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Fall Murray/MJ - Anklage Fahrlässig od. Tötung?
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So, Marbina,
hier ein alter Beitrag zur U-Haft - Danke Senfi!
Zitat von Billy Beitrag anzeigenHabe erst mal alles hier gelesen und nun schreibe ich ein paar Zeilen dazu...
Die Anordnugn von U-Haft dient dazu sicherzustellen, dass der Beschuldigte in der Hauptverhandlung anwesend ist und das Hauptverfahren durchgeführt werden kann.
Sie ist also nicht pauschal abhängig von dem Verbrechen, es gibt also nicht den Fall, wo man sagt, da muss der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Mit der schwere der Tat und dem dringenden Tatverdacht erhöhen sich jedoch die Haftgründe wie Flucht- und Verdunklungsgefahr und somit ist bei Kapitalverbrechen der Beschuldigte zumeist auch in Haft.
Warum ist also Murray nun nicht in Haft.
Murray stand am Anfang lediglich als Zeuge im Visier, im Zuge der Ermittlungen gab es Ansätze für eine Schuld, wir nehmen an - fahrlässige Tötung, wissen es aber nicht in welche Richung, ob eventuell auch Totschlag oder Mord. Ich denke mal, das wird man eingehend geprüft haben.
Entscheidend für eine Anklage ist aber nicht das, was die Ermittler nun glauben und wenn sie noch so sehr davon überzeugt sind, sondern das, ob entsprechende Beweise einer Anklage auch standhalten. Somit können Ermittler durchaus "sicher" sein, dass ein Mord vorliegt, werden aber an die Ermittlungen abschließend auf fahrlässige Tötung beschränken.
Von der Untersuchungshaft ist die vorläufige Festnahme zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Ingewahrsamnahme des Beschuldigten, die durch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte, also der Polizei, angeordnet werden darf. Sie darf nur bis zum Ende des der Festnahme folgenden Tages, maximal also knapp 48 Stunden, dauern. Spätestens danach ist der vorläufig Festgenommene dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung über die Anordnung der Untersuchungshaft vorzuführen oder zu entlassen.
Wer ordnet Untersuchungshaft an ?
Den Antrag dafür stellt zumeist die Polizei jedoch - man unterscheide zwischen Antrag und Anordnung -
Die Anordnung, eine Person in U-Hhaft zu nehmen (Haftbefehl ), darf allein von einem Gericht erlassen werden. Im Ermittlungsverfahren ist dafür der Ermittlungsrichter bzw. diensthabende Haftrichter zuständig, nach Erhebung einer Klage das mit dieser Klage befasste Gericht.
Und wann ordnet man nun U-Haft an?
Wichtigste Vorraussetzung ist, dass der Beschuldigte, für die ihm zur Last gelegten Straftat auch begangen hat bzw. ein begründeter dringender Tatverdacht besteht. Was heißt das nun wieder?
Dieser dringende Tatverdacht bedeutet, dass er es aller Wahrscheinlichkeit nachweisbar auch getan haben muss und ihm das nachgewiesen werden kann.
Dabei ist zu bedenken, dass jedenfalls zum Zeitpunkt der ersten Haftentscheidung meist erst ein vorläufiger Erkenntnisstand vorliegt.
Auf deutsch wäre das jetzt: Wenn ein Tatverdächtiger in erkennbarer Situation mit einem Messer in der Hand über einer erstochenen Person angetroffen wird, bei einer Festnahme auf frischer Tat nach einem Banküberfall usw. usw. -, glaubhafte Zeugenaussagen usw. -
Der dringende Tatverdacht ist während der Dauer der Untersuchungshaft von Amts wegen stets aufs Neue zu prüfen , so dass er beispielsweise entfallen kann, wenn ein glaubwürdiger Zeuge das Alibi des Beschuldigten bestätigt hat.
Weiter ist ein Haftgrund erforderlich. Dieser ist eine formelle Haftvoraussetzung. Dazu gehören die Flucht, die (auf konkret festgestellten Tatsachen beruhende) Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr , also die Gefahr, dass der Beschuldigte mit dem Ziel der Beweiserschwerung oder -vereitelung Beweismittel beiseite schaffen oder Zeugen beeinflussen will.
Erscheint ein Beschuldigter trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Hauptverhandlung, so gestattet § 230 Abs. 2 StPO unabhängig vom Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes die Anordnung der Untersuchungshaft. Das ist jetzt in Deutschland so. In den USA wird es ähnlich gehandthabt.
Bei sämtlichen sogenannten Haftarten ist stets das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten. Die Anordnung der Untersuchungshaft darf zur Schwere der Tat und zu Art und Umfang der dem Beschuldigten drohenden Rechtsfolgen nicht außer Verhältnis stehen.
Bei der Anordnung von U-Haft hat der Beschuldigte immer die Gelegenheit zur Anhörung bzw. durch dessen Anwalt.
Da Murray von Anfang an nicht als Beschuldigter geführt wurde und sich im Zuge der Ermittlungen vermutlich ein Tatverdacht ergab, wofür wissen wir ja nicht, ist eine U-Haft eher unwahrscheinlich, jedoch absolut nicht ausgeschlossen. Da ich in den Akten nicht schauen kann, kann ich nix sagen.
Weiterhin bestünde bei einer Anklage immer noch das Mittel der Meldeauflage und die Kaution zur Verfügung und hier sieht man jetzt wozu es dient - das der Beschuldigte eben auch zur Verhandlung erscheint.
Ob Murray nun 1 Million Dollar für eine Kaution aufbringen könnte ist fraglich. Wobei das jetzt eine fiktive Zahl ist und die Höhe auch an der Verhältnismäßigkeit zu den Einkünften der Person steht. Also können auch 100.000 Dollar absolut ausreichend sein, da dies ein Betrag ist, den sich Murray sich vielleicht noch borgen könnte. Bei Nichteinhaltung der Auflagen wäre das Geld dann weg. Ganz klar.
Ich schrieb im Juli/August bereits mal, dass ich einen Gradmesser sehe, was von Seiten Murray und seinen Anwälten so zu hören sein wird.
Ein sich sicherer Anwalt und sein Mandant werden in Ruhe schweigen können und abwarten. Wir dürfen also gespannt sein, was wir da noch lesen werden oder eben auch nicht.
Gerade und vor allem dort gibt es aber einen nicht unwichtigen Grund, weshalb Anwälte und auch Beschulidgte, den oftmals fatalen Fehler begehen und Details schon vorher ausplaudern.
Fatal deshalb, weil gemachte Angaben nun mal schwer wieder aus der Welt zu schaffen sind.
Wir wissen aber, dass bei einer Gerichtsverhandlung Geschworene über das Schicksal eines Beschuldigten zu entscheiden haben. Diese Geschworenen sind ja noch nicht mal ernannt, da es ja auch noch keine Verhandlung gibt. Aber diese Leute, die von ihrem "Glück" noch gar nichts wissen, lesen auch Zeitung. Somit ist oftmals Anwälten bereits im Vorfeld daran gelegen, viel Meinungsmache zu betreiben und das hat wie gesagt einen ausgeklügelten Hintergrund. Jedoch, wer etwas sagt, ist immer angreifbar und um so mehr von dieser Seite kommt um so entspannter sehe ich das.
Die Katze aus dem Sack hat das LAPD und das LA County doch noch gar nicht gelassen. Mal sehen, was die noch aus dem Hut zaubern werden bzw. mühsam und langwierig ermittelt haben. Klar, überzogene Hoffnung sollte man nun auch nicht haben. Ich habe ab und an schon gesagt, alles was über fahrlässige Tötung hinaus geht, da kann man froh sein und wenn es wg. fahrlässiger Tötung zur Anklage und auch zu einer Verurteilung kommen sollte, dann ist das durchaus unter Umständen mit 10 Jahren Gefängnis zu bestrafen. Insofern ist Murray auch bei so einer Anklage noch lange nicht aus dem Schneider.
Alles, was bisher zu den Ermittlungen gesagt wurde, hat sich bisher nicht bestätigt. August, Oktober, November, Anfang Januar - wir haben immer noch keine Anklage. Warum der Unmut gegenüber den ermittlenden Behörden - diese haben das nie behauptet - so auch jetzt nicht.
Da aber nun auch vermeintliche Anwälte Murray`s sich vermutlich schon äußern, könnte was im Busch sein. Das Getöne darum stimmt mich ganz vorsichtig optimistisch.
Sorry für möglichen Buchstabensalat aber ich habe keine große Lust mehr, mir das noch mal durchzulesen. Passt aber für Deutschland - was bei Murray anwendbar ist und was nicht, das weiß man in LA dann doch etwas besser...
Billy
So!! Aber in den USA gibt es diese U-Haft wie in D gar nicht.
Haft wird jedoch dennoch angeordnet aus den gleichen Gründen, wie Flucht- und Verdunklungsgefahr.
Es ist jedoch ein normaler Vorgang, wie es sich darstellt, dass Murray auf freiem Fuss ist und auch bleiben könnte.
Anstatt der U-Haft (in den USA also einfach nur Haft genannt, da es den Begriff ja nicht gibt,) gibt es auch Kautionen.
Zur Kaution also noch mal.
Es gibt Richtlinien - dennoch ist es die Ermessenssache eines Richters! Von mir aus auch lapidar genannt - Standartkatalog - was aber nicht richtig wäre. Aber egal das jetzt an Begrifflichkeiten festzumachen, was die Presse eh nicht rafft....bzw. falsch interpretiert.
Es obliegt einem Richter anhand des Einkommens und der persönlichen Einschätzung eine Kaution zu verhängen. Diese soll das Erscheinen des Beschuldigten zur Hauptverhanhdlung sicherstellen. Gegen Auflagen möglicherweise.
Bestes bekanntes Beispiel ist ja R. Polanski mit über 4 Millionen. Hier gab es sicherlich auch keine Richtlinie sondern das Ermessen des Richters, der auch die Vermögenssituation berücksichtigen - kann. Eben selbst ermessen kann.Zuletzt geändert von Billy; 08.02.2010, 20:16.
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Zitat von Rebell Beitrag anzeigenJa, das hatte ich vor xxxx-Seiten schonmal gepostet... Habe schon erwähnt, das Dr. Murray seine Aufsichtspflicht verletzt hat etc.pp. wollte mich nicht wiederholen....
Ich werde den Gedanken an James Brown nicht los. Habe irgendwann, irgendwo mal gelesen, das Murray auch ihn "verarztet" hat und kurz danach war Brown tot. Merkwürdig, merkwürdig.... Murray scheint ein "Fachmann" zu sein....
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Zitat von ANGEL-OF-PEACE Beitrag anzeigenDu hast die Frau Gemahlin von James Brown vergessen, die war nämlich auch Murrays Patientin und auch sie merkwürdig ... merkwürdig ...tot.
Murray, der Promikiller..... tschuldigung....
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Dr. Conrad Murray -- Read All About Me
Posted Feb 8th 2010 1:28PM by TMZ Staff
Before being charged with involuntary manslaughter in the death of Michael Jackson, Dr. Conrad Murray stopped by a local coffee shop to read the paper ...and, we assume, get a cup of java.
Dr. Conrad Murray -- Addicted to Caffeine
When you're being accused of contributing to the death of the most beloved musician of a generation, the last thing you want to do in front of the judge is yawn.
Nerven hat er ja
Read more: http://www.tmz.com/#ixzz0eyGeAD13
Raffles van Exel tweeted von vor Ort http://twitter.com/rafflesvanexelZuletzt geändert von Christine3110; 08.02.2010, 20:41.
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Zitat von Rebell Beitrag anzeigenIm Ernst ! Oh ! Ist an mir vorbeigegangen. Was ist denn damals dabei rausgekommen ?
Murray, der Promikiller..... tschuldigung....
Ich weiß nicht mehr inwieweit die Browns Fälle untersucht wurden.
Jetzt hoffe ich erst mal nur, dass sich kein MJ-Fan für den Rest seines Lebens unglücklich macht.Zuletzt geändert von ANGEL-OF-PEACE; 08.02.2010, 20:51.
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Zitat von Senfi0606 Beitrag anzeigenAuch wenn uns das noch so ärgert.
Es ist sein gutes Recht.
Und was ist mit den Rechten von Michael und seinen Kindern.
Was immer in dieser Nacht passiert ist,
Tatsache ist,
er hat Michael Propofol gespritzt,
hat nicht die notwendige Vorkehrung getroffen ihn zu überwachen,
zu alledem hat er ihn allein gelassen,
hat so stümperhaft Notfallmassnahmen ergriffen, dass würde nicht mal einem Laien passieren und der Notruf wurde auch mehr , als spät, zu spät, warum auch immer,( das muß er vor Gericht erklären) abgesetzt,
und zu allem Übel ist er dann auch mehr , als 24 Stunden nicht auffindbar.
Das alles zusammen genommen ist mehr, als mysteriös und macht ihn verdächtig.
Da muss er sich erklären.
Was immer passiert ist schon allein alle diese Tatsachen machen ihn , als Facharzt mehr , als schuldig.
Wenn Murray nichts zu verbergen hätte, hätte er sich schon lange darüber äusern können.
Aber, dass er auf nichtschuldig plädieren will, womöglich Michaels Kids vor Gericht erscheinen sollen, past zu meiner Meinung die ich über ihn habe und sich in letzten Monaten bei mir herraus gebildet hat.
Zu all diesem passt auch der Gang auf den Friedhof.
Wenn es andere Mitschuldige gibt, soll er den Mund aufmachen und die Konzeqenzen tragen.
Michael, von den Kindern möchte ich jetzt gar nicht schreiben, musste auch die Konzeqenzen tragen, dass er ihm vertraut hat.
Er soll alles ehrlich, lückenlos aufklären dann würde er in meinen Augen noch ein bischen Charakter zeigen.
Aber alles was ihn bewegt ist seine eigene Haut zu retten und das ist nur widerlich, dafür kann ich kein Verständnis auf bringen, tut mir leid.
Egal wie die ganze Sache ausgehen mag, seines Lebens wird er eh nicht mehr froh werden.
Alles nur meine Meinung, also nicht aufregen.
Ulla
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@ulla #5092 (und auch andere, die vielleicht ähnlich denken)
Deine Meinung kannst Du gerne haben. Denk' aber daran, dass sie auf dem Bild beruht, das die Medien (von Doc Murray und dem Hergang) gezeichnet haben. Das Bild kann in Teilen sogar richtig sein. Es kann aber auch - gewollt - falsch gezeichnet worden sein, um genau das zu erreichen: Dass ein großer Teil der Welt sauer auf Doc Murray ist. Doc Murray, der Sündenbock; der möglicherweise für etwas herhalten muß, für das ganz andere im Hintergrund verantwortlich sind. Wenn das alles einfach so geglaubt wird, haben diese Hintergrundpersonen (wenn es sie gibt) erreicht, was sie erreichen wollten. Dann haben sie gewonnen.Zuletzt geändert von November; 08.02.2010, 21:15.
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Irgendwie habe ich das ziemlich blöde Gefühl, dass am Ende, wie lange der Prozess auch dauern mag, dabei rauskommt Michael hatte selbst schuld u. dieser Kerl mit einer milden Strafe davonkommt.
Und mein blödes Gefühl was die von mir schon mehrmals erwähnte besagte Bombe betrifft, die irgendwann platzen wird, das hab ich immer noch.
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November,
magst ja in der Sache Medien recht haben, gestehe dazu auch jedem seine Meinung.
Aber der ganze Ablauf in den vergangenen Monaten zeigt ganz einfach das Murray Dreck am Stecken hat.
Meiner Meinung nach sollte er nicht nur versuchen seine eigene Haut zu retten , sondern auch zur Aufklärung beitragen und das hat er bisher nicht getan.
Ulla
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Meiner Meinung nach sollte er nicht nur versuchen seine eigene Haut zu retten
Aber das würde jeder in seiner Situation tun
sondern auch zur Aufklärung beitragen und das hat er bisher nicht getan.
würde auch keiner in seiner Situation tun.
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@ all,
NTV in der Laufleiste:
Jackson Familie drängt auf harte Strafe,
Murrays Anwälte denken das es langes Verfahren wird,
Anklage wegen fahrlässiger Tötung,
Kaution 25000 ,
er sagt er ist unschuldig
und in der Leiste steht das alles kommt wie immer meine lieben von TMZ.com
Gruß Loni
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Möchte euch nur mal kurz DANKE sagen für eure fleißigen Berichte und Meinungen dazu. Ich lese immer mit und mir fehlen aber meist einfach die Worte und vor allem die Nerven hier etwas zum Thema zu schreiben.
Armer Mike, arme Kinder....... könnt echt kotzen wenn ich manche Dinge hier lese. Junkie hin oder her - das ist uns doch völlig egal. Tatsache ist und bleibt , Michael wäre gern noch hier und es kann nicht angehen dass es nicht ernst genug genommen wird nur weil er Medikamentenabhängig war. Das wäre ja so als würde man einen Vergewaltiger entschuldigen weil die Frau ja eh schon nicht mehr Jungfrau war und vielleicht auch noch nen Minirock trug!? DAS kanns doch echt nicht sein!! Das musste ich jetzt einfach mal loswerden.
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