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Anklage gegen Murray und AEG durch Joe Jackson

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  • Welche Handlungsvollmacht soll denn Kenny Ortega als Regiseur gehabt haben? Warum er angeklagt ist, das konnte immer noch keiner mit irgendeinem Argument erklären, von dem ich sagen würde "Jo, dafür gehört er auf die Liste". Er hätte die Verantwortlichen auch warnen können. Mehr aber auch nicht. Es lag an AEG den Vertrag aufrecht zu halten oder nicht. Er hätte seinen Job als Regiseur niederlegen können. Dann hätte irgendjemand sonst diesen Job gemacht. Irgendeiner. Irgendeiner, der Michael vielleicht nicht mal gekannt hätte. Das Selbe beim Film später. Wäre ich Kenny Ortega und hätte schon so oft mit Michael gearbeitet, dann hätte auch lieber ich diesen Film zusammengestellt, als es irgendwen machen zu lassen. Das einzige Gefühl dass sich mir aufdrängt ist, dass manche in blinder Aufklärungswut jeden Rundumschlag befürworten, egal wen es trifft und egal, ob es dafür stichhaltige Argumente gibt oder nicht. Es hätte locker gereicht erst mal AEG zu verklagen und wenn dann rausgekommen wäre, dass da noch irgendwer mit drin hängt, dann hätte man die Klage erweitern können. Wenn Ortega da irgendwie mit drin hängen würde, dann würde ich auch höchstpersönlich die Leiter holen, um ihn an den höchsten Baum zu knüpfen, damit auch jeder ihn sehen kann. Aber bisher gibts dazu absolut gar keinen Anlass.

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    • Ich vermute, dass Kenny mit angeklagt wurde, weil er als Produzent neben Randy Phillips und Paul Gongaware benannt ist???
      Und als Produzent ist er dann Randy Phillips wohl gleichgestellt.....also ist die Handlungsvollmacht wohl gegeben.

      LG

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      • Ich schleich mich mal kurz hier rein, um zu sagen, dass es heute Abend einen Chat auf Englisch mit Informationen über AEG geben wird, falls es jemand noch nicht mitbekommen hat. Bei Interesse bitte PN an mich. Bin auch schon wieder weg...

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        • Wie war der Chat? Ich habe ihn leider verpasst....

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          • Leider kann ich kein so gutes Englisch......aber mich würde es schon intressieren,was da passiert ist.Danke

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            • Ich dachte, solche Klagen dürften nur bis zu 1 Jahr nach Todestag eingereicht werden? Und wieso gibt es jetzt von jedem Elternteil eine getrennte Klage? Macht das aus irgendeinem Grund mehr Sinn, als wenn die sich zu einer Klage zusammengeschlossen hätten? und: Wieso kocht da jetzt jeder sein eigenes Süppchen, anstatt sich in der staatliches Anklage einzuklinken?

              Das kommt mir alles noch so ein bisschen konfus vor. Aber da Katherine nun 15 Monate gewartet hat, hat sie sich das vermutlich schon gut überlegt...
              Interessant finde ich ja doch, dass sie Murray rauslässt und AEG als eigentlichen Verantwortlichen hinstellt. Kenny O. würde ich von meinem jetzigen Wissensstand her auch rausnehmen, aber wer weiß, welche Verantwortung er da noch inne hatte, von der ich jetzt nichts weiß...?

              Falls jemand diesen Chat gestern verfolgt hat, könnte derjenige vielleicht sagen, was es neues gibt.

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              • Zodiac...Joe hat Murray u. AEG wegen fahrlässiger Tötung verklagt, Katherine AEG wegen Vetragsbruches.

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                • Zitat von Zodiac Beitrag anzeigen
                  Ich dachte, solche Klagen dürften nur bis zu 1 Jahr nach Todestag eingereicht werden?
                  In den meisten Fällen muss die wrongful death action (Schadensersatzklage wegen widerrechtlicher Tötung) innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod der betreffenden Person bei Gericht eingereicht werden.
                  Basiert diese Klage aber auf dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers (medical malpractice), dann muss sie innerhalb eines Jahres nach dem Tod der Person anhängig gemacht werden. Genauer ausgedrückt berechnet sich die Jahresfrist ab dem Moment, in dem man Kenntnis davon erlangt hat, dass der Todesfall auf einem Behandlungsfehler beruhen könnte (das ist ja nicht in allen Fällen offensichtlich).

                  Und wieso gibt es jetzt von jedem Elternteil eine getrennte Klage? Macht das aus irgendeinem Grund mehr Sinn, als wenn die sich zu einer Klage zusammengeschlossen hätten? und: Wieso kocht da jetzt jeder sein eigenes Süppchen, anstatt sich in der staatliches Anklage einzuklinken?
                  Es ist sicher nicht sinnvoll, wenn innerhalb der Familie keine Einigkeit über die Vorgehensweise erzielt werden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies Entscheidungen sind, die man wohlüberlegt getroffen hat. Es sieht eher so aus, als habe man sich nicht auf eine Klageart, einen Klagegegner und eine Anwaltskanzlei einigen können.

                  Zitat von Brigitte 58 Beitrag anzeigen
                  was mich mal genauer interessieren würde, was heisst dieses 1 zu 100?
                  DOES 1 TO 100 - Defendant/Respondent
                  Does 1 – 100 ist eine juristische Floskel, die in den USA gebräuchlich ist. Damit behält sich der Kläger vor, der Klage noch weitere (bis zu 100) Beklagte hinzuzufügen, sobald sie denn identifiziert wurden und es angebracht ist. Im gesamten anglo-amerikanischen Rechtsraum bezeichnet John (oder auch Jane) Doe eine fiktive Prozesspartei. In Deutschland müsste man dann Max Mustermann verklagen .

                  Daraus darf man jetzt aber nicht den Schluss ziehen, dass Katherine tatsächlich noch weitere Beklagte ernsthaft im Visier hat. Es ist einfach eine gebräuchliche Formulierung, die man zur Sicherheit gebraucht - für den Fall der Fälle.
                  Zuletzt geändert von Cybertronic; 21.09.2010, 20:37. Grund: 2 Beiträge hintereinander verbunden

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                  • Danke AveNegra,
                    dann ist es das, was aurelia vorher schon angekündigt hatte.

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                    • Aber, woher wollen wir wissen ob sich die Familie uneins in ihrer Vorgehensweise ist?Vllt. wurde alles so abgesprochen wie es ist.

                      Der Anwalt von Katherine scheint ja eine Kapazität auf seinem Gebiet zu sein.

                      Vllt. hat aber Katherine noch andere Beklagten im Visier.

                      Vor einiger Zeit hatte ich in einem amerikanischen Forum gelesen, dass sich 2 weiße Männer auf dem Grundstück Michaels am Todestag aufgehalten haben sollen, die bisher nicht identifiziert werden konnten.(Vllt, hat man sie aber in der Zwischenzeit identifiziert) Die Familie Jackson hatte einen Auruf gestartet, wer dazu Angaben machen kann.

                      Quelle habe ich leider keine, hatte es mir aber aufgeschrieben.
                      Zuletzt geändert von aurelia; 21.09.2010, 20:53.

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                      • Hier ist ein tolles Video zu dieser Thematik !

                        Es zeigt auf, wie die AEG sich in Lügen verstrickt, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen.




                        Um den Inhalt für alle bestmöglichst verständlich zu machen, wäre es sehr nett, wenn es jemand übersetzen würde.
                        Zuletzt geändert von geli2709; 22.09.2010, 22:00.

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                        • Zitat von aurelia Beitrag anzeigen

                          Der Anwalt von Katherine scheint ja eine Kapazität auf seinem Gebiet zu sein.
                          .
                          Hast Du hierzu mehr Informationen? Hat er besondere Kompetenzen im Vergleich zu anderen Anwälten aufzuweisen?
                          Zuletzt geändert von Lena; 22.09.2010, 16:22.

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                          • Ich sehe die Unterschiede der Klagen von Joe und Katherine Jackson so, dass sie zwei verschiedene Verantwortungsbereiche anklagen.
                            1. Joe verklagt Dr. Murray + seine übergeordneten „Dienststellen“ Acres Home und Global.
                            Bei dieser Klage wird die Zuständigkeit von Dr. Murray und seiner „Dienststellen“ seit 2006 angegeben.
                            1. Katharine verklagt die AEG, die ihren Angaben nach seit Mai 2010 die übergeordnete „Dienststelle“ von Dr. Murray war.

                            Beide Klagen machen für mich Sinn und widersprechen oder überschneiden sich nicht und aus meiner Sicht, dürfte man die unterschiedlichen Sachverhalte auch nicht in einer einzigen Klage vermischen. Beide Klagen helfen auch nicht Dr. Murray aus seiner ärztlichen Verantwortung und können ihm daher auch nicht bei seiner gegen ihn laufenden Anklage wegen fahrlässiger Tötung einen Vorteil verschaffen.

                            Bis Mai 2010 war Dr. Murray der Privatarzt von Michael, ab Mai war er so etwas wie ein „Betriebsarzt“ der Firma AEG, auch wenn er nur für Michael zuständig war.

                            - Murray sei angewiesen gewesen die Proben von Michael zu beaufsichtigen, was er auch getan hat.

                            Von vielen hier wird AEG nur eine moralische Schuld vorgeworfen, das sehe ich bei einem „Betriebsarzt“ aber nicht so. Vor Mai 2010 hätte Dr. Murray seinen Patienten für krank erklären können/müssen und Michael nahelegen können/müssen, sich einer Therapie zu unterziehen, satt zu Proben und die kommenden Konzerte zu absolvieren. Die Verantwortung wäre bei Michael gelegen, wenn er die „Krankschreibung“ nicht eingehalten hätte.

                            Statt einer Krankschreibung hat Dr. Murray eine Behandlung durchgeführt, die eine Therapie verzögern sollte und das mit dem Fehlen von Überwachungseinrichtungen (nicht mal ein Mindeststandart) für den Patienten bei Verabreichung von Protofol. Das beinhalten auch beide Klagen.

                            Beim „Dienstverhältnis“ mit AEG steigen einem wirklich die Krausbirnen auf, wenn man sich das Ausmaß der Medikamentenverabreichung vorstellt, die man nachweisen konnte, um Michael mit Hilfe des Betriebsarztes betriebsfähig zu halten und man sogar eine halbe Intensivstation andachte oder plante, um die Proben und Konzerte durchführen zu können.

                            Ab Mai und so steht es auch in Katherines Klage, war Dr. Murray AEG gegenüber weisungsgebunden………..
                            - Ferner wird behauptet, dass AEG die Macht hatte Murrays Dienste zu kontrollieren, und falls sie es nötig hielten, ihn auch hätten feuern können.
                            .......somit hat AEG eine große Mitschuld an Michaels Tod.

                            Ab Mai hat Dr. Murray nicht mehr Michael geholfen soweit fit zu sein, dass er die Ansprüche gegenüber AEG einhalten konnte, sondern hat AEG geholfen, mit Hilfe von massenweise Medikamenten und Betäubungsmittel, einen Menschen mit Lungenproblemen, mit Hirnschwellung, mit schwerem Schlafentzug zu zwingen, für ihren Profit zu arbeiten, auch wenn er sich noch so mies fühlte. Dr. Murray und AEG haben abgesprochen, wie weit sie die „Behandlung“ von Michael treiben, wie lange er proben- und bühnentauglich zu sein hat und Michael soll sogar unter Druck gesetzt worden sein, keinen anderen Arzt (Dr.Klein) aufzusuchen, der das ev. nicht so gesehen hätte.

                            Wenn Kenny Ortega da mitgespielt hat, dann gehört er mit angeklagt und wenn er ebenfalls unter Zwang/Druck stand, dann wird man das sicher feststellen, dafür muss er aber für sich reden und nicht für die AEG.

                            Kerbi

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                            • Kerbi, es kommt selten vor, aber ich bin hier komplett deiner Meinung. Hut ab.

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                              • Das wird wohl alles nichts nutzen, wenn AEG nachweisen kann, dass dieser Vertrag weder von ihnen noch von Michael unterschrieben wurde, noch dass sie irgendwelche Zahlungen geleistet haben. (Wieso sollte dann Mike eigentl. unterschreiben, wenn es um einen Deal zw. Murray u. AEG ging u. Michael nichts zu melden hatte?)

                                Es wird so ausgehen wie die AllGood Klage...sie wird abgewiesen werden.
                                Ohne Unterschriften ist ein Vertrag nun mal nicht wirksam.

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