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Anklage wegen fahrlässiger Tötung: Dr Murray vor Gericht
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No ja, wenn man mal wild die Gedanken spielen lässt, hängt am Ende des Tages dort schließlich auch noch eine Industrie mit dran. Deren Lobby ist sicherlich ebenfalls nicht zu unterschätzen.
Die Verschärfung von Medikamentengesetzen, deren Verschreibung und Verwendung hätte dann ja auch Auswirkungen auf die Leute, die in erster Linie $$$ vor Augen haben.
Die natürlich niemals ihr Gesicht in die Kamera halten und kundtun werden, "jop ick find das knorke, dass ich hier Sachen mit oder ohne Indikation verschreiben kann. Weil meinem Bankkonto tut es in jedem Fall gut."
Einen Urlaub kann er sich ja scheinbar auch noch leisten, womit auch immer. Oder das läuft alles unter dem Mott "ist der Ruf erst ruiniert....", wer weiß.
Nach wie vor habe ich noch keinen anderen Termin als den 23.08.2010 als nächstes Datum für das Kabinett der Lächerlichkeiten gehört. Vorhang auf und lasst die Puppen tanzen....
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neue informationen von TMZ:
Conrad Murray Wrongful Death Suit Tossed ... Almost
8/6/2010 3:15 PM PDT by TMZ Staff
Dr. Conrad Murray could be temporarily off the hook in the federal wrongful death lawsuit involving Michael Jackson -- all because Joe Jackson left some key information out of the paperwork.
Conrad Murray Verdict
TMZ has learned a federal judge is taking Jackson and his attorney Brian Oxman to task for failing to specify where two of the defendants -- health clinics where Dr. Murray practiced -- conduct their business. Without that information the judge can't determine if the federal court has jurisdiction over the case.
The judge has given Jackson one week to amend the complaint or have the suit tossed.
Even if this case is dismissed, Dr. Murray might not be fully in the clear. Jackson has a lot of options -- including refiling the federal suit with Murray as the lone defendant.
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Ich hat dies in den anderen Joe/Murray/AEG Thread gepostet, hier ist es wahrscheinl. besser aufgehoben.
Conrad Murray Wrongful Death Suit Tossed ... Almost
8/6/2010 3:15 PM PDT by TMZ Staff
Dr. Conrad Murray could be temporarily off the hook in the federal wrongful death lawsuit involving Michael Jackson -- all because Joe Jackson left some key information out of the paperwork.
TMZ has learned a federal judge is taking Jackson and his attorney Brian Oxman to task for failing to specify where two of the defendants -- health clinics where Dr. Murray practiced -- conduct their business. Without that information the judge can't determine if the federal court has jurisdiction over the case.
The judge has given Jackson one week to amend the complaint or have the suit tossed.
Even if this case is dismissed, Dr. Murray might not be fully in the clear. Jackson has a lot of options -- including refiling the federal suit with Murray as the lone defendant.
Dr Conrad Murray könnte voräufig aus dem Schneider sein, was die widerrechtlichen Tötungsanklage betrifft, da in den von Joe Jackson eingereichten Unterlagen, wichtige Informationen/Angaben fehlen.
Ein Bundesrichter forderte JJ und Oxman (die Nulpe) auf, Angaben über den Standort der beiden mitangeklagten Kliniken zu machen, in denen Murray praktizierte.
Ohne diese Angaben kann sonst nicht bestimmt werden, ob der Bundesgerichtshof dafür zuständig ist.
Der Richter hat Jackson eine Woche gegeben, um die Beschwerde zu vervollständigen, ansonsten würde die Klage verworfen.
Selbst wenn dieser Fall abgewiesen wird, könnte Dr Murray nicht völlig raus sein. Jackson hat viele Optionen - einschließlich einer erneuten Bundesklage mit Murray als alleinigen Beschuldigten.
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Double Jeopardy
Im Thread „Klage gegen Murray durch Joe Jackson“ ist mir aufgefallen, dass es manchmal etwas durcheinander geht, wenn es um die Frage Erweiterung der Anklage oder spätere Anklage einer anderen Tat geht. Da dieses Thema eigentlich hierher gehört und vor langer Zeit hier auch schon einmal kontrovers diskutiert wurde, stelle ich meine Antwort hier ein, auch wenn sie jetzt ein wenig "aus dem Nichts" kommt .
Meine Anmerkungen beziehen sich zunächst auf die deutsche Rechtsordnung, weil die mir sehr viel näher liegt und die Unterschiede zu fremden Rechtsordnungen oft gar nicht so groß sind.
Ein deutsches Gericht muss in der Hauptverhandlung den in der zugelassenen Anklage umschriebenen tatsächlichen Vorgang unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten umfassend würdigen. Angeklagt ist nicht das strafrechtliche Delikt (z.B. Totschlag gem. § 212 StGB), sondern der tatsächliche Vorgang (A ersticht B mit einem Messer am Tag x gegen y Uhr).
Im Laufe der Verhandlung kann sich die rechtliche Beurteilung der Tat gegenüber der zugelassenen Anklage verändern, die dazu führt, dass der Angeklagte aufgrund eines anderen Strafgesetzes oder eines in der Anklage nicht aufgeführten straferhöhenden Umstands verurteilt werden kann. In diesem Fall bedarf es eines gerichtlichen Hinweises, damit sich der Angeklagte auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes einstellen kann und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben wird. Auch die Änderung der Schuldform (Vorsatz statt Fahrlässigkeit) erfordert einen Hinweis.
Wird schließlich eine Tat im prozessualen Sinn (s.o.) abgeurteilt, so kann diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht erneut angeklagt werden. Niemand darf wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden (ne bis in idem). Im deutschen Strafrecht gilt also ein Verbot der Doppelbestrafung wegen der gleichen prozessualen Tat.
Würde als M. in Deutschland wegen Totschlags durch die Injektion einer Überdosis Propofol angeklagt und könnte man ihm die vorsätzliche Begehung, die voraussetzt, dass er die Tötung eines Menschen zumindest billigend in Kauf genommen hat, nicht nachweisen, so könnte man nur innerhalb des Prozesses auf eine Verurteilung der fahrlässigen Tötung umschwenken und ein entsprechendes Urteil fällen.
Wäre M. bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und käme später heraus, dass er tatsächlich einen Tötungsvorsatz hatte, dann könnte er wegen derselben Tat (im prozessualen Sinn) nicht noch einmal (nun wegen Totschlags) verurteilt werden.
Man muss immer zwischen dem strafrechtlichen Delikt (Totschlag/fahrlässige Tötung) und der zugrundeliegenden Tat (dem tatsächlichen Sachverhalt) unterscheiden.
Das US-amerikanische Strafrecht kennt diesen Rechtsgrundsatz des Verbots der Doppelbestrafung unter dem Begriff Double Jeopardy.
Diese Problematik ist meiner Meinung nach aber der Grund dafür, dass sich die Staatsanwaltschaft im Falle Murray dafür entschieden hat, das beyond reasonable doubt (ohne begründeten Zweifel) beweisbare Delikt (fahrlässige Tötung) anzuklagen und nicht zu riskieren, dass Murray wegen des Vorwurfs second-degree murder (Totschlag) angeklagt und letztlich freigesprochen wird.
Inwiefern es im US-amerikanischen Strafprozessrecht möglich ist, innerhalb eines Prozesses von einem Delikt auf ein anderes überzuleiten, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Aufgrund der unterschiedlichen Rolle des Richters im US-amerikanischen und deutschen Recht, ist dies zumindest nicht selbstverständlich. Die Rolle des Richters ist dort eher die des „Schiedsrichters“, der die korrekte Befolgung des gültigen Prozessrechts garantieren soll. So ist auch die Befragung von Zeugen durch den Richter im amerikanischen Prozessrecht nicht vorgesehen. Somit ist die Jury auf die Argumente beider Parteien (Staatsanwaltschaft u. Angeklagter/Verteidigung) angewiesen, um über Schuld oder Unschuld zu urteilen. Dies steht im deutlichen Unterschied zum deutschen Prozessrecht, wo das Gericht den Sachverhalt so vollständig wie möglich erforschen soll.
So und jetzt dürft ihr weitermachen .
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Zitat von JacksonAH Beitrag anzeigenMoment mal.... soll Murray nicht mal der Arzt von der verstorbene Soul-Legen James Brown gewesen sein und Michael ihn daher kannte, zu Lebzeiten sollte Brown an Michael Dr.Murray sogar empfohlen haben. spekulatius
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