Wenn du den 1. bzw. zitierten Artikel liest, dann erfährst du, dass alles gerichtlich überprüft und bestätigt wurde.
Wäre die Schenkung nicht belegbar und unmißverständlich nachweisbar gewesen, hätte das Gericht sicher anders entschieden, zumal Sony als Gegenpart alle Rechte beanspruchte und damit abgeschmettert wurde.
Aber sie können sich ja immerhin noch an der Auktion beteiligen und das Band ersteigern !
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