Vulcan, der 250 Mio Dollar Vertrag mit Sony hat das Estate von Michael Jackson abgeschlossen, wie kommst Du darauf,daß seine Familie,Brüder und Eltern darin involviert sind und damit Geld verdienen? Einzige Erben sind seine Kinder und zu 20% seine Mutter, bei deren Tod die 20% in das Erbe der Kinder übergehen, also, der Rest der Jackson Familie sieht davon nix.
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GUILTY: Dr. Conrad Murray schuldig gesprochen (Die Diskussion)
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Das würde ich auch gern wissen, wie so ein Hausarrest aussieht.Bezieht das auch ein eventuell bestehendes Grundstück um das Haus mit ein?
Vulcan, der 250 Mio Dollar Vertrag mit Sony hat das Estate von Michael Jackson abgeschlossen, wie kommst Du darauf,daß seine Familie,Brüder und Eltern darin involviert sind und damit Geld verdienen? Einzige Erben sind seine Kinder und zu 20% seine Mutter, bei deren Tod die 20% in das Erbe der Kinder übergehen, also, der Rest der Jackson Familie sieht davon nix.
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Zitat von Biggi25 Beitrag anzeigenWie stellt man sich eigentlich im Amiland so einen Hausarrest vor? Was darf man, was nüsch? Ist das dann überhaupt noch eine Strafe?
Ich frag mal janz jungfräulich, hab mich auch net belesen!!!
Zwar habe ich jetzt auf die Schnelle die Ausführungsvorschriften dieser neuen Richtlinie nicht gesehen, aber es gibt einige zeitungsartikel (auf Deutsch!!!!) aus denen ein wenig zu entnehmen ist, wie die Praxis eines Hausarrestes aussieht:
- das Haus/die Wohnung darf nur zum Arbeiten verlassen werden
- der Verurteilte trägt eine elektronische Fußfessel (die stelle ich mir in etwa wie einen Kilometerzähler am Fuß vor) die regelmäßig von der Behörde (Polizei oder Justizvollzug) abgelesen wird.
Es ist die komfortablere Form des sogenannten Freigangs, den es in der Bundesrepublik gibt und bei dem nach Verbüßung einer bestimmten Zeit der Haftdauer (ich glaube, zwei Drittel) dem Gefangenen die Arbeitssuche draußen gestattet ist. Hat er eine Arbeitsstelle gefunden, kommt er in der Freigang und wird regelmäßig überprüft, ob er da auch wirklich arbeiten geht.
Ähnlich wird es in USA sein.... Wobei sich nun natürlich bei Murray die Frage ergeben wird: Was und wo will oder darf er denn arbeiten.
Die Entscheidung über seine Zulassung als Arzt ist ja Angelegenheit der Aufsichtsbehörde Medical Board.
Falls Murray keine Arbeit findet, muß er im Haus bleiben und kann sich nur in einem engen Radius in seiner Wohngegend frei bewegen. Er darf als morgens seine Brötchen einkaufen gehen usw.
Grundsätzlich halte ich diese Möglichkeit des Hausarrestes für eine Errungenschaft zur Humanisierung des Strafvollzugs.
Der Gefangene unterliegt weiterhin der Beschränkung der Freiheit, aber es wird gleichzeitig vermieden, dass ihm durch Inhaftierung jegliche Eigenverantwortlichkeit für seine Lebensexistenz abgenommen wird weil er für seinen Lebensunterhalt selbst sorgt.
Die Gefahr, dass der Gefangene nach seiner Entlassung aus einer regulären Haft sein Leben nicht mehr selbst verwalten kann, weil er den Bezug zu "draußen" verloren hat, wird mit der elektronischen Fußfessel zumindest abgemildert.
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Was ist dann daran noch Strafe? Das ich nicht in die Kneipe darf? Das arbeiten kann ich ja noch verstehen, aber ich bin bei meiner Familie, habe alle Annehmlichkeiten, tu alles mit meiner Familie zusammen (sofern ich eine hab). Setz mich faul nach dem Feierabend auf meinen Balkon, trink ein Bierchen , kratz mir den Bauch und laß Gott nen frommen Mann sein ???
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Zitat von Biggi25 Beitrag anzeigenWas ist dann daran noch Strafe? Das ich nicht in die Kneipe darf? Das arbeiten kann ich ja noch verstehen, aber ich bin bei meiner Familie, habe alle Annehmlichkeiten, tu alles mit meiner Familie zusammen (sofern ich eine hab). Setz mich faul nach dem Feierabend auf meinen Balkon, trink ein Bierchen , kratz mir den Bauch und laß Gott nen frommen Mann sein ???
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Zitat von Billy Beitrag anzeigenBiggi, jetzt bringst Du bestimmt was durcheinander? Worüber Du geschrieben hast, das nennt sich doch durchschnittliche Ehe nicht Hausarrest.
Ich schmeiß mich wesch...
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Was ist dann daran noch Strafe? Das ich nicht in die Kneipe darf?
Er sollte nur tunlichst keinen Alkohol trinken,
weil beim Eintritt in die Anstalt stichprobenartig z. B. Alkoholkontrollen gemacht werden.
Wird er allerdings erwischt, ist der Freigang futsch.
Er muss nicht auch schnurstracks nach der Arbeit zurück in den Kahn.
In Berlin meistens um 22.00, Freitags um 23.00,
und am WE sowieso Ausgang.
Nur zur Klarstellung, deswegen das OT.
Um es mit Billys Worten zu sagen:
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Zitat von Vulcan Beitrag anzeigenJup, oder bist Du nicht im Amiland zwischen Memphis und Gary? Die "arme Sau" war auf das bezogen, da Du dort bist, wo die Doofen und die Reichen am Ball sind (...so hab` ich Dich zumindest verstanden...). Oder steh` ich auf dem Schlauch?
na ja, wo ich wohne sind aber auch einige - und es werden immer mehr - "doofe und reiche" am ball
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Zitat von Senfi0606 Beitrag anzeigenSelbst das darf der Freigänger.
Er sollte nur tunlichst keinen Alkohol trinken,
weil beim Eintritt in die Anstalt stichprobenartig z. B. Alkoholkontrollen gemacht werden.
Wird er allerdings erwischt, ist der Freigang futsch.
Er muss nicht auch schnurstracks nach der Arbeit zurück in den Kahn.
In Berlin meistens um 22.00, Freitags um 23.00,
und am WE sowieso Ausgang.
Nur zur Klarstellung, deswegen das OT.
Um es mit Billys Worten zu sagen:
Weitermachen
Die regelungen Hausarrest in D sind nicht 1:1 vergleichbar mit denen in USA, bzw. Kalifornien.
Schon gar nicht freigang im dt. strafvollzug und der vergleich hausarrest in USA.
Zum freigang kommt es in D nur, wenn haftlockerung gewährt wird, d.h. erst nach dem absitzen einer zeit X im knast oder gegen ende einer haftzeit zur besseren resozialisierung.
Das arrestverfahren wird angewandt (in D) bei leuten, die z.B. eine geldstrafe nicht abbezahlen können und deshalb in den bau wandern würden. Trägt also auch einer kostenersparnis für staatliche unterbringung Ü/VP.
Um ihnen ein abarbeiten zu ermöglichen, kriegen sie arrest mit elektr fussfessel. Das tragen dieser ist mit strengen auflagen verbunden, auch rapport bei der polizeidienststelle im festgelegten turnus. Sobald die auflagen verletzt werden, geht's zurück in den bau.
Freigänger tragen mittlerweile auch fussfesseln (noch nicht in jedem bundesland) auch sie sind an strenge auflagen und deren erfüllung gebunden. Das soll eine selbstdisziplinierung bewirken. Und sofortige strafumwandlung in bau, wenn's nicht hinhaut.
Ich glaube kaum, dass beim arrestverfahren sowohl in D als auch in Kalifornien ein kneipenbesuch so einfach drin ist. Der hausarrest dient ja in der hauptsache dazu, den lebensunterhalt für den kandidaten und familie und finanzielle forderungen dritter zu bedienen.
Kann sein, dass das bei einem freigänger in D lockerer ist und private ausgehzeiten ausserhalb der arbeitszeit drin sind.
Alk darf der dt freigänger trinken, sofern sein delikt weswegen er verurteilt wurde, nix mit alk zu tun hatte.
Denn kein gericht kann einem freigänger verbieten alk während der massnahme zu sich zu nehmen, da nun mal alk trinken nicht verboten ist.
Wenn für Murray die entscheidung arrest mit fussfessel fallen sollte, wird's wohl kaum dazu kommen, dass er auf'm heimweg von der arbeit kurz einen kneipenbesuch einplant. Das hätte ganz sicher folgen, nicht wegen dem bierchen, aber wegen der zeit die er unerlaubt in der kneipe verbringt.
Biggi, ich weiss, dein ursprünglicher beitrag war gar nicht so bierernst zu sehen, als dass man lange über arrest and more referrieren müsste, aber der arrest mit fussfessel ist keinesfalls ein kuschelkurs im strafvollzug. Klar hat er nicht das umfeld anderer kriminieller subjekte und knastroutine, das ist sicher der vorteil u ein grosser ist, kontakt mit der familie zu behalten.
Arrest engt den verurteilten nicht nur sehr stark in der freiheit ein, sondern bindet ihn an ein besonders strenges korsett an auflagen. Verkackt er's .. ist er schneller wieder im bau, wie er bis drei zählen kann.
Und dann kostet diese art der unterbringung den staat eine ganze menge geld mehr, als es per arrest der fall wäre.
Aber ich glaube eh, dass richter Pastor mit dem teil der urteilsbegründung schon gegen einer möglichen umwandlung in arrest vorbaute, indem er Murray als eine gefahr für die gesellschaft deklarierte. Ich glaub kaum, dass der sherrif vom bezirksgefängnis oder wer immer direkt verantwortlich ist, sich über diese entscheidungsgründe des richter Pastors hinwegsetzen wird. Soweit ich mitgekriegt hab, entscheidet der bez-sherif arrest ja/nein, bin mir aber nicht 100% sicher.
With L.O.V.E. and respect
Lg rip.michael
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Naja zum Teil rip!!!
Deswegen schrieb ich ja im ersten Post "jungfräulich" weil ich mich nicht belesen habe. Ich kann mir für leichtere Delikte schon durchaus ne Fußfessel vorstellen. Aber nicht bei CM. Was ist daran noch Strafe? Er geht arbeiten, von mir aus Tüten kleben. Kommt nach Hause sitzt mit seiner Familie zusammen beim Abendbrot, feiert Weihnachten, macht es sich bequem auf dem Sofa. Dreht die Fußfessel damit se net so drückt. Geht Abends mit (s)einer Kirsche ins Bette (denkt hoffentlich an Verhüterli) oder produziert weiter Kinder..... Ich hör jetzt auf bevor mich der Sarkasmus noch Blüten treiben läßt
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Alk darf der dt freigänger trinken, sofern sein delikt weswegen er verurteilt wurde, nix mit alk zu tun hatte.
Wenn er abends wieder in der "Anstalt" antreten muss, darf er genau das nicht.
Egal weswegen er verknackt ist.
Ich rede hier nur von Freigang in D, Berlin, wie es in Wonderland geregelt ist , k.A.
Mit Arrest kenne ich mich nicht aus.
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Senfi, kein grund so patzig zu werden.
Stuss ist das keinesfall, das kann man nachlesen. Gut wiki ist zwar nicht der quell aller weisheit und 100%igkeit, aber man kann diese info bzgl alk dort finden.
Hab doch gar nicht dagegengehalten, dass ein freigänger etwa seinen allabendlichen zellengang nicht nüchtern antreten muss.
Das heisst lediglich im umkehrschluss, dass er zwar tagsüber alk geniessen kann, aber das eben nur in dem rahmen tun sollte im eigenen interesse, dass er eben abends nüchtern wieder einrückt. Genau diese massnahme erfordert doch eine selbstdisziplin im anbetracht der ahndung bei verstoss u es macht sinn.
.. Ich rede hier nur von Freigang in D, Berlin, wie es in Wonderland geregelt ist , k.A. ..
Aber sei's drum.
Es geht so und so am wichtigen punkt möglicher hausarrest für CM vorbei.
Walgren spricht in teil 1 des InSession IVs vom Probations Officer, der wegen einer bewährung involviert war 4 jahre unterbringung in einem staatsgefängnis für angebracht hielt. Richter Pastor entschied anderes wie wir wissen, keine bewährung u inhaftierung im bezirksgefängnis.
Das hat bis dahin noch nix mit dem hausarrest zu tun.
B. Karras führt anschliessend was zum möglichen hausarrest aus, wogegen sich lt ihrer widergabe sich wiederum der Probations Off. aussprach (logisch), CM sei kein kandidat dafür.
Ich verstehe akustisch nicht genau, was B.K. ab ca 5:17 sagt.
Geht daraus hervor,dass der bezirkssheriff bereits bereits endgültig über einen hausarrest ja/nein entschieden hat?
Ghosti, vielleicht kannst du diese betreffenden sätze von B.K. mal bitte kurz übersetzen, ich wäre dir sehr dankbar?!
Es würde mich eigentlich sehr wundern, wenn der Probations Off. mit in diese entscheidung involviert wäre.
Nach meiner info entscheidet darüber allein der verantwortliche für den bezirk, bzw. für den strafvollzug dort.
Oder liege ich falsch??
With L.O.V.E. and respect
Lg rip.michael
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Zuletzt geändert von Ghosti; 03.12.2011, 15:47.
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