Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird, folgt anschließend das Bestrafungsverfahren. Dies geschieht meist zu einem späteren Zeitpunkt und oft unter einem anderen Richter. In Fällen, die die Todesstrafe zur Folge haben können, muss nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten die Jury auch an diesem Verfahren beteiligt werden. Wie auch im Erkenntnisverfahren muss hier die Staatsanwaltschaft Beweise vorlegen, warum ein bestimmtes Strafmaß angebracht ist. Der Angeklagte hat auch hier die Möglichkeit, Beweise einzubringen und Zeugen vorzuladen, um das Strafmaß zu verringern.
Nach dem Bestrafungsverfahren ist das Urteil vorläufig rechtskräftig. Der Angeklagte hat allerdings die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und das Urteil damit anzufechten. Dabei wird der Prozess nicht neu aufgelegt, sondern nur überprüft, ob die Rechte des Angeklagten und anderes geltendes Recht während der Verhandlung beachtet wurden. Das Appellationsgericht kann dann abhängig von den Umständen, das Urteil vollumfänglich bestätigen oder einen vollständig neuen Prozess, eine Wiederholung des Bestrafungsverfahrens oder den Freispruch des Angeklagten anordnen. Sollte ein Angeklagter in der ersten Instanz freigesprochen werden, kann die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegen, das Urteil ist also in diesem Fall endgültig rechtskräftig. Dies ist auch der Fall, wenn dem Antrag der Verteidigung auf Verfahrenseinstellung mangels Beweise nach Beginn des Erkenntnisverfahrens stattgegeben wird.
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