Michael hatte keine? Hm, man hat in seinem Haus keine gefunden....
Nachtrag:
Denn keine Ausfertigung eines Vertrages zu haben ist letztendlich genauso wie ein nicht exestierender Vertrag. Nichts.
Es gibt zwar immer die Form der mündlichen Vertragsschließung, da ist jedoch die Beweisführung sehr schwierig. Arbeitsverträge als solche
bedürfen in D z. B. nicht der Schriftform. In den USA weiß ich es nicht und bei einem Vertrag mit der AEG halte ich einen mündlichen Vertragsabschluss
für eher unwahrscheinlich. Sofern es wie gesagt, einen Vertrag gab.
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