Wäre Joe Nebenkläger im Strafprozess würde doch trotzdem die Staatsanwaltschaft den Prozess "führen", oder? Ist hier vielleicht ein Vertrauensproblem vorhanden?
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Anklage gegen Murray und AEG durch Joe Jackson
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Wäre Joe Nebenkläger im Strafprozess würde doch trotzdem die Staatsanwaltschaft den Prozess "führen", oder? Ist hier vielleicht ein Vertrauensproblem vorhanden?
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@BritBrit:
Doch, es ist so, wie ich es schrieb,richtig, Brit, Brit:
Der Schadenersatzprozess, also die Zivilklage kann erst begonnen werden, wenn die Strafanklage rechtskräftig ist. Das Heißt: es müssen sogar noch die eventuellen Instanzen abgewartet werden (Berufung im Falle von Formfehlern; Revision als Einspruch gegen die Höhe des Urteils z.b....Revision könne jedoch nur von der Staatsanwaltschaft, also des Anklägers, weil Joe mit seinem Verzicht auf die Chance zur Nebenklage sich dieses Rechts beraubt hat).
Ein Vertrauensproblem zur Staatsanwaltschaft seitens Joe Jackson in der Strafklage -wie Du als Möglichkeit andeutest- ist nicht nachvollziehbar:
Es stellt sich die berechtigte Frage, warum sollte Misstrauen zur Staatsanwaltschaft im Strafprozess eine aktive Beteiligung Joes als sinnlos erscheinen lassen, wenn Joe gleichzeitig zur Staatsanwaltschaft des Zivilgerichts volles Vertrauen hat.
Dies als Grund zu benennen, wäre kaum verständlich.
Hat Joe so argumentiert? Oder Oxman?
Es wäre unklug....auch der Richter und der Staatsanwalt lesen Zeitung, und für das laufende Verfahren könnten sie das unangenehm in ihrer r Erinnerung behalten!
Und zwar ist das deswegen so, weil ja theoretisch immer die Möglichkeit besteht, dass ein im Strafprozeß Angeklagter freigesprochen wird.
Bei einem Freispruch mangels Beweis kann ein anschließender Schadensersatzprozeß sinnvoll sein, weil die vom Ankläger vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um die Jury von einer Schuldigkeit des Angeklagten zu überzeugen, da die Zweifel überwogen.
Bei einem Freispruch der aufgrund nachgewiesener Unschuld des Angeklagten erfolgt, kann es eben keine Möglichkeit zu einem anschließenden Schadensersatz-Anspruch kommen: Der Angeklagte ist vom Strafgericht für frei von Schuld in dieser Sache befunden worden, und warum soll er dann jemandem Schadenersatz zahlen.
Aus diesem Grunde überlappen sich diese beiden Prozesse niemals, sondern folgen immer nacheinander.
Neue Erkenntnisse, die während des Zivilprozesses gegen Dr. Murray möglicherweise zu Tage treten, bringen Dr. Murray nicht erneut vor Gericht.
Da Murray bereits in dieser Sache verurteilt ist, kann er wegen dieser Sache nicht ein zweites Mal angeklagt werden.
Es bleibt: die AEG.
Sollte Murray in irgendeinem Zusammenhang mit AEG stehend den Tod von Michael Jackson verursacht haben, wird er dies im Strafprozess nicht sagen. Der Grund liegt ganz einfach darin, dass er zugeben würde, ein angestiftetet Auftragsmörder zu sein, und damit wäre es mit 'Fahrlässigkeit' und '4 Jahre' vorbei; es würde ihn Schlimmeres erwarten.
Gleichwohl wird Murray das aber auch nicht im Schadensersatzprozess vortragen. Zwar kann das Urteilgegen ihn nicht mehr von der Strafkammer zurückgeholt werden, aber Murray würde sich selbst in so außerordentlich hohem Maße demontieren, dass er das tunlichst unterlässt. Denn seine ganze menschliche und fachliche Reputation wäre damit für alle Zukunft zerstört; er bekäme weder in seinem privaten noch in seinem gesellschaftlichen noch in seinem fachlichen Umfeld je wieder ein Bein auf den Boden.
Der Erfolg dieses Prozesses, den Joe Jackson da führen wird, hängt also einzig von den Beweisen ab, die er vorlegen wird.
Was Dein letztes Zitat aus meinem Beitrag angeht, so werte ich mal als ironischen Scherz, den Du, aus welchen Gründen auch immer, geschrieben hast. (?)
Liebe Grüße!
H.
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Murray kann sicherlich nicht erneut wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.....
Aber wenn in demZivilprozess neue Erkenntnisse oder Beweise zutage treten, kann er durchaus wegen Mordes angeklagt werden - das könnte ein Grund sein.....
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Richtig - und angenommen, Murray wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt oder freigesprochen - kann er dann wegen Mordes erneut angeklagt werden (und das sind 2 ganz verschiedene Vergehen) hatten wir schonmal in dem Murray-Thread. Billy hatte das seinerzeit sehr gut auseinanderklabustert.....
LGZuletzt geändert von Flöckchen; 10.08.2010, 23:51.
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nein, Flöckchen, auch das ist es nicht, sondern so, wie Christine3110 schreibt:
Wenn einmal wegen einer Sache ein Urteil ergangen und dieses rechtskräftig ist, dann ist es in USA so, dass der Beschuldigte dieser Sache wegen nicht erneut angeklagt werden kann,
auch dann nicht, wenn sich nach dem Urteil herausstellt, dass von Fahrlässigkeit nicht die Rede sein konnte.
Diese Regelung schließt Kapitalverbrechen mit ein.
Anders in Deutschland: Hier ist es durchaus möglich, einen Prozess wieder aufzurollen, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben. Allerdings kommt dies relativ selten vor, und der Gesetzgeber hat hohe Hürden gesetzt für Wiederaufnahmeverfahren. Sie sind deshalb relativ selten und kommen meist nur dann zustande, wenn die neuen Erkenntnisse zum Zeitpunkt des ersten Prozesses noch nicht bekannt sein konnten.Zuletzt geändert von Hippolytos; 10.08.2010, 23:54.
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Zitat von AveNegra Beitrag anzeigenFür alle Interessierten stelle ich hier noch einmal den link zur Wrongful-Death-Klageschrift von Joe Jackson ein:
Dabei handelt es sich um eine auf Schadensersatz gerichtete Klage wegen widerrechtlicher Tötung.
Zitat von Flöckchen Beitrag anzeigenRichtig - und angenommen, Murray wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt oder freigesprochen - kann er dann wegen Mordes erneut angeklagt werden (und das sind 2 ganz verschiedene Vergehen) hatten wir schonmal in dem Murray-Thread. Billy hatte das seinerzeit sehr gut auseinanderklabustert.....
LG
Wer es besser weiß, bitte schreien!
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Sorry Hyppolytos, aber es geht hier nicht darum, dass eine Person -hier Murray - in der gleichen Sache erneut angeklagt wird, denn:
es sind zwei verschiedene Stiefel: 1. Fahrlässige Tötung 2. Mord
Sprich: wenn Murray wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war - egal wie das ausgeht, kann es einen neuen Prozess wegen Mord geben, keine Wiederaufnahme des Prozesses wegen fahlrässiger Tötung! Das rechtskräftige Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist der Abschluss der einen Sache, ein neuer Prozess mit der Anklage Mord ist eine andere Sache.
Dies wurde bereits ausführlich von Billy erläutert - ich weiß nur momentan nicht genau, welcher Murrray-Thread das war....
(Und ich spreche nicht von einem Prozess in Deutschland)
LG
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Ich glaube mich daran zu erinnern, dass Billy gesagt hatte, dass erstmal auf fahrlässige Tötung angeklagt wird und falls die Beweislage ausreicht und er deswegen verklagt wird, man übergehen könnte ihn des Mordes zu beschuldigen.
Würde man Murray gleich wegen Mordes anklagen und die Beweise (die es leider nicht zur Genüge gibt) nicht anführen können, bestünde die Gefahr, dass er als freier Mann (nicht mal die "Höchststrafe" von 4 Jahren) rauskommt.
Also erstmal die 4 Jahre "in den sicheren Hafen" steuern und dann zum Größeren übergehen......................
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Zitat von toolate Beitrag anzeigenIch glaube mich daran zu erinnern, dass Billy gesagt hatte, dass erstmal auf fahrlässige Tötung angeklagt wird und falls die Beweislage ausreicht und er deswegen verklagt wird, man übergehen könnte ihn des Mordes zu beschuldigen.
Würde man Murray gleich wegen Mordes anklagen und die Beweise (die es leider nicht zur Genüge gibt) nicht anführen können, bestünde die Gefahr, dass er als freier Mann (nicht mal die "Höchststrafe" von 4 Jahren) rauskommt.
Also erstmal die 4 Jahre "in den sicheren Hafen" steuern und dann zum Größeren übergehen......................
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Zitat von pacara78 Beitrag anzeigenWenn man mich fragte, müßte der ewig einfahren und seine Approbation entzogen bekommen, damit sowas nicht mehr passieren kann, aber mich fragt ja leider keiner.
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Zitat von OceanOfTears Beitrag anzeigenDanke toolate....1+mit*...
Genauso habe ich auch Billys Worte in Erinnerung.
Wo ist der nette Billy eigentlich...macht der eine Weltumsegelung?
Die Tage sind nun gezählt bis zum Prozess...
mein Gefühl sagt mir weiterhin nichts Gutes...glaube kaum,
das da viel passiert...
krieg ich auch so ein Macro,wie JacksonAH??
Billy ist im Urlaub für glaube ich 6 Wochen...das ist 2 Wochen her, als er das sagte, also müssen wir uns noch 4 Wochen gedulden....
Ich denke mir sogar, dass der Prozess wieder um einige Monate verschoben wird, weil bestimmt mal wieder irgendwas fehlt,oder von der gegnerischen Seite nicht gelesen wurde.
Ich habe auch ein ungutes Gefühl................mir scheint es so, als ob Murray sehr,sehr wichtige Männer im Hintergrund sein eigen nennen kann................Zuletzt geändert von toolate; 11.08.2010, 07:38.
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Was haste denn mit meinem Namen?
Das Macro hängt nun davon ab,wie deine Antwort ausfällt
Danke für die Info...sein Urlaub sei ihm sehr gegönnt.
Verschieben...ja,den Gedanken habe ich auch stets vor Augen.
Sicher wird auch ein Murray und besonders die, die ihn vertreten alle Register ziehen.....das ist gewiss.Es gibt insgesamt wenig Infos über all` die Zeit bislang....ob das etwas Gutes oder Schlechtes bedeutet, kann ich nicht beurteilen.
Warten...etwas anderes bleibt uns nicht
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