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Anklage gegen Murray und AEG durch Joe Jackson
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Wenn das bedeutet, daß die Wahrheit rauskommt und die richtigen ordentlich verknackt werden, dann wäre es mir wurscht, ob der Prozess am 23. August oder am 31. September anfinge. Solange der Gerechtigkeit genüge getan wird - wird es nicht, aber halt so viel wie möglich - bin ich gern bereit, ein bissel zu warten. Obwohl ich finde, daß wir schon lange genug gewartet haben. Und daß Murray zwischenzeitlich munter praktizieren darf, ist.................................boah.
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OceanOfTears,
ich finde deinen Namen sehr schön..................hätte glatt aus einem Song von Michael entsprungen sein können..........
Nachtrag: OceanOfTears.........vielen,vielen Dank für das Bild................ich fühle mich dabei so auserwählt!
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@ pacara,
Billy meinte ( Oh Gott, der Ärmste, immer muss er hier den Kopf hinhalten), dass es garnicht so ungewöhnlich sei, dass ein derart wichtiger Prozess sich so hinzieht.
Nur hat es natürlich den faden Beigeschmack, als ob der "Fall" Michael Jackson so ein bisschen in Vergessenheit gebracht zu werden scheint.
Solange dieser Fall nicht abgeschlossen ist, gibt es keine erfolgreiche Trauerbewältigung, zumindest nicht bei mir.
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Ich hab die Befürchtung, dass Murray garnichts passiert und ungeschoren davon kommt. Die einschlägigen Beweise hat Murray längst verschwinden lassen und seine Aussagen dreht und wendet er, wie er sie grad brauchen kann, und dann ist da noch die Tatsache, dass er immernoch praktizieren darf, da stimmt was nicht! Das dauert alles viel zu lange, die amerkanische Justiz ist doch sonst nicht so lahmarschig und lasch. Ich will Gerechtigkeit für Michael, aber die wirds wohl nicht geben. Da wird Joe Jackson auch nichts ändern können, Murray wird sich nicht ans Bein pissen lassen.Zuletzt geändert von JamMJ; 11.08.2010, 07:52.
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Der Termin am 23.08. ist ein weiterer Anhörungstermin.
Vielleicht kommt es bei diesem (nunmehr vierten) dann endlich in einer Entscheidung zur Sache:
Nämlich: ob überhaupt und, wenn ja, auf welchem Wege die Anklage durchgeführt wird.
Es wird ggf. eine Grandjury einberufen, vor der auf Antrag eine Anhörung stattfinden kann. Kommt die Grandjury die Grandjury entscheidet, ob danach das eigentliche Klageverfahren durchgeführt, zu dem zuvor dann das langwierige Auswahlverfahren der Jury-Mitglieder stattfindet.
Und erst dann, am Ende, steht der Prozess gegen Dr. Murray.
Ich weiß, dass Ihr das natürlich alle selber viel besser wiißt und wollte darauf nur noch einmal hinweisen, damit wir mit vielleicht etwas kühlerem Kopf dem 23.8. entgegenfiebern.
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Zitat von Hippolytos Beitrag anzeigenDer Termin am 23.08. ist ein weiterer Anhörungstermin.
Vielleicht kommt es bei diesem (nunmehr vierten) dann endlich in einer Entscheidung zur Sache:
Nämlich: ob überhaupt und, wenn ja, auf welchem Wege die Anklage durchgeführt wird.
Es wird ggf. eine Grandjury einberufen, vor der auf Antrag eine Anhörung stattfinden kann. Kommt die Grandjury die Grandjury entscheidet, ob danach das eigentliche Klageverfahren durchgeführt, zu dem zuvor dann das langwierige Auswahlverfahren der Jury-Mitglieder stattfindet.
Und erst dann, am Ende, steht der Prozess gegen Dr. Murray.
Ich weiß, dass Ihr das natürlich alle selber viel besser wiißt und wollte darauf nur noch einmal hinweisen, damit wir mit vielleicht etwas kühlerem Kopf dem 23.8. entgegenfiebern.
höre ich da etwas Ironie in deinem Beitrag?
Ich weiß nicht, ob du auch mit meintest, aber habe ich den Eindruck gemacht, als ob ich es besser wüsste?
Wir tauschen hier nur unsere Gedanken aus. Der eine weiß hier mehr, der andere weniger; ist doch schön wenn wir uns hier ergänzen.
Danke für deine Erörterung; aber ich ging auch nicht davon aus, dass an dem Tag schon irgendetwas wichtiges entschieden werden könnte.
Es geht doch sicher wieder um die Lizenz, ob überhaupt und wie lange und so fort.......lassen wir uns überraschen, ob etwas neues bei rauskommt.
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also um was es wirklich m 23.08. gehen soll, das weiß ich auch nicht.
aber dieser termin darf nur noch 60 tage verschoben werden, länger nicht.
vom LASD- informationscenter bekomme ich keine bestätigung des termins, aber
das muß mal gar nicht heißen, war beim letzten termin auch so.
ob joe evtl. falsch beraten wurde? oder hat er vielleicht doch noch einen joker im ärmel?
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Zitat von toolate
Ich glaube mich daran zu erinnern, dass Billy gesagt hatte, dass erstmal auf fahrlässige Tötung angeklagt wird und falls die Beweislage ausreicht und er deswegen verklagt wird, man übergehen könnte ihn des Mordes zu beschuldigen.
Oder?
Lol Brigitte, Joe's Joker ist Oxman, der aber eigentl. ein schwarzer Peter ist...in meinen Augen.
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wronful death claim - criminal trial
Ich möchte mich ja nicht zur Rechtsexpertin des Forums aufspielen , aber es sind mir auf den letzten Seiten zwei Probleme aufgefallen, die sich möglicherweise klären lassen.
Das erste Problem betrifft die Frage, ob und wie das Strafverfahren und die zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz voneinander abhängen.
Zum einen gibt es die strafrechtliche Anklageerhebung mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung und zum anderen die zivilrechtliche Klage wegen widerrechtlicher Tötung (wrongful death claim), deren Zweck es ist, den aus dem Tod einer nahestehenden Person resultierenden finanziellen Schaden geltend zu machen.
Beide Verfahren stehen gewissermaßen selbständig nebeneinander. Es ist nicht entscheidend, ob der Betreffende im Strafverfahren verurteilt oder freigesprochen wurde. Dies liegt daran, dass die Beweishürde unterschiedlich hoch ist. Christine hatte dies einige Seite vorher bereits zutreffend beschrieben:
Im Gegensatz zum amerikanischen Strafrecht, der für die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung verlangt, dass das Gericht keine vernünftigen Zweifel daran hat, dass der Angeklagte den Tod eines Menschen fahrlässig herbeigeführt hat, reicht es bei der zivilrechtlichen Klage aus, dass das Gericht es für wahrscheinlich hält, dass der Tod durch ein fahrlässiges Verhalten oder einen Behandlungsfehler herbeigeführt wurde.
Das zweite Problem bezieht sich auf das Strafverfahren und die Frage, ob eine prozessuale Tat (z.B. die unsachgemäße Gabe von Propofol im häuslichen Umfeld unter Außerachtlassung der ärztlichen Sorgfalt) mehrmals strafrechtlich angeklagt werden könnte. Da es sich dabei um eine Frage handelt, die in den Murray-Anklage-Thread gehört, habe ich sie auch dort beantwortet und stelle den link mal hier ein:
So, ich hoffe, es ist jetzt alles ein wenig klarer geworden. Oder auch nicht .
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@ Liebe Ave negra,
könntest Du willeichst noch 1 oder 2 Sätze schreiben zu dieser verwirrenden Ansicht, dass Dr.Murray sehr wohl einen zweiten Strafprozeß erwarten könnte, wenn sich herausstellen sollte (z.B. während des Zivilprozesses), dass der Tatvorwurf der Fahrlässigen Tötung viel zu eng gefasst worden war?
Es wurde hier geschrieben, dass die neue Anklage dann lauten würde etwas auf vorsätzliche Tötung/Mord, und damit habe sich dann auch "die Sache" geändert.
"Die Sache" ist aber meiner Ansicht die, dass Michael Jackson getätet wurde, auf welche Art auch immer, und nicht der Klagevorwurf.
Wenn Du Dir die seit dem frühen gestrigenAbend geschriebenen Beiträge durchliest, wirst Du meine Frage vielleicht besser verstehen.
Ich danke Dir vielmals, wenn Du das erklären würdest.
@toolate: wenn ich mit meinen Beiträgen jemanden direkt ansprechen möchte, dann schreibe ich das auch; ist das nicht der Fall, gibt es kein "@...", dann ist mein Beitrag an alle gerichtet.
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Ich antworte jetzt nochmals hier, da für mich eben diese Überlegungen im Zusammenhang mit der Zivilklage stehen....
Danke Avenegra für deine Erklärungen.
Wie schon erwähnt wurde das ja bereits in dem anderen Thread (fahrlässig oder Tötung) ebenfalls schon sehr kontorvers diskutiert, hier z.B.
http://www.mjackson.net/forum/showth...F6tung/page457 Nr. 4562
(Zitat: Das man in den USA nur einmal wegen ein und der selben Sache vor Gericht gestellt werden kann ist richtig. Jedoch beachtet bitte die juristischen Feinheiten.
Käme es beispielsweise zu einer Anklage wg. fahrlässiger Tötung, dann ist das eine "Sache". Totschlag oder Mord ist wieder etwas anderes.)
Billy hatte das auch später dann ausführlich erklärt, dass Murray eben trotz einer erfolgten Verurteilung (oder auch eines Freispruchs) in Bezug auf fahrlässige Tötung dann in einem neuen Prozess wegen Mordes angeklagt werden könne...
Da stehen nun wieder zwei gegensätzliche Meinungen od. Ausführungen - ich persönlich nehme beide zur Kenntnis, weiß aber nicht, wie das amerikannische Recht nun tatsächlich in diesem Fall gestrickt ist. Aber für mich könnte dies durchaus die Erklärung sein, dass Joe eben auf dem Weg der Zivilklage versucht, neue Erkenntnisse öffentlich zu machen, aufgrund deren dann der Staatsanwalt vielleicht doch noch eine (neue) Anklage wegen Mordes machen würde - aber nur mein Spekulatius....
LGZuletzt geändert von Flöckchen; 11.08.2010, 14:09.
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Zitat von Hippolytos Beitrag anzeigen@ Liebe Ave negra,
könntest Du willeichst noch 1 oder 2 Sätze schreiben zu dieser verwirrenden Ansicht, dass Dr.Murray sehr wohl einen zweiten Strafprozeß erwarten könnte, wenn sich herausstellen sollte (z.B. während des Zivilprozesses), dass der Tatvorwurf der Fahrlässigen Tötung viel zu eng gefasst worden war?
schaul mal unter http://www.mjackson.net/forum/showth...445#post370445
Ich hatte diese Antwort im Murray-Klage-Thread geschrieben, weil ich dachte, dass sie da eher hingehört. Aber irgendwie überschneiden sich beide Themen. Beantwortet dies Deine Frage wenigstens teilweise???
Die wrongful death claim musste zunächst einmal fristgerecht innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall bzw. der Kenntnis von einem möglichen Behandlungsfehler anhängig gemacht werden, damit der Anspruch nicht verjährt. Jetzt kann ich mir aber gut vorstellen, dass sie zunächst einmal längere Zeit "ruhen" wird und der Strafprozess in langsamen Schritten voranschreiten wird. Ist erst einmal ein Urteil im Strafprozess gefällt worden, dann kann es - basierend auf dem selben Tatgeschehen (fehlerhafte Medikamentengabe im Hause Jacksons und Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht) keine neue strafrechtliche Anklage mehr geben. Ob der Anlagevorwurf innerhalb des Strafprozesses geändert/verschärft werden kann, ist mir selbst zurzeit nicht klar. In Deutschland wäre es möglich, sofern ein gerichtlicher Hinweis erfolgt. Längere Ausführungen findest Du aber im o.g. Post.Zuletzt geändert von AveNegra; 11.08.2010, 18:06.
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Zitat von Flöckchen Beitrag anzeigenWie schon erwähnt wurde das ja bereits in dem anderen Thread (fahrlässig oder Tötung) ebenfalls schon sehr kontorvers diskutiert, hier z.B.
http://www.mjackson.net/forum/showth...F6tung/page457 Nr. 4562
(Zitat: Das man in den USA nur einmal wegen ein und der selben Sache vor Gericht gestellt werden kann ist richtig. Jedoch beachtet bitte die juristischen Feinheiten.
Käme es beispielsweise zu einer Anklage wg. fahrlässiger Tötung, dann ist das eine "Sache". Totschlag oder Mord ist wieder etwas anderes.)
Billy hatte das auch später dann ausführlich erklärt, dass Murray eben trotz einer erfolgten Verurteilung (oder auch eines Freispruchs) in Bezug auf fahrlässige Tötung dann in einem neuen Prozess wegen Mordes angeklagt werden könne...LG
Ich füge mal zwei links hinzu:
Das Verbot, jemanden wegen einer Straftat mehrmals anzuklagen (double jeopardy clause oder ne bis in idem), bezieht sich auf die prozessuale Tat (den Lebenssachverhalt) und nicht auf das strafrechtliche Delikt (die rechtliche Qualifizierung).
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