Der richterspruch alleine reicht nicht, lizenz gebende institution ist das med.board/Cal und nur dieses kann den dauerhaften entzug aussprechen.
Es wäre irgendwie beruhigend, wenn dieser spruch des med.boards recht zeitnahe käme.
Nur so zum gefühlsmässigen ausgleich ... mit 'deutscher gründlichkeit' ... der amtliche schlussstempel fehlt ...
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