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Fall Murray/MJ - Anklage Fahrlässig od. Tötung?

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  • Nur so zur Info:

    Im US-Rechtssystem wird juristisch zwischen drei Arten der Tötung unterschieden.

    -Mord "ersten Grades" setzt besondere Heimtücke oder Grausamkeit voraus. In Massachusetts steht darauf lebenslänglich ohne Chance auf vorzeitige Bewährung.

    Mord "zweiten Grades" ist eine vorsätzliche Tötung ohne Heimtücke. Lebenslang kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Als Totschlag gilt eine Tötung im Affekt, wenn der Täter wußte, daß seine Handlung zum Tod des Opfers führen kann.


    Generell ist es schwierig, den "Mord zweiten Grades" aus dem amerikanischen Raum ins deutsche zu übersetzen.

    Im deutschen Rechtssystem gibt es
    fahrlässige Tötung,
    Körperverletzung mit Todesfolge,
    Totschlag und Mord.
    Die Definitionen dieser Begriffe passen mit den Begriffen "murder" oder "manslaughter" nicht 1:1 übereinander, daher ist es nicht ratsam, bei einer Übersetzung einen deutschen, genau definierten Rechtsbegriff zu verwenden.

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    • Zitat von BlaueBlume Beitrag anzeigen
      Nur so zur Info:

      Im US-Rechtssystem wird juristisch zwischen drei Arten der Tötung unterschieden.

      -Mord "ersten Grades" setzt besondere Heimtücke oder Grausamkeit voraus. In Massachusetts steht darauf lebenslänglich ohne Chance auf vorzeitige Bewährung.

      Mord "zweiten Grades" ist eine vorsätzliche Tötung ohne Heimtücke. Lebenslang kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

      Als Totschlag gilt eine Tötung im Affekt, wenn der Täter wußte, daß seine Handlung zum Tod des Opfers führen kann.


      Generell ist es schwierig, den "Mord zweiten Grades" aus dem amerikanischen Raum ins deutsche zu übersetzen.

      Im deutschen Rechtssystem gibt es
      fahrlässige Tötung,
      Körperverletzung mit Todesfolge,
      Totschlag und Mord.
      Die Definitionen dieser Begriffe passen mit den Begriffen "murder" oder "manslaughter" nicht 1:1 übereinander, daher ist es nicht ratsam, bei einer Übersetzung einen deutschen, genau definierten Rechtsbegriff zu verwenden.

      Vielen Dank für Deinen interessanten Beitrag.

      Aus diesem Grund habe ich eben geschreiben, dass das amerikanische Strafrecht von unserem natürlich abweichen kann.

      Fakt ist jedenfalls, dass der Gerichtsmediziner ganz klar sagte, dass ein Tötungsdelikt nicht gleich ein Mord bedeutet, was für mich soviel heißt, dass es kaum Gründe gibt, von einem Mord auszugehen. Also kommt nach amerikanischen Recht, nur noch der Totschlag in Frage!
      Zuletzt geändert von Picollina; 13.09.2009, 17:18.

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      • @Picollina:

        Ich studiere selbst Jura und bin bald fertig. Habe schon genügend strafrechtliche Gutachten schreiben müssen.

        1.Mord§211: nch herrschender Meinung vorsätzlicher Totschlag einschließlich Mordmerkmale.
        Vorsatz kann heißen: Absicht(Vorsatz 1.Grad), Vorsatz 2.Grad, dolus eventualis( Eventualvorsatz-ist übrigens sehr schwer von bewusster Fahrlässigkeit abzugrenzen,denn die gibt es auch)

        2. Totschlag§212: vorsätzliches Tötungsdelikt. Jedoch ist dein Beispiel ein wenig unglücklich-past ideal zu §213

        3. Fahrlässige Tötung§222: seih vorsichtig bei dieser Beschreibung. Nachher ließt das noch jemand und glaubt,dass das wahr ist. Fahrlässige Tötung kann sowohl unbewusst als auch bewußt sein( an dieser Stelle gehe ich nicht näher darauf ein. Würde zu lange dauern,dir das zu erklären).Nimm es einfach so hin oder ließ es nach.

        Dein Zitat brauche ich nicht,hab die besten Quellen ständig um mich herum( meine lieben und manchmal auch nervigen Professoren und selbstverständlich auch meine Lehrbücher(*grins*)).

        Was ich sagen wollte mit meinem obigen Post:
        Mord,Totschlag,fahrlässige Tötung,Totschlag auf Verlangen ….etc. etc… gehören zu der Deliktsgruppe der Tötungsdelikte.
        Wenn der Gerichtsmediziner gesagt hat,dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt,kann es auch ein Mord sein. GRUNDSÄTZLICH GESEHEN. Weil der Mord nun einmal zu den Tötungsdelikten gehört.
        Das der Gerichtsmediziner selbst von grober Fahrlässigkeit ausgeht,ist wieder eine ganz andere Baustelle.

        Soll nicht belehrend wirken. Bin eigentlich ganz schüchtern und lieb.
        Zuletzt geändert von billie jean 1982; 13.09.2009, 17:28.

        Kommentar


        • Zitat von Mrs. Järvis Beitrag anzeigen
          Gibts schon, aber die kann und kam dann frei.

          ]Wenn er Medikamente genommen hat, um durch den Alltag durchzukommen, dann kann ich das vollstens verstehen![/B]
          Ich kann das auch verstehen.
          Kaum ein Mensch hat in seinem Leben so oft unter Druck gestanden
          wie Michael Jackson.

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          • Zitat von billie jean 1982 Beitrag anzeigen
            @Picollina:

            Ich studiere selbst Jura und bin bald fertig. Habe schon genügend strafrechtliche Gutachten schreiben müssen,also*bitte nicht böse sein.Ich guck auch ganz lieb*)

            1.Mord§211: nch herrschender Meinung vorsätzlicher Totschlag einschließlich Mordmerkmale.
            Vorsatz kann heißen: Absicht(Vorsatz 1.Grad), Vorsatz 2.Grad, dolus eventualis( Eventualvorsatz-ist übrigens sehr schwer von bewusster Fahrlässigkeit abzugrenzen,denn die gibt es auch)

            2. Totschlag§212: vorsätzliches Tötungsdelikt. Jedoch ist dein Beispiel ein wenig unglücklich-past ideal zu §213

            3. Fahrlässige Tötung§222: seih vorsichtig bei dieser Beschreibung. Nachher ließt das noch jemand und glaubt,dass das wahr ist. Fahrlässige Tötung kann sowohl unbewusst als auch bewußt sein( an dieser Stelle gehe ich nicht näher darauf ein. Würde zu lange dauern,dir das zu erklären).Nimm es einfach so hin oder ließ es nach.

            Dein Zitat brauche ich nicht,hab die besten Quellen ständig um mich herum( meine lieben und manchmal auch nervigen Professoren und selbstverständlich auch meine Lehrbücher(*grins*)).

            Was ich sagen wollte mit meinem obigen Post:
            Mord,Totschlag,fahrlässige Tötung,Totschlag auf Verlangen ….etc. etc… gehören zu der Deliktsgruppe der Tötungsdelikte.
            Wenn der Gerichtsmediziner gesagt hat,dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt,kann es auch ein Mord sein. GRUNDSÄTZLICH GESEHEN. Weil der Mord nun einmal zu den Tötungsdelikten gehört.
            Das der Gerichtsmediziner selbst von grober Fahrlässigkeit ausgeht,ist wieder eine ganz andere Baustelle.

            Soll nicht belehrend wirken. Bin eigentlich ganz schüchtern und lieb.
            Nun, dann werde ich wohl meinen Ursprungsbeitrag nochmal überarbeiten müssen.

            Ich ging einfach mal davon aus, wenn der Gerichtsmediziner sagt: Ein Tötungsdelikt muss nicht gleich Mord sein, dass ein Tötungsdelikt also eher Totschlag, oder fahrlässige Tötung ist.

            P.s. Ich lass mich immer gerne belehren, denn man lernt nie aus. Deshalb finde ich Deine "Belehrung" eigentlich ganz gut!

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            • @Picollina:

              Vielen Dank. Ich hatte schon Angst,dass du es falsch auffasst. Ist nämlich oft so,dass dann um sich geschossen wird

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              • @billie jean
                Da haben wir ja direkt mal wen, der sich damit auskennt (keine Ironie). Ist zwar jetzt mal OT, aber ich hab mal eine Frage: Was kriegt man in Deutschland für Tötung auf Verlangen? Also wenn der Patient sagt, er möchte sterben und man ihm diese Sterbehilfe leistet? Das ist ja illegal soweit ich weiß. Also in Deutschland.

                Soll jetzt nicht heißen, dass ich glaube, Michael habe seinen Tod verlangt/gewünscht. Mich würde nur mal aus einem bestimmten Grund das deutsche Strafmaß interessieren. Nur um eine Vorstellung zu haben.

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                • @Mrs.Järvis:

                  Hallochen!
                  Du musst unterscheiden zwischen Tötung auf Verlangen und Sterbehilfe,(Gibt zwar auch aktiv und passiv,spielt hier aber keine Rolle).
                  Tötung auf Verlangen kommt immer dann in Betracht,wenn das Opfer einen alleintäterschaftlichen oder zumindest mittäterschaftlichen Beitrag beistet. Das heißt,dass Opfer auch maßgeblich(i.S. von tatfördernd )daran beteiligt ist. Unter diesen Vorausetzungen greift §216 Tötung auf Verlangen
                  Bei Sterbehilfe ist das nicht der Fall. Hier ist maßgeblich der Täter aktiv bzw.tatfördernd.

                  Das Strafmaß bei Tötung auf Verlangen liegt zwischen 6 Monate - 5 Jahre.

                  Ich hoffe,dass du damit was anfangen kannst.
                  Zuletzt geändert von billie jean 1982; 13.09.2009, 19:07.

                  Kommentar


                  • Jup
                    Damit kann ich was anfangen
                    Vielen Dank für die Information.

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                    • Was ist eigentlich jetzt mit Murray, was passiert da im Moment??? In den Medien hört man gar nichts mehr darüber.

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                      • Zitat von Mrs. Järvis Beitrag anzeigen
                        Gibts schon, aber die kann man durch hinterlegen eine Kaution umgehen. Michael hat ja damals auch Kaution bezahlt und kam dann frei.

                        Edit:
                        Man muss auch bedenken, dass Michael erwiesenermaßen zwei Krankheiten hatte, von denen eine Krankheit dazu zwingt, Medikamente einzunehmen. Vitiligo und Lupus und zumindest bei Lupus musste er mit absoluter Sicherheit ein paar Medikamente einnehmen, da diese Krankheit sonst die Organe angreift und zerstört. Ob er gegen Vitiligo auch noch was eingenommen hat, weiß ich nicht. Denke mal nicht. Da war ja mit Medikamenten ohnehin nichts mehr zu retten. Weiß war er ja schon. Da war wohl nur noch mit Make-Up was zu machen.
                        liebe mrs,järvis

                        michael war nie weiss im "sinne von weisser",,,,,das muss man mal sagen.er war ein schwarzer ohne hautpigmente,die ihn weiss erscheinen liesen.

                        sorry wenn ich dich ein wenig korregiere,aber ich denk das weisst du.
                        nix für ungut

                        lg lyb

                        Kommentar


                        • Zitat von Lucky Beitrag anzeigen
                          Was ist eigentlich jetzt mit Murray, was passiert da im Moment??? In den Medien hört man gar nichts mehr darüber.
                          Tja, dass würd ich auch gerne wissen. Aber ich habe Hoffnung, dass wir erfahren was Sache ist.

                          Jermaine sagte im Interview, dass die Ermittlungen noch laufen und die Familie und wir Fans erfahren werden was Sache ist.

                          Ich übe mich also in Geduld. Mir persönlich ist es wichtig überhaupt etwas zu erfahren und diese Gewissheit, hab ich durch Jermaines Interview bekommen.

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                          • Zitat von lyberty Beitrag anzeigen
                            liebe mrs,järvis

                            michael war nie weiss im "sinne von weisser",,,,,das muss man mal sagen.er war ein schwarzer ohne hautpigmente,die ihn weiss erscheinen liesen.

                            sorry wenn ich dich ein wenig korregiere,aber ich denk das weisst du.
                            nix für ungut

                            lg lyb
                            Kein Ding
                            Aber ich meinte das auch nicht so, dass er ein Weißer war. Ich meinte, dass die Pigmente seiner Haut ohnehin schon zerstört waren, also dass er da schon fast komplett weiß geworden war (von der Haut her), sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass Medikamente da noch irgendwas genützt hätten. Die Pigmente waren ja großteils schon weg. Da konnte wohl nur noch Camouflage Make Up helfen und keine Tabletten mehr.

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                            • Wahre Worte Picollina - ich habe auch das Gefühl, wir erfahren es, müssen uns aber noch ein wenig in Geduld üben.....Das beruhigt mich auch. Nichts ist schlimmer als die Ungewissheit...

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                              • Also ich finde es sehr merkwürdig, dass so rein gar nichts mehr über Murray und den "Fall" geschrieben/öffentlich wird.

                                Das wird doch nicht einfach so im Sande verlaufen - Akte geschlossen?

                                Kommentar

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