssant ist. Ich schrieb, dass hier die Gutachter sprechen werden.
Du hast Dich hier gefragt - bei Aufzählung der Punkte in dortigen Beitrag, "weshalb Murray deshalb nicht angeklagt ist?" Na, versuche Dir diese Antwort mal selbst zu geben... Dazu müsste die Frage aber erst mal Sinn machen.
Zweitens:
Bleibt Murray bei seiner Aussage, dann ist das sein gutes Recht und ggf. sehr unrelavant für eine Verurteilung. Wie diese Zustande kommt, hast Du ja erklärt zu wissen, weil allgemein ja bekannt.
Ansonsten habe ich mich ausführlich in meinen vorherigen Beiträgen hier geäußert und tue es jederzeit wieder.
An dieser Stelle denke ich mal macht das jetzt wenig Sinn.
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