Jury darf sich nicht von Vorurteilen leiten lassen.
Sobald die Jury die Fakten festgestellt hat, soll sie anhand der Jury-Instruktionen ein Urteil fällen.
Jury darf zur Urteilsfindung keine Medien (welcher Art auch immer) nutzen, keine eigenen Recherchen durchführen usw.
Notizen, die während der Verhandlung gemacht wurden, dürfen genutzt werden. Sie könnten aber unrichtig sein und so: Ausschließlich die offiziellen Gerichtsnotizen sind mmer korrekt. Diese können ggf. angefordert werden.
Ein Angeklagter ist unschuldig bis seine Schuld nachgewiesen ist.
Es dürfen nur die Beweise aus den Verhandlungen genutzt werden.
Bemerkungen und Fragen der Rechtsanwälte sind keine Beweise. Nur die Antworten der Zeugen sind Beweise.
Fragen und Antworten zu denen es einen Einspruch gab, dem der Richter zustimmt, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Es gibt direkte Beweise.
Es gibt Beweise, die "circumstantial evidence" sind, sich also aus einer Tatsache ergeben (jemand in einem Regenmantel kommt in den Gerichtssaal. Auf dem Regenmantel sind Wassertropfen. Das deutet darauf hin, dass es regnet).
Die Geschworenen entscheiden, ob sie den Zeugen glauben.
(Dazu werden Details vorgelesen zur Believability on witnesses = Glaubwürdigkeit von Zeugen)
Sachverständigenaussagen sind Sachverständigenmeinungen. Die Jury hat zu entscheiden, welche Sachverständigenmeinung sie glauben will.
Wenn mehrere Sachverständige Zeugen sind, hat die Jury zu entscheiden, wem bzw. wem sie was glauben will.
Das Recht des Angeklagten zur Aussageverweigerung darf ihm nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
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