Aber NOCH GIBT ES JA KEIN URTEIL!
Darauf folgt: Murray kann frühestens nach dem 29. November 2011 nach Verkündung des Urteils gegen das Urteil Berufung einlegen
Um die Berufung zu begründen, müssen seine Verteidiger warten, bis sie das Urteil vom Gericht in schriftlicher Form zugestellt bekommen. Dafür gibt es Fristen.
Die verteidiger müssen ja in ihrer Berufung auf die Argumentation des Richters im Urteil Bezug nehmen.
Wenn der Richter die gesetzliche Frist für die Zustellung des Urteils völlig ausschöpft, müssen die Verteidigung ebend entsprechnd lange warten, um ihren Berufungs-Schriftsatz einzureichen.
Joh, so ist das: Die Mühlen mahlen langsam bei Gericht....
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