es ist oft so, dass man abwägen kann, ob man nun eine strafanzeige stellt, oder ob man nur den zivilrechtlichen weg auf schadensersatz bestreitet.........
Bsp. Man wird von einem Arzt grob fahrlässig behandelt, meinetwegen zahnersatz.......dann ist es bei uns in der kanzlei oft praxis, dass wir von einer strafanzeige abraten, denn die richter sehen es oft so, dass wenn jemand strafrechtlich verurteilt wurde, der Geschädigte seine Genugtuung dadurch schon bekommen hat............wir empfehlen dann oft "nur" die Zivilklage, weils dann mehr Geld gibt................natürlich kommt das immer auf den individuellen fall an, aber in der regel ist es schon so........dass nach dem strafprozess nicht mehr viel rausspringt.........
in den staaten könnte das möglicherweise anders sein, glaub ich aber nicht........d.h. wenn familie jackson geld haben will, tut sie gut dran, das schon vor einem eventuellen strafprozess zu tun......andererseits glaube ich eh nicht, dass bei einem strafprozess sehr viel herauskommen wird...........aber ich lass mcih da mal überraschen.........
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