Damals schrieb Billy:
Im Falle einer fahrlässigen Tötung wird im Normalfall noch nicht mal ein Haftbefehl beantragt, es sei denn, die Person hat keinen festen Wohnsitz und hat noch andere Straftaten begangen bzw. es versteht Verdunklungs- und Fluchtgefahr sowie die Gefahr der Wiederholung!
Dem ist in fast allen Fällen nicht so, deshalb gibt es auch keine Festnahme und somit auch keine Haft. Wenn die Schuld festgestellt wird sind die Urteile meist sehr milde.
Geldstrafen, im Härtefall mal Berufsverbot bei Ärzten, was aber selten ist!!! und im schlimmsten Fall bei grober Fahrlässigkeit auch mal Haftstrafen, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden, es sei denn die Person hat bereits andere Straftaten begangen, schwerwiegende.
Dabei eine Rolle spielt immer die sogenannte Sozialprognose, was nichts anderes heißt, wie stehen das derzeitige Leben im Verhältnis zu der Haft und deren Auswirkungen auf die Zukunft (Job weg, Freunde weg, Heim weg, soziales Gefüge kaputt und ist er dann für die Gesellschaft nicht ein viel größeres Problem?) und wie ist die Entwicklung des Täters zu beurteilen, wenn er auf freiem Fuss bleibt.
Da ja Dr. Murray bereits eine fahrlässige Tötung begangen haben soll, so muss ich aber sagen, dass dies nicht mit einbezogen wird. Er gilt als unschuldig und nicht vorbestraft, da er deswegen weder angeklagt noch verurteilt wurde. Es basiert nur auf den Aussagen der Angehörigen und kann somit genauso gut eine reine Behauptung sein ohne Hintergrund. Das kann die Staatsanwaltschaft also jetzt nicht mit heran ziehen.
Bei Totschlag ist das so eine Sache, da die Tötungsabsicht da erkennbar sein muss (ohne Vorsatz und ohne Mordmerkmale wie Habgier, Heimtücke, niedere Beweggründe....). Eben jemand schlägt im Affekt auf jemanden ein und es kann ihm bewiesen werden, dass er ihn nicht nur verletzen wollte sondern töten wollte bzw. die Tat ist als solche so gravierend, Stich ins Herz usw., dass es klar ist, dass die Tötungsabsicht vorliegt bzw. davon auszugehen ist, dass sie vorgelegen haben muss, um es mal korrekter zu schreiben. Hiezu muss aber ein Gericht zu der Überzeugung kommen.
Nur wie man hier einen Dreh bei dem Arzt dran bekommen will, dass ist mir schleierhaft - ich denke daher sehr nachdenklich darüber, dass die Presse wohl hin und wieder mal die falschen Begriffe verwendet, wenn sie schreibt, dass nun wegen Totschlag ermittelt wird.
Hier muss die Tötungsabsicht vorgelegen haben! Davon wurde aber bislang nie berichtet, was nichts heißt.
Und Mord..., dass lasse ich lieber erst mal obwohl ich das persönlich nicht mehr ausschließe, aber glaube, dass da die Beweislage sehr schwer werden wird. Auch das Obduktionsergebnis wird daran nichts ändern, da es ja nur sagt, woran er gestorben ist aber nicht, was der Arzt sich dabei gedacht hat. Dann müsste er ihm schon ein totbringendes Gift gegeben haben. (das ein Medikament das auch sein kann ist eine andere Geschichte, es beweisst aber nicht den Vorsatz, wenn Michael davon genug bekommen haben sollte....).
Da die Kriminalistik aber heutzutage sehr weit fortgeschritten ist und jeder Täter immer einen Fehler macht, man muss ihn nur finden, habe ich die Hoffnung, dass der Arzt, wenn er ihn denn umgebracht hat, dann auch entsprechend zur Rechenschaft gezogen wird. Nur darf man nicht erwarten, dass sich das in den nächsten 2 Wochen klärt. Das kann noch Monate dauern.
Es sind inzwischen 5 Monate vergangen.
Da wollen wir doch mal hoffen und beten, dass der/die Täter Fehler machte/n.
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