Zu den Konsequenzen von Murray's Fahrlässigkeiten:
Hier bin ich voll und ganz bei dir und kann es auch nicht verstehen, dass all das (noch) nicht zu einem Lizenzentzug geführt hat . Zumal ja das Medical Board selbst seinen bei Gericht eingereichten Antrag auf Lizenzentzug damit begründet hatte, dass Murray durch sein Verhalten "eine Gefahr für die Öffentlichkeit" darstellt. Weshalb sie nun plötzlich nur noch sein Verschweigen der Unterhaltsverpflichtungen (mit einem Rüffel und einer Strafzahlung von rund 3.000 $ ) "verurteilen", ist auch mir absolut unverständlich. Aber es gibt ja "Beziehungen" zwischen Brown (vom Medical Board) und Richter Pastor (darauf hat Letzterer bei seiner 1. Verhandlung sogar selbst hingewiesen.......).
Mit meinen Ausführungen zur möglichen juristischen Auslegung dieser Fahrlässigkeiten habe ich lediglich versucht, eine Erklärung für das zu finden, was wir hier (fast) alle eben nicht verstehen .
Zu den erneut beantragten Untersuchungen:
Auch ich kann diesen Antrag nicht verstehen, und schon gar nicht, dass der Richter dem im Grunde zugestimmt hat. Für dieses Unverständnis meinerseits gibt es einen ganz einfachen Grund:
Der Autopsiebericht http://www.autopsyfiles.org/reports/...ael_report.pdf enthält auf Seite 50/52 Angaben über Medikamentenmengen, die in Spritzen, IV-Schläuchen UND IV-Beutel gefunden wurden - also doch genau das, was die Verteidigung jetzt beantragt hat . Das einzige, was man hierbei vielleicht "bemängeln" könnte ist, dass die Gesamt-Medikamentenmenge angegeben wurde und nicht die der einzelnen Medikamente.
Und diese Ergebnisse stammen vom 26. bzw. 29.06.2009 ! Sie geben aber keinen Aufschluss darüber, ob diese Spritzen, IV-Schläuche und IV-Beutel auch tatsächlich in der Todesnacht verwendet wurden.
Könnte also auch gut sein, dass diese Dinge bereits Tage zuvor verwendet, aber nicht entsorgt wurden, und zum Zeitpunkt ihrer Verwendung von Murray ganz andere (tatsächlich nur geringe) Mengen dieser Medikamente verabreicht wurden. Somit sind (nach meinem Verständnis) außerhalb des Körpers aufgefundene Rückstände in keiner Weise relevant.
Es kursieren aber Spekulationen darüber, dass die Verteidigung evtl. darauf abzielt, die Geschworenen - die ja medizinische Laien sind - mit solchen Dingen ähnlich zu verwirren bzw. zu überfordern, wie es seinerzeit im O.J.-Simpson-Prozess stattfand und auch geklappt hat. Und bei dieser Spekulation stellen sich mir die Nackenhaare auf, denn bei O.J. Simpson hat Dr. Lakshmanan der Jury einen wohl tagelangen medizinischen Vortrag gehalten. Und genau dieser Dr. Lakshmanan zeichnet auch verantwortlich für einen Teil der Untersuchungsergebnisse im Fall Michael Jackson......
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