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Anklage gegen Murray und AEG durch Joe Jackson

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  • #61
    also ich fände es super, wenn wir hier joes klage mal schwarz auf weiß hätten.
    - in deutsch-
    Zuletzt geändert von Brigitte 58; 15.08.2010, 16:20.

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    • #62

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      • #63
        hi, ihr lieben, ich hab die anklageschrift vor kurzem übersetzt, wenn ihr sie möchtet, poste ich sie euch gern, damit könntet ihr vielleicht ein bisschen besser arbeiten?
        meldet euch einfach

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        • #64
          achildbliss,
          ich wußte doch, dass du das liest.
          bitte meine liebe setze sie rein.
          ich wollte sie nicht ungefragt moppsen!
          Zuletzt geändert von Brigitte 58; 15.08.2010, 16:31.

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          • #65
            wen meinst du mit "meine Liebe" Brigitte? ...ich nehme mal an achildsbliss...

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            • #66
              ich hab schon seit paar tagen überlegt, es euch anzubieten, aber ich dacht, ihr hättet sie schon, hab nicht den ganzen thread gelesen, aber jetzt, als du das schriebst, dachte ich mir, die armen haben die übersetzung gar nicht! also hier kommt sie, aber eine bitte an alle englischsprechenden leser, sollte euch was komisch vorkommen, vergleicht meine übersetzung mit dem original und wenn euch fehler auffallen, könntet ihr mir bescheid geben, ja?
              ich denke nicht, dass was komplett falsch übersetzt ist, aber mir hat der kopf schon gequalmt dabei und vielleicht hab ich ja was falsch verstanden, also wie gesagt, nur wenn etwas total falsch zu sein scheint, einfach mal im original nachschauen, kann sein, dass ich fehler gemacht hab, ich geh aber eher nicht davon aus.
              so genug gelabert, hier kommt der erste teil, werden einige posts voll werden!

              Anklageschrift

              Brian Oxman

              Anwalt des Klägers

              Joseph Jackson-Kläger

              gegen Conrad Murray, eine Einzelperson, Acres Home Heart& Vascular Associates, INC, Texas und GCA Holdings, Nevada -Beklagte vor dem Bezirksgericht in Kalifornien

              Klage wegen widerrechtlicher Tötung; Respondeat Superior (Haftung der Dienststelle für seine Angestellten) fahrlässige Einstellung, Ausbildung und Überwachung

              Geschworenengericht erforderlich

              Nebenkläger Katherine Jackson, Vormund der Kinder
              Der Kläger Joseph Jackson wirft den Beklagten Folgendes vor

              Die Parteien

              1. Am 25.06.2009 war J.J. der biologische Vater des Verstorbenen Michael Jackson. Herr Jackson macht den Anspruch geltend wegen widerrechtlicher Tötung von Michael Joseph Jackson zu klagen, der in LA, Kalifornien starb und dessen Nachlass verwaltet wird vom Kammergericht, LA. JJ ist Bürger von Kalifornien.

              2. Zu der Zeit hatte der Angeklagte C.M. eine Lizenz, in Texas, Nevada und Kalifornien zu praktizieren, er behandelte den Verstorbenen MJJ. C.M. ist Bürger von Nevada. Murray ist Präsident, Direktor und Angestellter von Acres Home Heart… und von der Global-Cardio-Vascular-Association Holdings (GCA)

              3. Acres Home Heart war und ist ein Unternehmen mit Sitz in Texas.

              4. GCA ist ein Unternehmen mit Sitz in Nevada.

              5. Die Nebenkläger sind Katherine Jackson und Michaels drei Kinder.

              6. Gemäß dem Zivilgericht reicht Mr. Jackson eine Anklageschrift für ein gerichtliches Verfahren ein, er hat alle vorgerichtlichen Statuten und Voraussetzungen erfüllt, um diesen Prozess einzuleiten.

              7. JJ glaubt, dass noch andere Parteien schuld am Tod seines Sohnes seien, aber er hat noch nicht ausreichend Informationen bezüglich der Verantwortung und Schuld gesammelt. Er hat mehrere vorläufige Klagen in vorgerichtlichen Sitzungen gemacht (1.Mai 2010). Herr Jackson wird diese Klage ergänzen, sobald er genügend Informationen gesammelt hat über die Verantwortung von anderen Personen, Unternehmen oder Instanzen bezüglich des Todes von Michael Jackson.

              Rechtsprechung und Verhandlungsorte


              8. Die Kläger sind Bürger von Kalifornien, Murray ist Bürger von Nevada.

              9. Es wäre angemessen, den Prozess in Kalifornien zu führen, da sich hier das Ereignis zugetragen hat. Der Verstorbene war Bürger von Kalifornien, er lebte und starb hier.

              Stellungnahme zum Fall


              A. Die anfängliche Behandlung von MJ durch die Beklagten


              10. 2006 in Las Vegas konsultierte MJ Dr. Murray, da seine Kinder erkältet waren. Die Beklagten Murray, Acres Home und Global bewarben sich darum, sich individuell um MJs Gesundheit zu kümmern. Die Beklagten Murray, Acres Home und Global stellten mehrere Möglichkeiten dar, um für MJ zu sorgen. Die Beklagten begannen mit einem Behandlungsplan für MJ, der nicht dem Standard an Fürsorge entsprach und der schließlich in einer Überdosis an Medikamenten und dem Tod am 25.06.2009 endete.

              11. Die Beklagten nutzten ihre Einrichtungen, ihre Arzneimittelzulassungen, ihre Rechte verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben, ihre Ausrüstungen und ihre Einrichtungen in Texas, Nevada und Kalifornien, um MJ von 2006-2009 zu behandeln. Sie nutzten all dies, um MJ dazu zu bewegen, sich folgendem zu unterziehen: Diagnose, Betreuung, Behandlung, Verschreibung von Medikamenten.

              12. Am 3. Mai 2009 erklärten sich die Beklagten Murray, Acres Home und Global, nach Verhandlungen mit mehreren Unternehmen, die an TII beteiligt waren, bereit, für Diagnose, Betreuung, Behandlung und Medikation von MJ zu sorgen. Der Vertrag beinhaltete, dass die Beklagten sich in dieser Weise weltweit um MJ kümmerten. Die Beklagten willigten in all das ein, einschließlich auf mehrstufiger Basis, und sie einigten sich, Medikamente staatsübergreifend zu transportieren, da sie eine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz besitzen.

              13. Am 12. Mai beschafften sich die Beklagten das Arzneimittel Propofol und auch noch andere Medikamente für die Behandlung von MJ aus einer Apotheke in Nevada und brachten sie nach Kalifornien, die nutzten dabei ihre Zulassungen nach dem Arzneimittelgesetz. Die Beklagten nutzten hierfür auch ihr Personal in Texas und Nevada.

              B. Michael Jacksons Tod


              1. Der Notruf


              14. Am 25.06.2009 bekam die Feuerwehr in LA um 12:22 h einen Notruf von Alberto Alvarez, der MJ Sicherheitsbeamter in dessen Haus, 100 North Carolwood Drive, Beverley Hills, Kalifornien, war. Er sagte, dass ein 50-jähriger Mann nicht atme und dass er medizinische Hilfe brauche. Alvarez nannte nicht die Adresse, er nannte nicht seinen Namen oder den des Mannes, um den es ging.

              15. Alvarez erklärte, der Mann sei unter ärztlicher Aufsicht, der Arzt wäre dabei auf dem Bett eine Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR) durchzuführen. Der Bearbeiter des Anrufs forderte, den Patienten auf den Boden zu legen, der Arzt solle die CPR weitermachen und Hilfe sei auf dem Weg.

              16. Die Feuerwehr reagierte sofort auf den Anruf und war um 12:26 h (4 Minuten später) vor Ort, sie standen um 12:27 h an MJs Bett

              17. MJ atmete nicht, seine Haut war blass und er hatte einen Herzstillstand. Sein Zustand war ernst. Seine Pupillen waren starr und geweitet. Er hatte keinen Puls und keine Atmung.

              2. Die Wiederbelebungsmaßnahmen der Sanitäter


              18. Um 12:29 h begannen die Sanitäter mit der Wiederbelebung, MJ hatte keinen Puls, keinen Blutdruck, keine Atmung, keine Sauerstoffsättigung und sein Herz zeigte keine Kontraktionen. Sein Zustand blieb während der Maßnahmen (bis 12: 34 h) unverändert. Sein Herz hatte aufgehört zu schlagen. Der Beklagte versäumte es, die Sanitäter über die genaue Behandlung MJs in Kenntnis zu setzen. Er versäumte es, die Sanitäter über die verschiedenen Medikamente zu informieren, die er MJ gegeben hatte, einschließlich des Propofols und anderer Benzodiazepine. Das Verhalten des Beklagten lag unter den medizinischen Standards.

              19. Die Sanitäter wandten verschiedene Medikamente an, um das Herz zu stimulieren, ohne Wirkung. Um 12:50 h sprachen die Sanitäter mit Dr. Richelle Cooper vom UCLA über das Fehlen jedes Lebenszeichens bei MJ und Cooper wies die Sanitäter an, die Wiederbelebung einzustellen.
              20. Der Beklagte sagte den Sanitätern, dass er für weitere Rettungsmaßnahmen verantwortlich sei. Um 13:07 h brachten die Sanitäter MJ in den Krankenwagen und führten weitere erfolglose Rettungsmaßnahmen durch. Der Rettungswagen war um 13:13 h am UCLA Medical Center.

              3. Die Behandlung in der Notaufnahme

              a. MJ hat keinen Puls, Herzschlag oder andere Vitalparameter


              21. Um 13:15 h brachten die Sanitäter MJ in die Notaufnahme. Der Beklagte war anwesend und in seiner Anwesenheit wurde MJ dem Personal des UCLA als Soule Shawn identifiziert. Die Mitarbeiter der Notaufnahme vermerkten dies, denn es war ein Kardiologe, CM. anwesend, der Beklagte machte keine Angaben über verabreichte Medikamente. Das Verhalten des Beklagten war ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Patienten.

              22. MJ hat keinen Puls, keinen Herzschlag, keine Spontanatmung, keinen Blutdruck. Ihm werden Dopamin, Epinephrin, Atropin, Vasopressin und Sodium Bikarbonat verabreicht und seine Atmung wurde mit Sauerstoff unterstützt. Er war nicht wach, seine Pupillen waren starr und geweitet und er zeigte keine Reaktion auf Schmerz.

              23. Dr., Richelle Cooper, die Leitung des UCLA, sprach mit dem Beklagten. C.M. sagte Dr. Cooper, er habe bei Jackson einen Puls gefühlt, als er ihn ohne Atmung fand. Er sagte, er habe nur Lorazepam, Diazepam (Valium) und Flomax gegeben.

              b. Dr. Coopers Untersuchung und Bericht.


              24. Dr. Murray machte keine Aussage über Propofol, sagte nichts über Flumazenil oder die anderen Medikamente, die man bei der Obduktion in MJs Körper fand. Das Verhalten des Beklagten war ein extremes Abweichen vom medizinischen Standard. Der Beklagte zeigte eine Missachtung für MJs Leben durch das Verschweigen von Propofol und all der anderen Medikamente, die MJ in den vergangenen Monaten bekam.

              25. Dr. Coopers Bericht vom 26.06.2009: „Die anfänglich engbegrenzten Aussagen von Dr. Murray werden kurz im medizinischen Bericht aufgeführt. Nach Aussage Von Dr. Murray hatte der Patient viele Stunden gearbeitet, sei aber nicht krank gewesen. Es wurde von keinem Trauma oder Anfall berichtet, die dem Herzstillstand vorausgegangen waren. Die einzigen berichteten Medikamente waren Valium und Flomax. Es gab keinen Bericht des Arztes über den Gebrauch von Medikamenten. Die Ereignisse, die mit dem Stillstand einhergehen, werden von Dr. Murray so beschrieben: IV-Gabe von 2 mg Lorazepam, etwas später gibt Dr. CM dem Patienten eine zweite Gabe von 2 mg Lorazepam, und er sagt aus, bei dem Stillstand zugegen gewesen zu sein“

              26. Die Aussagen des Beklagten an Dr. Cooper waren fahrlässig und verletzten den medizinischen Standard. Das Verhalten stellt ein extremes Abweichen von den medizinischen Standards dar.

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              • #67
                c. Die Aussage des Beklagten gegenüber Dr. Cooper widerspricht der gegenüber der Polizei

                27. Der Beklagte sagte am 27.06.2009 (2 Tage danach), er habe befürchtet, MJ sei Propofol-abhängig. Er habe einen Sucht- Verlauf und Murray habe versucht, MJ vom Propofol zu entwöhnen. Zwei Tage zuvor erzählte er Dr. Cooper, MJ habe keinen Sucht-Verlauf.

                28. Der Verlauf der Verschreibung von Medikamenten geht mindestens auf Dezember 2008 zurück und wahrscheinlich schon auf 2006. Als die Polizei am 26.06.2009 MJs Haus untersuchte, fand sie Dutzende Medizinfläschchen, die MJs Medikamentengebrauch zeigten, z.B. mit Datum vom 22. Dezember 2008, Temazepam verschrieben von CM. Am 28. April 2009 verschrieb CM Lorazepam, am 14. Mai Lidocain. Trotzdem erzählte Murray Dr. Cooper, dass der Patient keine Medikamenten-Geschichte habe.

                29. Der Beklagte erzählte Dr. Cooper, MJ sei nicht krank gewesen. Obwohl MJ neben seiner Medikamentenabhängigkeit, die im Obduktionsbericht weiter oben schon berichtet wird, an einer Vielzahl weiter Krankheiten litt, einschließlich Anämie, chronischer Lungenentzündung, chronischer Bronchitis und Hirnschwellung. Die Aussagen des Beklagten wurden entworfen, um Dr. Cooper seine Mehrfachbestellungen von Medikamenten über seine Einrichtung in Texas zu verheimlichen.

                4. Trotz heldenhafter Bemühungen der Rettungskräfte stirbt MJ


                30. Um 13:21 h verzeichneten die Schwestern und Ärzte des UCLA einen schwachen Puls in der Leiste und leichte Herzaktivität. Um 13:33 h zeigte er einen schwachen Ventrikular-Rhythmus (Kontraktionen der oberen Herzkammern). Dr. Cooper berichtet, dass MJ nach dem Intubieren gute Lungengeräusche hatte und es schien, dass der Herzrhythmus sich erweiterte und langsam auf 40 ging. Um 13:52 hatte er einen Puls von 53 Schlägen mit Arrhythmien.

                31. Um 13:05 h setzten die Ärzte einen Ballon ein, um einen spontanen Herzschlag zu erreichen. Die Pumpe wurde in die Aorta direkt oberhalb des Herzens eingesetzt und sein diastolischer Blutdruck stieg von 20 auf 40, manchmal bis auf 60 an. Trotz dieser Bemühungen setzte MJ Herzschlag nicht mehr spontan ein. Daraufhin wurde MJ am 25.06.2009 um 14:26 h offiziell für tot erklärt.

                C. Die polizeiliche Untersuchung von MJs Haus.


                32. Am 26.06.2009 beschlagnahmte die Polizei im Haus am Carolwood Drive acht angebrochene Flaschen Propofol und später weitere drei. Sie beschlagnahmten Medikamente, die an MJs Bett standen (ich werde euch im folgenden in Klammern die Wirkung der Medis aufschreiben, sonst kommt ihr aus dem Lesefluss, hab sie alle gegoogelt!), darunter Clonazepam (wirkt angstlösend und schlaffördernd), Benoquin(ist ein Medikament gegen seine Vitiligo), Flomax (Mittel gegen gutartige Prostatavergrößerung), Hydroquinon (Vitiligo-Medikament), Lidocain (Schmerzmittel), Temazepam(Betäubungsmittel), Tizanidin (Muskelrelaxans gegen z.B. Rückenschmerzen), Trazodon (Sedativum), Flumazenil (Gegenmittel für Benzodiazepine( Angstlöser))) , Ephedrin (eigentlich gegen Asthma-Anfälle, aber googelt mal selbst danach, wie es sonst noch eingesetzt wird, sehr schlimm), Prednison (gegen Autoimmunerkrankungen), Amoxicillin, Azrhytomycin,(beides zur Prophylaxe bei Endokarditis, Entzündung der Herzinnenhaut) Lorazepam, Midazolam und Diazepam (alle drei Benzodiazepine, also gegen Angstzustände). Die Polizei fand außerdem in seinem Haus Plastikbeutel mit Marihuana, Latanoprost (gegen Glaukome), Nystatin gegen Pilzinfektionen, Triamcynolon gegen Hautentzündungen. Clonzepam und Trazodon waren von Dr. Metzger verschrieben worden, Tizanidin von Dr. Klein.

                33. Der Beklagte offenbarte keines dieser Medikamente den Sanitätern außer Ativan. Sie konnten außer Valium, Ativan und Flomax, nichts aus dem Arzt herausbekommen. Das Verhalten des Beklagten bezüglich seiner Praktiken, die Medikamente in Texas und Nevada zu besorgen entspricht nicht dem medizinischen Standard.

                D. Die Geschichte, die der Angeklagte der Polizei am 27.06.2009 erzählte


                34. Am 27.06.2099, also zwei Tage nach MJs Tod trafen sich der Beklagte, sein Anwalt und seine Berater mit der Polizei von LA. Der Angeklagte erschien gemäß der polizeilichen Bitte. Der Beklagte hatte sich bevor er sein Statement abgab, mit seinem Anwalt getroffen, danach behauptete er, sein Statement sei nicht korrekt.

                35. Der Beklagte sagte bei der Polizei aus, er habe MJ 6 Wochen lang jede Nacht 50 mg Propofol verdünnt mit einer unspezifischen Menge Lidocain intravenös gegeben. Er sagte aus, dass er MJ gegen Schlaflosigkeit behandelt habe. Das Propofol half MJ zu schlafen.

                36. Der Beklagte sagte aus, dass er befürchtete, MJ würde abhängig von Propofol und wollte ihn deshalb vom Propofol entwöhnen. Während der Entwöhnung gab der Beklagte MJ am 22. 06.2009, drei Tage vor seinem Tod, 25 mg Propofol mit einer unbekannten Menge Lorazepam und Midazolam. Der Beklagte sagte aus, mit dieser Mixtur sei MJ fähig gewesen, zu schlafen. Der Beklagte sagte aus, er habe MJ am 23.06.2009 Lorazepam und Midazolam ohne Propofol gegeben.

                2. Medikamentenverabreichung des Angeklagten an Michael Jackson am 25.06.2009


                37. Am 25.06.2009 kam der Beklagte nach eigener Aussage um 1 h nachts bei seinem Patienten am Carolwood Drive an. Michael Jackson hatte im Staples Center bis nach Mitternacht geprobt. Bevor Michael Jackson das Staples Center verließ, bekam der Beklagte von einem Mitarbeiter einen Anruf, er solle zum Carolwood Drive fahren und dort auf MJ warten.

                38. Der Beklagte sagt bei der Polizei aus, MJ habe sich beklagt, es ginge ihm nicht gut, er sei dehydriert und es sei ihm nicht möglich zu schlafen. Er sagte, dass sei um 1:30 h gewesen und er habe versucht MJ zum schlafen zu bringen mit einer 10 mg Diazepam-Tablette. Eine halbe Stunde später, Jackson habe noch immer nicht geschlafen, gab der Beklagte ihm 2 mg Lorazepam verdünnt mit einer unbekannten Substanz intravenös. Um 3 h verabreichte der Beklagte 2 mg Midazolam intravenös, nachdem er sie wiederum mit einer unbekannten Substanz verdünnt hatte. Um 5 h war MJ immer noch wach und der Beklagte verabreichte noch mal 2 mg Lorazepam intravenös, nachdem er es mit einer unbekannten Substanz verdünnt hatte.

                39. Der Beklagte sagt aus, MJ sei die nächsten 2 ein halb Stunden wach geblieben. Um 7:30 h verabreichte der Angeklagte 2 mg Midazolam verdünnt mit einer unbekannten Substanz. Der Beklagte sagte aus, er sei die ganze Zeit an MJs Bett gewesen und habe ihn mit einem Pulsoximeter überwacht. Als die Polizei jedoch das Haus untersuchte fand sie den Pulsoximeter im Nebenzimmer im Schrank.

                40. Um 10:40 h verabreichte der Beklagte 25 mg Propofol verdünnt mit Lidocain durch einen intravenösen Zugang. Der Beklagte sagt aus, dass Michael Jackson endlich schlief. Nach 10 Minuten verließ der Beklagte nach eigenen Aussagen MJs Raum, um auf die Toilette zu gehen. Er sagt aus, er sei höchstens 2 Minuten weg gewesen bis 10:52 h.

                3. Das Verabreichen des Propofols


                41. Gegen etwa 10:52 sei der Beklagte an MJs Bett zurückgekehrt und habe bemerkt, dass MJ nicht mehr atmet. Der Beklagte sagte aus, er habe von Hand mit CPR angefangen. Er sagt, er habe ihm 0,2 mg Flumazenil verabreicht, was ein Gegenmittel für Benzodiazepine ist, was aber keine Wirkung auf Propofol hat. Die verabreichte Dosis war unzureichend für Lorazepam. Es wurde unsachgemäß verabreicht. Der Beklagte wusste nicht, wie man mit dem Medikament umgeht. Es war eine extreme Abweichung vom medizinischen Standard, grobe Vernachlässigung und rücksichtslos von ihm, nicht sofort die Rettungskräfte zu alarmieren.

                42. Der Beklagte sagt aus, er habe sich telefonisch Hilfe von Michael Amir Williams geholt, einem Sicherheitsbeamten im Haus. Er sagt, nachdem er Williams angerufen habe und die Situation geschildert habe, sei dieser nicht gekommen, um ihm zu helfen. Der Beklagte sagte aus, er habe mit CPR weitergemacht und auf Williams gewartet.

                43. Nach einigen Minuten lief der Beklagte runter in die Küche, um Kai Chase, die Köchin, zu bitten, Michaels Sohn an das Bett seines Vaters zu schicken. Dann lief der Beklagte wieder an MJs Bett. Der Beklagte sagt aus, er habe mit der CPR auf dem Bett weitergemacht, in dem MJ lag. Dass der Beklagte nicht den Notruf tätigte, MJs Zimmer verließ und CPR auf dem Bett, statt auf einer harten Unterlage machte, liegt unterhalb des medizinischen Standards für Ärzte.

                4. Die Versuche, das Zimmer sauber zu machen.


                44. geschwärzter Name antwortete auf Murrays Anruf und verständigte die Sicherheitskräfte. Alberto Alvarez kam dem Beklagten zu Hilfe und fand MJ leblos auf dem Bett. Der Beklagte sagte aus, dass Alvarez wenige Minuten später mit seinem Handy den Notruf 911 tätigte.

                45. Alvarez sagte aus, dass der Beklagte ihn vor dem Notruf veranlasste, Flaschen mit Propofol verschwinden zu lassen, sie in eine Tüte zu stecken und den Raum zu säubern. Das Verhalten des Beklagten, er versuchte zu verschleiern, dass er durch seine Einrichtungen in Texas und Nevada an die Medikamente gekommen war, war eine extreme Abweichung vom medizinischen Standard. Alberto Alvarez sagte bei der Polizei aus, der Beklagte habe ihn erst den Notruf machen lassen, nachdem die Medikamente versteckt waren.

                46. Die Feuerwehr von LA nahm den Notruf um 12:22 h auf, das waren mehr als 1 ein halb Stunden, nachdem der Beklagte MJ ohne Atmung um 10:52 h vorfand. Der Beklagte sagte ein paar Mal bei der Polizei aus, es sei gegen 11:00 h gewesen, als er MJ ohne Atmung fand. Das Statement des Beklagten bei der Polizei offenbart 1 ein halb Stunden zwischen dem Auffinden MJs ohne Atmung und dem Notruf.

                E. Die überarbeitet Version des Beklagten über die Ereignisse


                47. Der Beklagte überarbeitete seine Version der Ereignisse vom 25.06.2009, nachdem die Polizei herausfand, dass er 47 Minuten damit verbrachte, zu telefonieren, von 11:18 h- 12:05 h. Der Grund dafür, dass der Beklagte glaubte, seine Version ändern zu können, ist, dass er keine medizinischen Aufzeichnungen über seine Behandlungen hatte, wie sie von Business and Professions gefordert werden.

                48. Nun erklärt der Beklagte, er habe MJ ohne Atmung gefunden, als er mit seiner Freundin telefonierte, um 12:05 h. Die Geschichte geht von 2 Minuten zur Toilette, nachdem er 10 Minuten MJ beobachtet habe um 10:40 h , bis zu Telefongesprächen mit mehreren Leuten von 11:18 h bis 12:05 h , 47 Minuten lang. Der Beklagte legte seine Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Patienten ab, ersetzte es durch Telefonate mit mehreren Personen und merkte nicht einmal, dass MJ nicht mehr atmete.

                49. Das Verhalten des Beklagten angesichts dieser neuen Version war eine Verletzung des medizinischen Standards. Der Standard fordert bei der Gabe von Propofol eine gemessene Infusion, die mit einer Pumpe verabreicht wird, die konstant von einem Monitor überwacht wird wegen unvorhersehbaren Veränderungen im Blutdruck des Patienten. Stattdessen gab der Beklagte das Medikament über einen Infusionstropf ohne Monitorüberwachung oder Rettungsausrüstung, er verabreichte das Medikament auf eine grundsätzlich gefährliche Art und Weise. Durch die Gabe des Anästhetikums an MJ gefährdeten die Beklagten dessen Leben, in dem sie Telefongespräche mit Patienten und ihrem Personal führten, um ihre Einrichtungen in Nevada und Texas zu leiten.

                50. Die Beklagten verletzten die medizinischen Standards, da sie 47 Minuten telefonierten, um sich um ihre Geschäfte zu kümmern, während MJ bewusstlos war. Während dieser Zeit lief eine Infusion mit Propofol und die Beklagten merkten nicht, dass Michael Jackson aufgehört hatte, zu atmen. Es gab keinen Beweis für das Vorhandensein einer Monitorüberwachung, was während der Gabe von Propofol gefordert wird.

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                • #68
                  F. Was der Gerichtsmediziner fand

                  1. Michael Jackson starb an einer akuten Propofol-Vergiftung in Verbindung mit der Wirkung von Benzodiazepinen

                  51. Am 26.06.2009 führte die Gerichtsmedizin eine Obduktion an Michael Jackson durch und kam am 18.09.2009 zu Ergebnissen. Die Schlussfolgerung lautete: Michael Jackson starb an einer akuten Propofol-Vergiftung in Verbindung mit der Wirkung von Benzodiazepinen. Michael Jackson hatte eine „ganze Apotheke“ von Medikamenten in seinem Blutkreislauf. Sieben davon wurden bei einem toxikologischen Screening entdeckt. Flumazenil wurde in den Venen entdeckt und der Beklagte (:-)) sagte aus, ihm Flomax gegeben zu haben. Es gab letale Dosen von Propofol in Michael Jacksons Körper.

                  52. Der Beklagte behauptet, Michael Jackson am 25.06.2009 25 mg Propofol gegeben zu haben, aber der Obduktionsbefund zeigt, dass die Dosis mindestens fünfmal so hoch gewesen sein muss. Die Anwesenheit der letalen Dosis von Propofol in Michael Jacksons Körper legt offen, dass der Beklagte unterhalb des medizinischen Standards gehandelt hat und dass dies Michael Jacksons Leben ein Ende gesetzt hat.

                  2. Der Beklagte ignoriert Michael Jacksons Lunge, sein Gehirn und seine Anämie

                  53. Während der Beklagte Dr. Cooper vom UCLA erklärte, Michael Jackson sei nicht krank, litt Michael Jackson an chronischer Lungenentzündung, chronischer Bronchitis, Anämie und Hirnschwellung. Der Obduktionsbericht dokumentiert Michael Jacksons zugrunde liegende Krankheiten. Die grobe Fahrlässigkeit mit der der Beklagte Michael Jackson Propofol und Benzodiazepine gab, ohne die Krankheiten von Michael Jackson zu behandeln, war ein extremes Abweichen von medizinischen Standards und rücksichtslos.

                  54. Michael Jackson hatte mehrere Wochen vor seinem Tod schon Anzeichen von neurologischen Problemen, von Lungenproblemen und er litt unter Anämie. Im Mai und Juni 2009 war Michael Jackson oft verwirrt, leicht verängstigt, konnte sich oft an Dinge nicht erinnern, er war zwanghaft und desorientiert. Er hatte Erinnerungslücken, litt unter Appetitlosigkeit und war ohne Energie. Ihm war während der Proben im Sommer kalt und er zitterte und wie man auf Bildern und dem Film sehen kann, trug er ungewöhnlich dicke Kleidung während der Proben, während die anderen Tänzer knappe Kleidung trugen und vor Hitze schwitzten. Andere mussten ihm Jacken oder Shirts geben, damit er warm bekam und er brauchte eine Heizung, um sein Zittern unter Kontrolle zu bringen.

                  55. Die Gabe einer „ganzen Apotheke an Medikamenten“ durch den Beklagten einschließlich des Propofols als Einschlafhilfe, obwohl er den Gesundheitszustand von Michael Jackson kannte, war rücksichtslos, der Beklagte ignorierte rücksichtslos Michael Jacksons Lungenentzündung, seine Hirnschwellung und seine Anämie. Sie (die Klage geht nicht nur an Murray, sondern auch an seine Einrichtungen in Nevada und Texas, hatte ich oben nicht so ganz geschnallt)machten rücksichtslos weiter damit, Michael Jackson eine „ganze Apotheke an Medikamenten“ und Benzodiazepine zu verabreichen. Dies alles einschließlich des Propofols war ein extremes Abweichen vom medizinischen Standard.

                  Erste Klage


                  (Von Joseph Jackson wegen Fahrlässigkeit gegen die Beklagten von Acres Home, Global und Murray)

                  56. Joseph Jackson beruft sich auf Paragraph 1 bis 55 einschließlich und bindet diese in seine Klage ein.

                  57. Alle Beklagten haben fahrlässig gehandelt, da sie keine adäquate Sorgfalt zeigten in der Behandlung, der Diagnose, der medizinischen Ausrüstung, mit Einverständniserklärungen und der Aufmerksamkeit für Michael Jackson. Die Beklagten überwachten Michael Jackson nachlässig, versäumten es, geeignetes Personal zur Verfügung zu stellen und waren nicht geeignet ausgebildet Michael Jackson nach medizinischen Standard angemessen zu versorgen. Die Beklagten versäumten es, die Geschicklichkeit, Sorgfalt, die Ausbildung, das Wissen und die Erfahrung mitzubringen, die von einem Arzt , von Gesundheitsdienstleistern und Gesundheitseinrichtungen erwartet wird und sie behandelten , diagnostizierten rücksichtslos und auch die Wiederbelebung wurde fahrlässig gemacht. Sie versäumten es, Michael Jackson die passende Behandlung zukommen zu lassen. Damit verursachten und führten sie Michael Jacksons Tod herbei.

                  58. Die Beklagten missachteten Michael Jacksons Gesundheitszustand und versäumten es, auf Michael Jacksons Notlage und lebensbedrohliche Situation einzugehen, als Resultat dessen, dass sie keine geeignete Ausrüstung, kein geeignetes Personal und keine geeignete Überwachung hinsichtlich seiner Pflege und seiner Behandlung zur Verfügung stellten. Die Beklagten haben fahrlässig nicht Michael Jacksons bedrohliche Notlage erkannt, die die Beklagten verursachten durch ungeeignete Ausrüstung, ungeeignetes Personal und ungeeignete Überwachung. Die Reaktion der Beklagten auf den Notfall war unter dem medizinischen Standard.

                  59. Als unmittelbare und rechtlich Folge des Verhaltens der Beklagten, hat Joseph Jackson einen Schaden in noch nicht festgelegter Höhe erlitten, jedoch in Höhe von mehr als dem vom Gericht festgelegten Minimum von 75000 $. Diese Schäden schließen den Verlust von Trost, von Gemeinschaft, von Leistungen, von Zuneigung, von Einkommen, wirtschaftliche Schäden, Schäden an zukünftigem Einkommen, anfallende Kosten und Ausgaben, physischen Schmerz und Verletzung, emotionales Leid, Qualen und Schmerz, andere Kosten und Ausgaben und noch heute nicht berechnete Schäden, ein. Zu der Zeit, wo Mr. Jackson diese Schäden ermitteln kann, wird er die Klage um diese Punkte erweitern.

                  Zweite Klage

                  (Von Joseph Jackson gegen die Beklagten von Acres Home und Global wegen Respondeat Superior(Haftung der Dienststelle für seine Angestellten) und Haftung für fremdes Verschulden)

                  60. Mr. Jackson bezieht sich auf Paragraph 1, 3-55 und Paragraph 57-59 inklusive und bindet diese in seine Klage ein.

                  61. Von 2006-2009 handelte der Beklagte Murray im Rahmen seiner Pflichten, seiner Anstellung, seiner Dienststelle in verwaltender Position für die mit beklagten von Acres Home und Global, in dem er Michael Jackson mit Pflege und Behandlung aus Nevada und Texas versorgte und die Beklagten von Acres Home und Global müssen nun auf die Fragen nach der Fahrlässigkeit ihres Angestellten antworten. Das Risiko einer Verletzung von Michael Jackson war ein unausweichliches und dazu gehöriges Risiko für die Beklagten von Acres Home und Global in Nevada und Texas. Michael Jackson vertraute der Stellung, dem Arbeitsplatz des Beklagten Murray und der Teilhaberschaft an Acres Home und Global.

                  62. Die Beklagten von Acres Home und Global sind verantwortlich dafür, ob sie nun fahrlässig gehandelt haben oder nicht, ob sie nun die Kontrolle über ihren Mitarbeiter Murray hatten oder nicht. Als Arbeitgeber des Beklagten sind die Beklagten von Acres Home und Global verantwortlich für das Fremdverschulden ihres Angestellten gegen die Schadensersatzrechte, die gegenüber Michael Jackson verübt wurden. Dies ist eine Pflicht des Arbeitgebers des Angestellten Murray. Die Verluste, die verursacht wurden durch die Schadensersatzrechte gegen den beklagten Angestellten Murray, sind selbstverständlich aufgetreten bei der Ausführung seines Dienstes für das Unternehmen .Der Arbeitgeber ist nicht nur verantwortlich, weil er Kontrolle über seinen Angestellten hätte haben müssen , der einen Fehler begangen hat, sondern weil der Arbeitgeber das unweigerliche Risiko und die Verletzung Michael Jacksons erschaffen hat, als Teil der Geschäftskosten.

                  3. Klage

                  (Von Joseph Jackson gegen die Beklagten von Acres Home und Global wegen fahrlässiger Anstellung, Überwachung und Ausbildung)

                  63. Mr. Jackson bezieht sich auf Paragraph 1, 3-55, 57-59 und Paragraph 60-61 einschließlich und bindet sie in seine Klage ein.

                  64. Von 2006-2009 haben Acres Home und Global den Beklagten Murray unterstützt, begünstigt, geführt und kontrolliert hinsichtlich Murrays fahrlässiger Behandlung von Michael Jackson. Von 2006-2009 handelten Acres Home und Global unter dem Standard der Gesundheitsdienstleister, indem sie ungeeignete und fahrlässige Hilfestellung, Ausrüstung, Personal , Medikationen, Ausbildung und Ausrüstung aus Nevada und Texas lieferten hinsichtlich der Pflege und Behandlung Michael Jacksons. Die Beklagten von Acres Home und Global erleichterten und ermöglichten dem Beklagten Murray fahrlässige und unangemessene Vergabe von Medikamenten, den zu hohen Gebrauch an Medikamenten und zwischenstaatliche Versendungen von Medikamenten in einer Art, die unter den Standards für Gesundheitsdienstleister, Einrichtungen und Dienstvorgesetzten liegt.

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                  • #69
                    65. Die Beklagten von Acres Home und Global handelten fahrlässig und unter den medizinischen Standards, durch das Liefern von Medikamenten und das Versäumnis, dazu passende Ausrüstung und eine angemessene Behandlung und Pflege für Michael Jackson zu liefern. Die Beklagten und die Lieferanten wussten oder hätten wissen müssen, dass solch eine Ausrüstung, solche Medikamente, Behandlungen und Sorgfalt wichtig gewesen wäre für Michael Jacksons Sicherheit, und das das Versäumnis, den medizinischen Standards zu entsprechen, ein unabwendbares und unzumutbares Risiko, darstellte, Michael Jackson zu schaden. Die Beklagten handelten fahrlässig und verließen den medizinischen Standard, dadurch, dass sie es versäumten, Michael Jackson mit dem angemessenen Personal, der Ausrüstung und der Dienstleistung zu versorgen und dadurch, dass sie Personen benutzten, die keine entsprechende Erfahrung, Ausbildung oder Fertigkeit besaßen. Dass die Beklagten ihr Personal mit der Ausrüstung, der Medikation und den unangemessenen Fertigkeiten für die Pflege und Behandlung von Michael Jackson betrauten, war eine Verletzung des medizinischen Standards und die Beklagten überwachten nicht nur ihr Personal fahrlässig, sondern versorgten es auch noch mit unangemessenen Fertigkeiten, unpassender Ausrüstung, unpassender Medikation, unangemessener Behandlung und Ausbildung und sie stellten auch noch das Personal ein, das ein unzumutbares Risiko für Michael Jackson darstellte.

                    66. Die Beklagten von Acres Home und Global haben es versäumt, ihren Angestellten, den Beklagten Murray infolge seiner Anstellung bezüglich seiner Ausbildung, seiner Überwachung zu überprüfen oder ihn gegebenenfalls zurückzubeordern. Die Beklagten von Acres Home und Global hatten die Pflicht, verantwortungsbewusst zu handeln, indem sie einen fachkundigen Arzt für die Anwendung von Propofol und anderen Medikamenten, die der Beklagte Jackson verabreichte, hätten schicken müssen. Michael Jackson vertraute zu seinem Nachteil dem Angestellten von Acres Home und Global, er vertraute darauf, dass dieser seinen Dienst tut, als der Beklagte ihm versprach, dass er sich im Auftrag von Acres Home und Global um ihn kümmern und ihn behandeln würde. Die Beklagten von Acres Home und Global versäumten es, verantwortungsvoll zu überprüfen, ob die Anstellung, die Ausbildung und die Überwachung des Beklagten Murray angemessen war und ihre Handlungen waren unter den medizinischen Standards.

                    Deswegen betet der Kläger Joseph Jackson um Gerechtigkeit gegen die Beklagten, wie folgt:

                    A. In der ersten Klage wegen professioneller Fahrlässigkeit gegen Conrad Murray, Acres Home und Global für Schadensentschädigungen, deren Höhe in einem Prozess entschieden werden muss.

                    B. In der zweiten Klage wegen Respondeat Superior und Verantwortung bei Fremdverschulden gegen die Beklagten von Acres Home und Global für Schadensentschädigungen, deren Höhe in einem Prozess entschieden werden muss.

                    C. In der dritten Klage wegen fahrlässiger Einstellung, Ausbildung und Überwachung gegen die Beklagten von Acres Home und Global für Schadensentschädigungen, deren Höhe in einem Prozess entschieden werden muss.

                    D. Das Gericht erkennt Mr. Jackson die Prozesskosten zu, die das Gesetz bereitstellt.

                    E. Die Kosten werden unter allen Personen und genannten Parteien aufgeteilt

                    F. Dafür werden Rechtsmittel eingesetzt, die das Gericht für angemessen ansieht.

                    Datiert am 25.06.2010

                    Brian Oxman

                    Kommentar


                    • #70
                      Zitat von AveNegra Beitrag anzeigen
                      Ich möchte Billy nicht zu nahe treten - schade, dass er nicht hier ist -, aber seine Ansicht trifft in diesem Fall nicht zu.

                      Ich füge mal zwei links hinzu:




                      Das Verbot, jemanden wegen einer Straftat mehrmals anzuklagen (double jeopardy clause oder ne bis in idem), bezieht sich auf die prozessuale Tat (den Lebenssachverhalt) und nicht auf das strafrechtliche Delikt (die rechtliche Qualifizierung).

                      Das tust Du nicht, Ave Negra!
                      Denn Du weißt selbst, Wikipedia ist keine wirkliche entgültige Grundlage um komplizierte Sachverhalte genau zu und einordnen zu können. Und dies schon gar nicht im Kontext mit meinen Beiträgen steht die, die immer grundsätzlicher Natur sind.
                      Ich gehe bei Dir aber davon aus, dass Du noch andere Grundlagen hast außer Wikipedia.

                      Da sich selbst Juristen über solche Dinge sehr lange streiten können und es auch tun, sei es mal dahin gestellt. Die Bewertung ist immer im Einzelfall und kann hier nur ganz grob, tendenziell angewendet werden.

                      Es ist und bleibt strittig, auch und gerade auf ganz anderen Ebenen.

                      Da es rein grundsätzlich....die Möglichkeiten der Anklageerweiterung aber nun mal unstrittig gibt, die Möglichkeit wegen eines anderen Deliktes erneut angeklagt zu werden, ist das jetzt in der Form aus dem Zusammenhang gerissen keine Basis, das Thema zu zerstückelt.

                      An eine konsequente Anwendung am Fall Michael bewahre ich, wie bekannt, eine gewisse Vorsicht und ich denke mal, Du auch.

                      Ich habe meine Ansichten geschrieben und stehe dazu. Kann aber für die Interpretation meiner Beiträge nun keine Verantwortung übernehmen!

                      Ob die rechtliche Einordnung zutreffend ist, entscheidet ein Gericht, ein Gericht entscheidet, ob eine Anklageerhebung statt gegeben wird. Bis dahin bleibt es dabei, da die prozessuale Tat, sprich wie Du schreibst, der Lebenssachverhalt, z.B. im Fall einer Fahrlässigkeit sich maßgeblich von dem strafrechtlichen Delikt unterscheiden kann und es gerade bei Tötungsdelikten der Fall sein kann - nicht muss! So kann es nun mal ein Unterschied sein, ob jemand nicht vorsätzlich gehandelt bzw. ein Tat plant.
                      Rein menschlich ist es das sowieso, juristisch kann es das sein.... Womit wir bei eigentlichen Problem von Missverständlichkeiten in diesem Forum angelangt zu sein scheinen.

                      Auch ist ein wesentliches Prozesshindernis kein entgültiges Aber viel wichtiger, was sich als Prozesshindernis darstellt, das ist doch der Knackpunkt, da dies hier in dem Fall noch nicht mal Erkenntnisse gibt, das die Ermittlungsergebnisse erweitert wurden bzw. weitere dazu gekommen sind. Somit ist ja noch nicht mal klar, über welches Prozesshindernis wir hier reden.

                      Sprich, wir reden hier darüber, dass es nicht möglich ist, Murrays Anklage zu erweitern WEIL .... aber das wissen wir noch nicht. Das ist jetzt juristisch sehr unkorrekt und da kannst Du gerne mit mir schimpfen Ave Negra, aber ich möchte es verständlich erklären.


                      und weiterhin ist ein Beispiel A ggf. richtungsweisend und scheint naheliegend! ABER und das weißt Du wohl nur zu gut und wohl auch besser, dass ein Fallbespiel, hier in einer zweizeiligen Falldarstellung doch nun wohl nicht allen Ernstes die Grundlage für die Bewertung von anderen Fällen sein kann. Als Richtlinie kann man das gelten lassen aber die Anwendung, an der die Juristen und Kriminalisten monatelang brüten...hm.... ich weiß nicht.

                      Ich finde, hier wäre es vielleicht sinnvoller, wenn Du Begriffe allgemeinverständlicher schreiben würdest. Ich habe es zumindest immer versucht für alle zu erklären, da ich diese Basis für effektiver halte. Aber das soll nur ein Hinweis sein und keine Kritik. Aber gelungen ist mir das auch nicht immer. Von daher!


                      Somit halte ich es durch aus für möglich und Fälle aus der Vergangenheit bestätigen es, dass ein zuvor der fahrlässigen Tötung Angeklagter, sich später erneut vor Gericht verantworten muss. Das hier maßgeblich natürlich eine entsprechende gerichtsverwertbare (sprich es muss vor Gericht auch Bestand haben) Beweisbarkeit gegeben sein muss, ist natürlich Voraussetzung.
                      Ob man es für naheliegend hält ist noch mal was anderes. Der Kontext meiner Aussagen war maßgeblich jedoch auch davon geprägt, dass sich ggf. zukünftig neuerliche Erkenntnisse und vor allem neue Beschuldigte ermitteln lassen. Da die Fragen hier nun mal aber immer waren, was ist aber, wenn heraus kommt, Murray hat im Auftrag gehandelt. Was ist, wenn Murray Mittäter gehabt hätte, was ist, wenn Murray nur gewährt hat usw. usw. - Dann erschließt es sich von selbst.


                      Die Beleuchtung der verschiedenen Möglichkeiten finde ich an sich positiv. Jedoch ist der Grad zwischen Aufklärung und Verwirrung sehr schmal.
                      Verlasst Ihn nicht!
                      Besten Dank!


                      LG
                      Billy


                      Nachtrag:

                      achildsbliss - vielen Dank für Deine Mühe!!

                      Ich habe nur mal kurz Stellung nehmen wollen zur Interpretationen zu Beiträgen von mir.

                      Ich hoffe, ich störe damit nicht. Das wäre Schade und ist nicht beabsichtigt!



                      Und noch ein Nachtrag - der Übersichtlichkeit lieber hier!

                      Man muss auch berücksichtigen, dass hier generell und das ist doch normal und nachvollziehbar weniger das Hauptaugenmerk auf den genauen juristischen Formulierungen liegt sondern auf dem Inhalt und das was, darunter verstanden wird.

                      Die Anklagewerterung bzw. Anklageänderung ist für den Normalbürger unerheblich.

                      Es geht grundsätzlich darum, ob es noch Änderungen geben kann. Es geht um die Frage, ob das nun grundsätzlich alles war, was man Murray vorwerfen kann.
                      Das es da im Laufe der Zeit drunter und drüber gehen kann, passierst schnell, wenn man x- Fallbeispiele zitiert was aber widerum micht vermeidbar ist.

                      Generell haben wir hier aber momentan wohl mehrere Fronten und somit ist Verwirrung dann leider Programm.
                      Zuletzt geändert von Billy; 15.08.2010, 17:50.

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                      • #71
                        Zitat von Zodiac Beitrag anzeigen
                        Vielen Dank für eure Bemühungen (@alle, auch die Amateure ).

                        Fasse ich jetzt also richtig zusammen, dass...
                        ...es in den USA so ist wie in Deutschland, nämlich dass niemand wegen der selben Tat (in Abgrenzung zum Delikt *g*) mehrmals verurteilt werden darf
                        ...das Delikt sich aber während des einen Prozesses noch nach oben (oder unten) schrauben lässt (von fahrlässiger Tötung über versch. Formen des Totschlags bis hin zum Mord)
                        ...Strafprozess und Zivilprozess zeitlich parallel ablaufen dürfen
                        ...im Zivilprozess auftauchende Beweise, die im Strafprozess noch nicht vorhanden waren, in den Strafprozess übernommen werden dürfen
                        ?
                        Ich beziehe mich noch einmal auf die Frage von Zodiac, auch wenn sie bereits einige Tage zurückliegt. Es ist mir klar, dass juristische Themen kompliziert und für Laien nicht einfach nachzuvollziehen sind. Es würde mich aber sehr freuen, wenn hier nach und nach ein wenig mehr Klarheit entstehen würde.

                        1. Grundsätzlich kann eine Person weder in Deutschland noch in den USA für dieselbe Tat mehrmals verurteilt werden (double jeopardy clause bzw. no bis in idem Klausel für alle, die gerne googeln möchten). Ich beziehe mich dabei noch einmal auf mein post im anderen Thread http://www.mjackson.net/forum/showth...445#post370445 .

                        2. In Deutschland ist eine Änderung des Anklagevorwurfs nach gerichtlichem Hinweis auch noch in der Verhandlung möglich.
                        In den USA ist die Verurteilung eines „geringeren“ Delikts (Anklage first degree murder/Mord, Verurteilung second degree murder/Totschlag) möglich. Entscheidend ist, dass das „geringere“ Delikt in dem „schwerwiegenderen“ Delikt enthalten ist, beide Tatbestände unterscheiden sich ja nur in Bezug auf die Mordmerkmale.
                        Was die Verurteilung eines „schwerwiegenderen“ Delikts (Anklage involuntary manslaughter, Verurteilung second degree murder), war ich mir nicht sicher. Ich habe deshalb im Internet recherchiert und habe dort einen sehr interessanten Fall gefunden.
                        Ein Chirurg aus Inglewood, dessen Patient nach einer in der Arztpraxis durchgeführten Operation gestorben war, wurde zunächst einer fahrlässigen Tötung bezichtigt. Die Arztpraxis hatte lediglich einen „provisorischen“ OP, der nicht zertifiziert war und nicht die für aufwendigere Operationen notwendige Ausstattung aufwies. Die OP wurde ohne Anästhesisten unter örtlicher Betäubung durchgeführt.
                        Am Ende des preliminary hearings wurde aufgrund der neu vorgebrachten Beweise nun der Vorwurf second-degree murder (Totschlag) hinzugefügt. Ohne den Fall in allen Einzelheiten zu kennen, kann man also feststellen, dass zumindest nach Abschluss des preliminary hearings, welches im Fall Jackson ja erst am 23.08. beginnt, eine Verschärfung des Tatvorwurfs noch möglich ist.



                        3. Grundsätzlich sollte in Deutschland eine Schadensersatz bzw. Schmerzensgeldklage in einem Zivilprozess erst dann verhandelt werden, wenn der Strafprozess abgeschlossen ist. Da die Verjährungsfrist einer Klage auf Schadensersatz u/o Schmerzensgeld, die auf dem Tod oder der Verletzung eines Menschen beruht, nach deutschem Recht seit einer Gesetzesänderung nunmehr 30 Jahre beträgt, ist dafür auch genügend Zeit.
                        In den USA läuft beides – auch wegen der kurzen Verjährung (im speziellen Fall nur ein Jahr) – zunächst parallel. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Zivilprozess jetzt erst einmal ruhen wird (siehe O.J. Simpson Fall).

                        4. In Deutschland ist der beendete Strafprozess eine gute Grundlage für die Zivilklage. Im deutschen Zivilprozess kann jede Partei nur die Beweismittel verwenden, über die sie tatsächlich verfügt.
                        Auch in den USA hängt es vom zeitlichen Ablauf beider Verfahren ab. Wenn das Zivilverfahren tatsächlich schneller voranschreitet (woran ich Zweifel habe), müssten die Beweise, die sich erst im Laufe des Prozesses gewinnen lassen, der Staatsanwaltschaft dann zur Kenntnis gebracht werden.
                        Zuletzt geändert von AveNegra; 16.08.2010, 19:34. Grund: Tippfehler

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                        • #72
                          danke schön achildbliss.

                          hallo billy

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                          • #73
                            @achildsbliss: Ganz großen lieben Dank für Deine Bemühungen, diesen Wahnsinnstext
                            zu übersetzen. Es liest sich alles irgendwie so einfach und klar, was am Ende daraus
                            wird und dabei herauskommt - wir können alle nur hoffen, dass es in Richtung
                            Gerechtigkeit geht.

                            Der Text in Reinform hat mir persönlich wieder einmal das Ausmaß dessen näher
                            gebracht, was an diesem 25. Juni 2009 passiert ist. Trotzdem glaube ich, dass es
                            noch nicht einmal ein Bruchteil dessen ist, was wirklich war.

                            Es macht so betroffen, wütend, traurig und hilflos.


                            Hallo Billy - wollte ich auch noch sagen !!
                            Zuletzt geändert von Fenja; 15.08.2010, 17:53. Grund: hatte Billy's Gruß vergessen

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                            • #74
                              @Billy:

                              Wikipedia habe ich zitiert, damit alle schnell Zugriff auf die Kernaussagen haben, ohne in tiefere juristische Lektüre einsteigen zu müssen.

                              Wenn du die Nachtragsanklage (§ 266 StPO) ins Gespräch bringst, dann gilt dafür folgendes:

                              Wird während einer laufenden Hauptverhandlung eine weitere Tat des Angeklagten im prozessualen Sinne festgestellt, kann die Staatsanwaltschaft die Anklage auf diese Tat erweitern. Eine Tat im prozessualen Sinne ist der geschichtliche Vorgang, soweit er nach der Lebenserfahrung einen einheitlichen Vorgang bildet. Voraussetzungen der Nachtragsanklage sind, dass

                              * das Gericht sachlich zuständig ist,
                              * hinreichender Tatverdacht besteht und
                              * der Beschuldigte zustimmt.

                              Bei der Frage, ob die Tat Murrays (die Gabe von Propofol ohne die dafür erforderliche medizinisch Ausstattung und unter Außerachtlassung ärztlicher Sorgfalt) als Totschlag oder fahrlässige Tötung zu qualifizieren ist, ist eine rein rechtliche Wertungsfrage und kann nicht im Wege der Nachtragsanklage gelöst werden. Es ist dieselbe prozessuale Tat. Für eine derartige Änderung des Anklagevorwurfs genügt ein rechtlicher Hinweis.

                              Zitat aus meinem alten Beitrag: "Im Laufe der Verhandlung kann sich die rechtliche Beurteilung der Tat gegenüber der zugelassenen Anklage verändern, die dazu führt, dass der Angeklagte aufgrund eines anderen Strafgesetzes oder eines in der Anklage nicht aufgeführten straferhöhenden Umstands verurteilt werden kann. In diesem Fall bedarf es eines gerichtlichen Hinweises, damit sich der Angeklagte auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes einstellen kann und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben wird. Auch die Änderung der Schuldform (Vorsatz statt Fahrlässigkeit) erfordert einen Hinweis".

                              Nochmal für alle:
                              Fahrlässige Tötung: Tötung eines anderen ohne Vorsatz
                              Totschlag: Tötung mit zumindest bedingtem Vorsatz (Täter nimmt Tod zumindest billigend in Kauf; er erkennt die Möglichkeit des Todes und nimmt dies in Kauf).

                              Gerade weil es achildsbliss durch die Übersetzung der Klageschrift allen ermöglicht, an der Diskussion teilzunehmen, fände ich es schade, wenn dies nun an juristischen Begrifflichkeiten scheitert.

                              Ich bin auch vor Gericht sehr hartnäckig; so schnell gebe ich nicht auf!!!

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                              • #75
                                Zitat von AveNegra Beitrag anzeigen

                                2. In Deutschland ist eine Änderung des Anklagevorwurfs nach gerichtlichem Hinweis auch noch in der Verhandlung möglich.
                                In den USA ist die Verurteilung eines „geringeren“ Delikts (Anklage first degree murder/Mord, Verurteilung second degree murder/Totschlag) möglich. Entscheidend ist, dass das „geringere“ Delikt in dem „schwerwiegenderen“ Delikt enthalten ist, beide Tatbestände unterscheiden sich ja nur in Bezug auf die Mordmerkmale.
                                Was die Verurteilung eines „schwerwiegenderen“ Delikts (Anklage involuntary manslaughter, Verurteilung second degree murder), war ich mir nicht sicher. Ich habe deshalb im Internet recherchiert und habe dort einen sehr interessanten Fall gefunden.
                                Ein Chirurg aus Inglewood, dessen Patient nach einer in der Arztpraxis durchgeführten Operation gestorben war, wurde zunächst einer fahrlässigen Tötung bezichtigt. Die Arztpraxis hatte lediglich einen „provisorischen“ OP, der nicht zertifiziert war und nicht die für aufwendigere Operationen notwendige Ausstattung aufwies. Die OP wurde ohne Anästhesisten unter örtlicher Betäubung durchgeführt.
                                Am Ende des preliminary hearings wurde aufgrund der neu vorgebrachten Beweise nun der Vorwurf second-degree murder (Totschlag) hinzugefügt. Ohne den Fall in allen Einzelheiten zu kenne, kann man also feststellen, dass zumindest nach Abschluss des preliminary hearings, welches im Fall Jackson ja erst am 23.08. beginnt, eine Verschärfung des Tatvorwurfs noch möglich ist.


                                .

                                Na, Ave Negra!
                                Du siehst, ich mache mir meine Gedanken über Dinge, die schreibe! Und ich mich somit nicht geirrt habe. Auch wenn Wiki das vielleicht so vorgab und man zu der Annahme kommen konnte.
                                Also alles gut!
                                Denn genau das meinte ich. Es ist möglich. Aber konkret nie so einfach zu sagen.

                                Danke!


                                Nee, Dir möchte ich vor Gericht auch nicht begegnen! Dabei liegen wir nicht auseinander!



                                Weitermachen!
                                Zuletzt geändert von Billy; 15.08.2010, 18:21.

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