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GUILTY: Dr. Conrad Murray schuldig gesprochen (Die Diskussion)

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Das ist ein wichtiges Thema.
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  • Billy
    antwortet
    Hi Ripi,
    da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten - alle Männer reden den selben Blödsinn daher oder Dein Mann kennt Dich.
    Oder beides.
    An sich ist es aber eine haltlose Unterstellung. Das ist ja wie Spiegeleier braten wollen ohne das die schon gelegt worden sind. Wer käme denn auf die Idee?
    LG
    Billy

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  • rip.michael
    antwortet
    Danke Billy ... sollnse ma' machen in L.A.

    Step by step ... kommst mir schon bald vor wie mein göttergatte. Er sagt auch immer "Frau ... kannst mal wieder nicht abwarten und rumpelst schon los, bevor der erst schritt gemacht ist .." ... so geht das nun schon seit einem guten viertel jahrhundert ... versteh ich gar nicht ... komisch ... ... männer *koppschüttel*

    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael

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  • Billy
    antwortet
    Ripi!


    Und davor gibt es aber noch die Möglichkeit, dass eine Berufung, die es auch noch nicht gibt, abgewiesen wird!
    Step by step!? - Nur ein Vorschlag.


    LG
    Weitermachen!

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  • rip.michael
    antwortet
    Maria-Ines danke für die bemühung, licht ins dunkel zu bringen .
    Ist ganz schön kniffelig ... vielleicht hab ich ja auch nur einen knoten im hirn ... und kapier das ganze erst übermorgen ..

    Verstehe ich das richtig, dass im fall begründeter prüfung das erstinstanzlichen verfahrens, der fall zwar dann wieder auf den tisch des oberstaatsanwalts kommt und dieser dann im berufungsfall entweder den gleichen staatsanwalt für die vertretung von "The People" beruft oder kann das dann auch ein anderer sein, bisher noch nicht mit dem fall vertrauter?

    Beide möglichkeiten wären irgendwie blöd, aber eine dritte scheint's ja nicht zu geben.

    Blick da grad nicht wirklich durch ...

    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael
    Zuletzt geändert von rip.michael; 18.11.2011, 18:53.

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  • Billy
    antwortet
    Zitat von Hazel63 Beitrag anzeigen
    J Muss man in den USA die Strafmaßverkündung abwarten um Berufung einzulegen? Ich meine, man zweifelt doch im Prinzip das "schuldig" an. Vielleicht Billy? (Lieb schau)

    Hazel
    Hi Hazel,
    ich guck noch lieber zurück und frage mal, ob Du Dein bestimmt vorteilhaft aussehendes grünes Outfit gegen eine weiße Jacke eintauschen möchtest?
    Ich gehe jetzt nicht unbedingt davon aus, dass ich Dich wahnsinnig machen könnte aber das Thema neigt dazu.
    Ich folge auch dem Prinzip, jeder was er kann. Ich heiße zwar Billy, kann trotz guter Anleitung entsprechende Regale dennoch nicht fehlerfrei aufbauen.
    Und wenn Du mir jetzt eine Blinddarm-OP erklärst, ich befürchte, ich könnte es nicht zwingend - fehlerfrei - umsetzen.

    Genug der Grußworte.
    Zur Sache:

    Deine Frage, das Strafmaß abwarten?
    Nun, betrachte das Verfahren als ganzes. Untenstehend näher ausgeführt.


    Ich schreibe mal bewusst allgemein weiter.

    Wo haben Murrays Anwälte denn Berufung eingelegt, bei der L.A. Times? Oder gibt es einen Einspruch oder Beschwerde
    gegen Entscheidungen im laufenden Verfahren, z.B. die Inhaftierung? Auf welcher Grundlage das denn bitte?
    Das wäre dann aber keine Berufung. Alles unterschiedliche Dinge.

    Zwar ist eine Berufung nicht formgebunden aber schon schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und zwar beim Gericht.

    Ihre detaillierte Begründung kann nachfolgen. Hier gibt es dann wieder eine Frist zur Frist.Welcher zeitliche Rahmen das in den USA ist kann ich nicht sagen. (Auf deutsch: Keine Ahnung und davon sehr viel! Quellen aus dem Internet vertraue ich da nicht und niemals, es gibt etliche Berufungsgerichte, Bundesrecht u.u.u.....Mahlzeit und der Förderalismus lässt grüßen!).

    Die Berufung selbst könnte, rein phantasierend von mir, sehr zeitnah erfolgen. Die Ausführung der Begründung, wer würde es erahnen, könnte sich zeitlich hinziehen bis zur Fristwahrung. Who know`s.
    Wie Hippo vorab schrieb, die Mühlen mahlen langsam.



    Und hier kommt dann schon Stolperschein Nr. 1 von 1001. Angenommen wir lesen demnächst:
    Die Anhörung (Berufung) erfolgt mündlich......
    (Kann aber ebenso gut nach Aktenlage entschieden werden.)

    Ich lese es eigentlich schon hier:
    HÄ?
    Stand hier nicht: Geht nur schriftlich oder zur Niederschrift? Und jetzt hört sich der Richter das doch mündlich an?
    Ein simples Beispiel. Zwei paar Schuhe und ihre Begriffe. Und hier kann man noch folgen.


    Deshalb meine Empfehlung - Bleibt ruhig und schaut mal auf das, was da ist.
    Nämlich Richter Pastor.

    Was wurde denn über Rechtsmittel im laufenden Verfahren, bei der Verkündung von Entscheidungen usw. gesagt?
    Na? .
    Somit sind doch die Antworten bereits da!

    Wir haben einen Termin, den 29.11.11, dem alle Parteien zugestimmt haben.

    Um die vielleicht brennensten Fragen zu beantworten: Was könnte passieren, was ist möglich:
    Vorab:
    Gegen die Entscheidung zur Inhaftierung z.B. , also im Verfahren getroffene Entscheidung gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde.
    Meines Wissens nicht erfolgt bzw. direkt im Gerichtssaal als Antrag negativ beschieden.
    Wogegen aber Beschwerde, die Begründung wurde mitgeliefert.

    Ganz pauschal grundsätzliches und endlich mal zum Kern, weil es wohl von Interesse ist:

    Das erstinstanzliche Verfahren führte zu einem Schuldspruch. Gegenstand dieses Verfahren war die Beweisaufnahme und als (Rechts)Folge dessen haben wir nun einen Schuldspruch.
    Das Verfahren an sich ist damit nicht abgeschlossen. Die Festlegung des Strafmaßes wurde terminiert.

    Gegen Urteile ist eine Berufung allgemein zulässig. Dennoch ist hier in den USA zu berücksichtigen, dass hier (möglicher Vgl. Revision) die Berufung
    nur nur zur Feststellung dient, ob alle rechtlichen Grundlagen und Rechte des einst Angeklagten und nunmehr Verurteilten, gewahrt wurden.


    Wer jetzt schon noch weiter denken sollte:
    Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren ist kein "zustehendes Rechtsmittel". Sprich, dem Antrag folgt nicht zwingend eine Wiederaufnahme.
    Diese Anwendung ist an strenge Maßstäbe gebunden, die wohl Threads füllen würde hier. Ich bin aber derzeit nicht vom Wahnsinn umzingelt um dieses Thema zu beleuchten.
    Das sind nun mal Dinge, die nicht relevant sind, da kein Mensch die Vorgehensweise der Strafverteidiger kennt und das Spekulieren erübrigt sich in der Folge der uns ereilenden Nachrichten in der Zukunft. Nach über 2 Jahren dürfte das jetzt nicht so das Problem sein.

    Um nicht graue Haare zu bekommen rate ich dazu es damit zu belassen, was in dem Verfahren passiert und nicht was drum herum
    geschrieben wird.
    Nach der Verkündung des Strafmaßes wird Richter Pastor Murray und dessen Anwälte über seine Rechte aufklären und somit auch alle anderen.



    Ich gehe stark davon aus, dass die Bezeichnungen der Rechtsmittel in dieser Sache in der Medienwelt ähnlich wie bereits im Vorfeld die Angaben zum Ermittlungsstand und zur Anklageerhebung falsch interpretiert werden könnte durch die Begrifflichkeiten.
    Das ist aber überhaupt nicht dramatisch, wenn man sich hier daran hält, was man jetzt konkret im Gerichtssaal hört.


    Worüber man noch sinnieren könnte, wäre der Punkt, wenn - Berufungsverfahren, wie wollen sie D. Walgren zur Sau machen?
    Man kann dann ggf. mitverfolgen, wie man jemanden, der sich an Recht und Gesetz hielt, ich gehe mal vermessen davon aus, vorwirft, was er alles hätte anders machen können.
    Kommt mir irgendwie bekannt vor.

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  • Marina-Ines
    antwortet
    In den USA überprüft das Berufungsgericht nur ob das Erstinstanzliche Gericht die rechtlichen Bestimmungen bei der Urteilsfindung eingehalten hat.
    Ist das geschehen, bleibt alles so wie es ist.
    Ist das nicht geschehen, gilt er nicht automatisch als unschuldig, in diesem Fall bekommt der Staatsanwalt alles wieder auf den Tisch und muss entscheiden, ob er das Verfahren wiederholt.
    In Deutschland wird das Urteil nicht nur in rechtlicher sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft, d.h. das Berufungsgericht muss gegebenenfalls auch eine eigene Beweiserhebung und Tatsachenfeststellung treffen, was im ungünstigen Fall (für den Angeklagten) auch eine höhere Strafe zur Folge haben kann.
    PS: Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit, ist nur das, was ich von der Praxis her so kenne.

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  • Hazel63
    antwortet
    Jetzt muss ich 'mal ganz bekloppt nachfragen, da ich es einfach schlichtweg nicht weiß. Das Urteil wurde doch bereits verkündet: Schuldig, im Sinne der Anklage. Was folgt, ist doch nur noch das Strafmaß, oder getz? Muss man in den USA die Strafmaßverkündung abwarten um Berufung einzulegen? Ich meine, man zweifelt doch im Prinzip das "schuldig" an. Vielleicht Billy? (Lieb schau)

    Hazel

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  • Hippolytos
    antwortet
    Zitat von Cybertronic Beitrag anzeigen
    Zitat moni68: hab eben auf facebook gelesen dass murry in berufung gegangen ist....weiss jemand von euch was darüber! stimmt dass wirklich...fängt alles nochmal von vorne an....ne ,oder???????????????????
    =========
    Wie bei jedem Verurteilten, ist es auch sein Recht, Berufung einzulegen.
    Ja, natürlich ist es Murrays Recht, Berufung gegen das urteil einzulegen!

    Aber NOCH GIBT ES JA KEIN URTEIL!

    Darauf folgt: Murray kann frühestens nach dem 29. November 2011 nach Verkündung des Urteils gegen das Urteil Berufung einlegen

    Um die Berufung zu begründen, müssen seine Verteidiger warten, bis sie das Urteil vom Gericht in schriftlicher Form zugestellt bekommen. Dafür gibt es Fristen.
    Die verteidiger müssen ja in ihrer Berufung auf die Argumentation des Richters im Urteil Bezug nehmen.

    Wenn der Richter die gesetzliche Frist für die Zustellung des Urteils völlig ausschöpft, müssen die Verteidigung ebend entsprechnd lange warten, um ihren Berufungs-Schriftsatz einzureichen.

    Joh, so ist das: Die Mühlen mahlen langsam bei Gericht....

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  • Cybertronic
    antwortet
    Zitat von moni 68 Beitrag anzeigen
    hab eben auf facebook gelesen dass murry in berufung gegangen ist....weiss jemand von euch was darüber! stimmt dass wirklich...fängt alles nochmal von vorne an....ne ,oder???????????????????

    Wie bei jedem Verurteilten, ist es auch sein Recht, Berufung einzulegen.

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  • moni 68
    antwortet
    hab eben auf facebook gelesen dass murry in berufung gegangen ist....weiss jemand von euch was darüber! stimmt dass wirklich...fängt alles nochmal von vorne an....ne ,oder???????????????????

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  • Queenadiva
    antwortet
    Ich hoffe, dass CM die vollen vier Jahr bekommt und ins Gefängnis muss, Strafe muss sein. Ich hoffe aber auch, dass er n i c h t Selbstmord begeht... ich will einfach kein Mitleid mit diesem Menschen haben und das hatte ich schon als er in Handschellen abgeführt wurde, obwohl ich mich über den Schuldspruch sehr gefreut habe.

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  • Cybertronic
    antwortet
    Naja, "von sich geben" passiert, wenn man es mit den Schmerzmitteln etwas übertreibt. Wie immer mach die Dosis das Gift.

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  • rip.michael
    antwortet
    @Cybertronic,

    ... ich hoffe doch sehr zugunsten der einrichtung, in der du wirkst, dass die patienten nach der behandlung wenigstens wieder was von sich gaben ...
    Sorry ... ... das thema taugt eigentlich nicht zum witzeln ... aber ich konnt's grad nicht lassen .. *kloppe-kloppe-böse-rip.michael*


    Liebe Hippo,
    damit hat sich auch endgültig meine sehr vage befürchtung in rauch aufgelöst, dass CM Michael vielleicht das handy hingehalten haben könnte, wenn er grad süsse träume durchlebte ..

    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael

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  • Cybertronic
    antwortet
    Zitat von glennkill Beitrag anzeigen
    ZItat Hazel:

    Liebe Hazel, da du eine so sicherer Quelle bzgl. des Propofol bist, weißt du sicher auch, dass bei langsamer Zufuhr mit intermittierenden Pausen, Menschen sehr wohl zu sprechen beginnen und sogar regelrecht auf Fragen antworten. Das Gesagte entspricht meist ihren aktuellen Nöten und Sorgen, kann aber durch Fragen in eine andere Richtung gelenkt werden. Nicht umsonst hat Propofol den Beinamen: Wahrheitsdroge

    Alles Liebe glennkill

    Tut mir leid, aber das ist völliger Blödsinn. Propofol schießt förmich jeden ab. Da gibt es keineerlei Reaktion. Man ist in einem schlafähnlichen Zustand. Bei dem Mittel ist man nie und nimmer in der Lage, "im Schlaf zu sprechen".

    Jeder einzelne Patient, der bei uns damit behandelt wurde hat nie etwas von sich gegeben. Die Wahrscheinlichkeit ist dagegen bei Benzos gegeben.

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  • TrueCrypt
    antwortet
    Zitat von Christine3110 Beitrag anzeigen
    na, da muss ja ne nette Atmosphäre geherrscht haben...it's all about l.o.v.e

    Tja, den Sargnagel haben Sie selber in die Hand genommen und schlagen sich nun Selber ans Kreuz

    Wer einmal lügt den glaubt man nicht.....CU Murray

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