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GUILTY: Dr. Conrad Murray schuldig gesprochen (Die Diskussion)

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  • geli2709
    antwortet
    10.1.2012: Conrad Murray kämpft gegen Schadenersatz-Forderung


    Dr. Conrad Murray hat in einem gestern ausgefüllten Antrag den Richter in seinem Strafprozess gebeten, die Schadenersatzforderung der Anklage vollständig zu verweigern. In dem Antrag fordert Murray Beweise an, die seine Verteidigung während dem Verfahren nie erhalten habe. Diese sollen beweisen, dass sich Michael die verhängnisvolle Dosis Propofol selbst verabreicht hatte.

    Da eine rechtsgültige Verurteilung vorliegt, ist zu verstehen, dass Murray seine Verschuldung teilweise eingestehen wird, aber noch immer beweisen möchte, dass letztendlich Michael seinen eigenen Tod verschuldete. Murrays Anwalt, Michael Flanagan, argumentiert, dass in der Entscheidung, wieviel Schadenersatz Murray bezahlen muss, angebracht sei, die Verantwortung des Opfers für seinen eigenen Tod mit zu beachten. Murray könnte in diesem Fall auf eine Reduktion der Entschädigungs-Summe hoffen.

    Die Staatsanwaltschaft forderte bei der Strafmassverkündigung gegen Murray USD 100 Million Schadenersatz, eine Summe, die Michael Jackson mit seinen This Is It Konzerten hätte einnehmen können. Da die Anklage aber nur eine kurze Mail vom MJ Estate vorlegte, forderte der Richter detaillierte Dokumente, die diese hohe Summe rechtfertigen beziehungsweise genauer erläutern. Noch hat Richter Michael Pastor keinen Betrag festgelegt, möchte diesen aber am 23. Januar verkünden.

    In diesem Zusammenhang nochmals unsere ausführliche Zusammenfassung der Schlussplädoyers im Murray Prozesshttp://www.jackson.ch/html/prozess__...laedoyers.html, in deren Anschluss die Jury Dr. Murray für schuldig befand.


    Quelle: jackson.ch, tmz.com
    Zuletzt geändert von geli2709; 11.01.2012, 05:17.

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  • Billy
    antwortet
    Auch in den USA hält es sich ähnlich, wenn auch nach anderen gesetzlichen Grundlagen. Um eine Haftprüfung handelt es sich vielmehr nicht.
    Ebenfalls ist es kein Entlassungdatum.

    Da es auch in den USA die Möglichkeit zur frühzeitigen Entlassung gem. den gesetzlichen Bestimmungen gibt, wird hier nur das gesetzliche Datum genannt ab welchem Zeitpunkt überhaupt eine theoretische Möglichkeit besteht. Ein Automatismus, ein Anspruch daraus, ergibt sich jedoch hier nicht. C. Murray kann an diesem Tag anfragen, ob er sich während seiner Haftzeit bereits gebessert hat. Diese Möglichkeit, wird je nach Bundesstaat zu verschiedenen Fristen und je nach Straftat, eben nun mal eingeräumt. Ein Rechtsanspruch auf Entlassung entsteht nicht.

    Es lohnt deshalb nicht diese Formalien jetzt näher zu beleuchten. Ob hier ggf. ein Zusammenhang bestehen könnte zu der ab Oktober 2011 geänderten Gesetzeslage (Hausarrest) kann ich jedoch weder bestätigen noch verneinen.
    Ich persönlich denke jedoch, dass es keinerlei Beachtung derzeit nötig hat.

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  • Hippolytos
    antwortet
    Na gut, senfi, dann ist der von mir genommene Begriff eben falsch....

    Wenn du soooo gut Bescheid weißt, hättest Du doch der Einfachheit halber den richtigen Begriff nennen können.

    Denn das da nach der Hälfte des Strafmaßes eine Prüfung erfolgt wegen Lockerungen oder sogar auch vorzeitiger Entlassung, ist schon richtig, wie ich es geschrieben habe.


    Versuche also bitte, eine richtige Lehrerin zu sein und sag es uns richtig.
    Nur zu sagen "falsch" hilft keinem weiter.

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  • Senfi0606
    antwortet
    Na, da hat Murray dann die Hälfte seiner Haft rum und wahrscheinlich ist dann Haftprüfungstermin
    Damit hier keine Irritationen entstehen.
    Murray sitzt nicht in U-Haft, er ist bereits verurteilt.

    Im deutschen Strafprozessrecht ist Haftprüfung die Bezeichnung für das in § 117 StPO geregelte spezielle Verfahren zur Überprüfung der Untersuchungshaft. Sie wird vom zuständigen Ermittlungsrichter durchgeführt und findet

    * entweder auf Antrag des Betroffenen (bzw. dessen Verteidiger)
    * oder von Amts wegen statt, wenn die Untersuchungshaft 3 Monate angedauert hat und der Beschuldigte noch keine Haftprüfung beantragt, keine Haftbeschwerde eingelegt und noch keinen Verteidiger hat (§ 117 Abs. 5 StPO).
    Im Haftprüfungstermin wird einfach nur entschieden, ob der Beschuldigte bis zum endgültigen Termin auf freien Fuß gesetzt wird.
    Zuletzt geändert von Senfi0606; 11.01.2012, 00:32.

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  • Hippolytos
    antwortet
    Zitat von Brigitte 58 Beitrag anzeigen

    was ist das für ein Datum?
    RELEASE
    Projected Release Date: 10/28/2013
    Na, da hat Murray dann die Hälfte seiner Haft rum und wahrscheinlich ist dann Haftprüfungstermin, Brigitte:

    Murray wird dem Haftrichter vorgeführt und der macht eine kleine Anhörung nachdem er zuvor in den Akten der Vollzugsanstalt nachgelesen hat, wie Murray sich in den vergangenen Jahren benommen hat usw., und entscheidet dann über Vollzugslockerungen.

    wie die Abstufungen von Vollzugslockerungen in Kalifornien sind, weiß ich nicht; anzunehmen ist wohl, dass der Hausarrest (in den eigenen 4 Wänden) das größte zu erreichende Privileg ist.

    Dass Murray auf Halbstrafe aus der Haft entlassen wird, nehme ich nicht an.


    LG u. ein Gutes Neues Jahr für Dich!

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  • Brigitte 58
    antwortet
    Conrad is registered on the Los Angeles Sheriff Department Inmate Search. Below is the link:




    And below is the info that appears when you click on his inmate number:

    Booking No.: 2926725 Last Name: MURRAY First Name: CONRAD Middle Name:

    Sex: M Race: B Date Of Birth: 02/19/1953 Age: 58 Hair: BLK Eyes: BRO Height: 605 Weight: 211

    Charge Level: F (Felony)

    ARREST
    Arrest Date: 11/07/2011 Arrest Time: 1400 Arrest Agency: 9023 Agency Description: SUPR CRT-CLARA SHORTRIDGE FOLTZ (CJ

    Date Booked: 11/07/2011 Time Booked: 1403 Booking Location: CCBC Location Description: CSD - CLARA S. FLOTZ (CCB) LOCKUP

    BAIL
    Total Bail Amount: 0 Total Hold Bail Amount: 0.00 Grand Total: 0.00

    HOUSING LOCATION
    Housing Location: CJ

    Permanent Housing Assigned Date: 11/22/2011 Assigned Time: 0933 Visitor Status: N

    Facility: MEN'S CENTRAL JAIL
    Address: 441 BAUCHET STREET City: LOS ANGELES

    Public Visiting Guidelines Facility Visiting Schedule

    For County facility visiting hours, Please call (213) 473-6080 at Inmate Information Center.

    COURT
    Next Court Code: S107 Next Court Date: 11/29/2011 Next Court Time: 0830 Next Court Case: SA07316401

    Court Name: L A SUPERIOR COURT DEPT 107
    Court Address: 210 W. TEMPLE STREET Court City: LOS ANGELESUPT

    RELEASE
    Projected Release Date: 10/28/2013

    CASE INFORMATION
    Case No. Court Name Court Address Court City Bail Amt. Fine Amt. Court Date Sent. Date Sent. Day(s) Disp Code
    SA07316401 L A SUPERIOR COURT DEPT 107 210 W. TEMPLE STREET LOS ANGELESUPT 0 .00 11/29/2011 11/29/2011 1460 SENT

    was ist das für ein Datum?
    RELEASE
    Projected Release Date: 10/28/2013

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  • p.anh
    antwortet
    @Snoopz,
    Über die Berufung von Murray,hat Lena hier einen Thread eröffnet

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  • Snoopz
    antwortet
    Ich bin mir sicher, dass da schon jemand gepostet hat, ich weiss aber nicht wo.
    Würde doch hierher passen. Murray hat gestern die Papiere für die Berufung unterschrieben, wie unser Radio hier meldete. Wo wird das hier diskutiert? Danke

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  • Ghosti
    antwortet
    Zu meinem Post # 732 erlaube ich mir, hier eine Übersetzung von Bridge aus dem Forever, einzufügen, da ich mit meinen Englischkenntnissen leider nicht so bewandert bin.

    Habe den Text gelöscht, da Lena unter:



    einen entsprechenden Thread eröffnet hat.
    Zuletzt geändert von Ghosti; 03.12.2011, 15:47.

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  • rip.michael
    antwortet
    Senfi, kein grund so patzig zu werden.

    Stuss ist das keinesfall, das kann man nachlesen. Gut wiki ist zwar nicht der quell aller weisheit und 100%igkeit, aber man kann diese info bzgl alk dort finden.
    Hab doch gar nicht dagegengehalten, dass ein freigänger etwa seinen allabendlichen zellengang nicht nüchtern antreten muss.
    Das heisst lediglich im umkehrschluss, dass er zwar tagsüber alk geniessen kann, aber das eben nur in dem rahmen tun sollte im eigenen interesse, dass er eben abends nüchtern wieder einrückt. Genau diese massnahme erfordert doch eine selbstdisziplin im anbetracht der ahndung bei verstoss u es macht sinn.
    .. Ich rede hier nur von Freigang in D, Berlin, wie es in Wonderland geregelt ist , k.A. ..
    Genau deshalb kann man nicht von stuss sprechen, wenn es möglicherweise von bundesland zu bundesland unterschiedliche regelungen gibt, genauso wenig, wie man verallgemeinern kann.
    Aber sei's drum.

    Es geht so und so am wichtigen punkt möglicher hausarrest für CM vorbei.

    Walgren spricht in teil 1 des InSession IVs vom Probations Officer, der wegen einer bewährung involviert war 4 jahre unterbringung in einem staatsgefängnis für angebracht hielt. Richter Pastor entschied anderes wie wir wissen, keine bewährung u inhaftierung im bezirksgefängnis.
    Das hat bis dahin noch nix mit dem hausarrest zu tun.

    B. Karras führt anschliessend was zum möglichen hausarrest aus, wogegen sich lt ihrer widergabe sich wiederum der Probations Off. aussprach (logisch), CM sei kein kandidat dafür.
    Ich verstehe akustisch nicht genau, was B.K. ab ca 5:17 sagt.

    Geht daraus hervor,dass der bezirkssheriff bereits bereits endgültig über einen hausarrest ja/nein entschieden hat?
    Ghosti, vielleicht kannst du diese betreffenden sätze von B.K. mal bitte kurz übersetzen, ich wäre dir sehr dankbar?!

    Es würde mich eigentlich sehr wundern, wenn der Probations Off. mit in diese entscheidung involviert wäre.
    Nach meiner info entscheidet darüber allein der verantwortliche für den bezirk, bzw. für den strafvollzug dort.
    Oder liege ich falsch??

    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael

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  • Senfi0606
    antwortet
    Alk darf der dt freigänger trinken, sofern sein delikt weswegen er verurteilt wurde, nix mit alk zu tun hatte.
    Schreib keinen Stuss.
    Wenn er abends wieder in der "Anstalt" antreten muss, darf er genau das nicht.
    Egal weswegen er verknackt ist.
    Ich rede hier nur von Freigang in D, Berlin, wie es in Wonderland geregelt ist , k.A.
    Mit Arrest kenne ich mich nicht aus.

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  • Biggi25
    antwortet
    Naja zum Teil rip!!!
    Deswegen schrieb ich ja im ersten Post "jungfräulich" weil ich mich nicht belesen habe. Ich kann mir für leichtere Delikte schon durchaus ne Fußfessel vorstellen. Aber nicht bei CM. Was ist daran noch Strafe? Er geht arbeiten, von mir aus Tüten kleben. Kommt nach Hause sitzt mit seiner Familie zusammen beim Abendbrot, feiert Weihnachten, macht es sich bequem auf dem Sofa. Dreht die Fußfessel damit se net so drückt. Geht Abends mit (s)einer Kirsche ins Bette (denkt hoffentlich an Verhüterli) oder produziert weiter Kinder..... Ich hör jetzt auf bevor mich der Sarkasmus noch Blüten treiben läßt

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  • rip.michael
    antwortet
    Zitat von Senfi0606 Beitrag anzeigen
    Selbst das darf der Freigänger.
    Er sollte nur tunlichst keinen Alkohol trinken,
    weil beim Eintritt in die Anstalt stichprobenartig z. B. Alkoholkontrollen gemacht werden.
    Wird er allerdings erwischt, ist der Freigang futsch.

    Er muss nicht auch schnurstracks nach der Arbeit zurück in den Kahn.
    In Berlin meistens um 22.00, Freitags um 23.00,
    und am WE sowieso Ausgang.

    Nur zur Klarstellung, deswegen das OT.

    Um es mit Billys Worten zu sagen:

    Weitermachen
    Einspruch euer ehren!
    Die regelungen Hausarrest in D sind nicht 1:1 vergleichbar mit denen in USA, bzw. Kalifornien.
    Schon gar nicht freigang im dt. strafvollzug und der vergleich hausarrest in USA.

    Zum freigang kommt es in D nur, wenn haftlockerung gewährt wird, d.h. erst nach dem absitzen einer zeit X im knast oder gegen ende einer haftzeit zur besseren resozialisierung.
    Das arrestverfahren wird angewandt (in D) bei leuten, die z.B. eine geldstrafe nicht abbezahlen können und deshalb in den bau wandern würden. Trägt also auch einer kostenersparnis für staatliche unterbringung Ü/VP.
    Um ihnen ein abarbeiten zu ermöglichen, kriegen sie arrest mit elektr fussfessel. Das tragen dieser ist mit strengen auflagen verbunden, auch rapport bei der polizeidienststelle im festgelegten turnus. Sobald die auflagen verletzt werden, geht's zurück in den bau.
    Freigänger tragen mittlerweile auch fussfesseln (noch nicht in jedem bundesland) auch sie sind an strenge auflagen und deren erfüllung gebunden. Das soll eine selbstdisziplinierung bewirken. Und sofortige strafumwandlung in bau, wenn's nicht hinhaut.

    Ich glaube kaum, dass beim arrestverfahren sowohl in D als auch in Kalifornien ein kneipenbesuch so einfach drin ist. Der hausarrest dient ja in der hauptsache dazu, den lebensunterhalt für den kandidaten und familie und finanzielle forderungen dritter zu bedienen.
    Kann sein, dass das bei einem freigänger in D lockerer ist und private ausgehzeiten ausserhalb der arbeitszeit drin sind.
    Alk darf der dt freigänger trinken, sofern sein delikt weswegen er verurteilt wurde, nix mit alk zu tun hatte.
    Denn kein gericht kann einem freigänger verbieten alk während der massnahme zu sich zu nehmen, da nun mal alk trinken nicht verboten ist.

    Wenn für Murray die entscheidung arrest mit fussfessel fallen sollte, wird's wohl kaum dazu kommen, dass er auf'm heimweg von der arbeit kurz einen kneipenbesuch einplant. Das hätte ganz sicher folgen, nicht wegen dem bierchen, aber wegen der zeit die er unerlaubt in der kneipe verbringt.

    Biggi, ich weiss, dein ursprünglicher beitrag war gar nicht so bierernst zu sehen, als dass man lange über arrest and more referrieren müsste, aber der arrest mit fussfessel ist keinesfalls ein kuschelkurs im strafvollzug. Klar hat er nicht das umfeld anderer kriminieller subjekte und knastroutine, das ist sicher der vorteil u ein grosser ist, kontakt mit der familie zu behalten.
    Arrest engt den verurteilten nicht nur sehr stark in der freiheit ein, sondern bindet ihn an ein besonders strenges korsett an auflagen. Verkackt er's .. ist er schneller wieder im bau, wie er bis drei zählen kann.
    Und dann kostet diese art der unterbringung den staat eine ganze menge geld mehr, als es per arrest der fall wäre.

    Aber ich glaube eh, dass richter Pastor mit dem teil der urteilsbegründung schon gegen einer möglichen umwandlung in arrest vorbaute, indem er Murray als eine gefahr für die gesellschaft deklarierte. Ich glaub kaum, dass der sherrif vom bezirksgefängnis oder wer immer direkt verantwortlich ist, sich über diese entscheidungsgründe des richter Pastors hinwegsetzen wird. Soweit ich mitgekriegt hab, entscheidet der bez-sherif arrest ja/nein, bin mir aber nicht 100% sicher.

    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael

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  • Memphis
    antwortet
    Zitat von Vulcan Beitrag anzeigen
    Jup, oder bist Du nicht im Amiland zwischen Memphis und Gary? Die "arme Sau" war auf das bezogen, da Du dort bist, wo die Doofen und die Reichen am Ball sind (...so hab` ich Dich zumindest verstanden...). Oder steh` ich auf dem Schlauch?
    das mit "Memphis und Gary" ist symbolisch gemeint
    na ja, wo ich wohne sind aber auch einige - und es werden immer mehr - "doofe und reiche" am ball

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  • Senfi0606
    antwortet
    Was ist dann daran noch Strafe? Das ich nicht in die Kneipe darf?
    Selbst das darf der Freigänger.
    Er sollte nur tunlichst keinen Alkohol trinken,
    weil beim Eintritt in die Anstalt stichprobenartig z. B. Alkoholkontrollen gemacht werden.
    Wird er allerdings erwischt, ist der Freigang futsch.

    Er muss nicht auch schnurstracks nach der Arbeit zurück in den Kahn.
    In Berlin meistens um 22.00, Freitags um 23.00,
    und am WE sowieso Ausgang.

    Nur zur Klarstellung, deswegen das OT.

    Um es mit Billys Worten zu sagen:

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