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Keine Ankündigung bisher.
EBAY - Souvenir Single Pack 1988
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Zitat von McGyver Beitrag anzeigenLOVE,
ja man kann sich ja irgendwie einigen bei bestimmten Auktionen...
Ich drücke auch ab und an mal ein Auge zu... habe mich auch schon mit VK geeinigt...
Aber schau dir die Fotos an... so was verheimlicht Sie!!! ???
Und dann noch so dumm zu sagen, sie hat es für einen Bekannten verkauft...
Da krieg ich zuviel!!!
Ich würde die mail gerne veröffentlichen... aber das geht net... bzw. macht man nicht...
deshalb nur grob die Einzelheiten im Beitrag....
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Du kannst es erst mal bei Ebay melden (Fall eröffnen), wenn sie nicht einlenkt.
Ich hatte auch schon mal was Ähnliches - die VK hatte doch tatsächlich das Pappcover zerschnitten und die CD mit dem Titel-Pappstückchen in ein Slimcase gepackt
Hab anstandslos von Ebay (Käuferschutz) nach Prüfung mein Geld zurückgekriegt!
Am sichersten ist natürlich immer, wenn man mit Paypal bezahlt hat.
Kann das schon verstehen - wenn man sammelt, dann will man nicht was haben, das kaputt ist, geht garnicht
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ja, wie pearl schon geschrieben hat, beantrage unbedingt den käuferschutz.
geh auf problem klären, dann loggst du dich in dein paypalkonto ein.
gib den transaktionscode ein und danach weiter zum konflikt, dass die ware beschädigt war. du kannst zusätzlich eine nachricht an den verkäufer verfassen und dann eine rückzahlung anfordern.
und schick die cd eingeschrieben zurück!!!! :-) - aber das weisst du ja sicher.
du wirst das geld auf jeden fall zurückbekommen - falls du mit paypal bezahlt hast. ansonsten kann es schwierig werden
viel glück
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Ebay hat den Fall geschlossen!
Kein Käuferschutz, weil keine PayPal Transaktion!
Ausgerechnet die Auktion war keine PayPal Zahlung... sonst immer alles mit PayPal!!!
Nun, dann werde ich halt zum Anwalt gehen...
Die Kohle hol ich mir wieder!
Ok. Negative Bewertung bekommt Sie auf jeden Fall!!!
Ich wette ich bekomme dann auch eine
Ich halte euch mal auf dem Laufenden...
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Die Artikelbeschreibung liest sich für mich schon so, daß man hier neuwertige Ware erwarten kann, und eine Beschädigung, und sei sie noch so klein oder noch so irrelevant, hat man einfach zu erwähnen. Ich kann Deinen Ärger gut verstehen, und 55 Euro für ein paar CDs (man muß immer im Auge behalten, wofür man einen Betrag ausgegeben hat), die dann auch noch nicht so ankommen, wie erwartet wurde, sind eine Menge Geld.
Ob sich der Gang zum Anwalt für Dich persönlich da lohnt, mußt Du entscheiden.
Ich würde wohl auch in Zukunft woanders einkaufen und versuchen, diesen Artikel - allerdings mit genauerer Beschreibung als die VK in Deinem Fall - wieder los zu werden. Vielleicht findet sich ja jemand, der sich an der defekten Hülle nicht stört. Kannst ja ein Mindestgebot ansetzen.
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Beschädigte Artikel
Was tun bei defekter Ebay-Ware?
Wenn Ebay-Artikeln von der Beschreibung abweichen oder defekt sind, kann sich der Käufer wehren.
Bei der Ausübung der Gewährleistungsrechte muss der Käufer einiges beachten. Grundsätzlich gelten für jeden Käufer zwei Jahre nach dem Erwerb der Ware die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Allerdings dürfen private Verkäufer diese Rechte vollständig ausschließen. Gewerbliche Händler dürfen sie lediglich bei gebrauchten Dingen auf ein Jahr beschränken.
Wann ist die Ware defekt?
Ein Mangel liegt bereits dann vor, wenn der tatsächliche Zustand der Ware von der Beschreibung auf der Angebotsseite abweicht. Wurde darin nicht explizit auf die Beschaffenheit der Ware eingegangen, so darf der Käufer davon ausgehen, dass sie sich für den gewöhnlichen Gebrauch eignet und sich in einem durchschnittlichen Zustand befindet.
Insbesondere bei gebrauchten Artikeln müssen die Verkäufer sämtliche Gebrauchsspuren angeben, die über das gewöhnlich zu erwartende Maß hinausgehen. Bei einem mehrmals gelesenen Buch muss der Käufer beispielsweise damit rechnen, dass die Seiten leichte Schmutzränder aufweisen oder vereinzelt umgeknickt sind.
Lose Seiten hingegen übersteigen die typischen Gebrauchsspuren und müssen ausdrücklich erwähnt werden. Falls dies nicht geschieht, liegt ein Sachmangel vor. Eignet sich die Ware nicht für den typischen Gebrauch, so muss sie ausdrücklich als defekt verkauft werden. Floskeln wie „ungetestet“ oder „Dachbodenfund“ reichen nicht aus. Der Käufer könnte sich daher auf die Sachmängelhaftung berufen.
Die Gewährleistungsrechte
Ist die Ware mangelhaft und wurde die Gewährleistung nicht (korrekt) ausgeschlossen, kann der Käufer grundsätzlich zwischen zwei Optionen frei wählen:
Warenneulieferung oder
Reparatur
Dazu muss der Käufer dem Verkäufer seinen Wunsch mitteilen und ihm eine angemessene Frist setzen. Angemessen sind durchschnittlich zwei Wochen. Der Verkäufer kann den Wunsch des Käufers nur dann ablehnen, wenn eine Neulieferung oder Reparatur tatsächlich unmöglich oder aus finanzieller Sicht unverhältnismäßig teuer ist. Läuft die Frist ergebnislos ab oder lehnt der Verkäufer beides ab, kann der Käufer erst jetzt entweder die Rückabwicklung des Vertrags oder eine nachträgliche Preisminderung verlangen. In sehr seltenen Fällen stehen dem Käufer auch noch Schadensersatzansprüche zu.
Wie geht man am besten vor?
Liegt ein Sachmangel vor, so sollte der Käufer den Anbieter freundlich über den Mangel informieren und ihm eine Frist zur Neulieferung setzen. Der Verkäufer darf dabei für den Umtausch der Ware keine Gebühren verlangen, selbst dann, wenn die benutze Ware deutliche Gebrauchsspuren aufweist.
Private Verkäufer sollte man freundlich um eine einvernehmliche Lösung bitten. Gerade bei geringen Kaufpreisen lohnt sich eine gerichtliche Durchsetzung von Gewährleistungsrechten oftmals nicht. Insbesondere private Käufer sind meistens nicht in der Lage, einem Käuferwunsch nach Reparatur oder Neulieferung nachzukommen. Hier eignet sich die nachträgliche Minderung des Kaufpreises.
FAZIT
Bei der Einforderung von Gewährleistungsrechten muss man den Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern beachten. Bei gewerblichen Verkäufern kann der Käufer eine Neulieferung verlangen.
Der Autor ist Jurist und Autor des Buches „Ebay-Recht – Der Praxisratgeber für Käufer und Verkäufer“. In einer mehrteiligen Serie auf FOCUS Online erklärt er die rechtlichen Fallstricke des Handels bei Ebay. Nächste Folge: die Übergabegarantie.
Vll. hilft der Artikel....Viel Glück....
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Der Käufer kann ja keine negative Bewertung mehr bekommen.
Das mit der Bekannten ist Quatsch. Der Verkäufer ist der, der bei Ebay gemeldet ist. Wenn sie sagt, es gehöre ihrer Freundin, kann sie sich da ja das Geld dort wiederholen.
Aber gleich mit negativen Bewertungen und Anwälten drohen, ist auch nicht immer die beste Lösung.
Und was Käuferschutz betrifft bei Paypal, da muss man genau lesen. In vielen Fällen greift der nicht.
Richtig ist aber, dass ein Privatverkauf ungültig ist, wenn der Artikel so deutlich von der Beschreibung abweicht.
Trotzdem glaube ich, dass Du keinen Cent erhalten wirst, falls Du über den Anwalt gehst. Ich wurde schon bei Ebay und Hood betrogen. Das wird eingestellt und interessiert niemanden bei der Summe.
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Danke für eure Meinung, Tipps und Links
Das ist meine 1. Mail an die VK...
Hallo tinkerbell,
heute ist das Souvenir Pack angekommen!
Leider bin ich absolut unzufrieden!
Die Verpackung TOP!!!!
Hab es ganz normal rausgenommen und gesehen, das die Stanzlöcher nicht mal beschädigt sind, vom aufhängen oder so...
Da hab ich mich noch gefreut, aber als ich die Platten auseinander gefaltet habe, sind, dort wo die einzelnen Hüllen
praktisch zusammen geschweißt sind, Risse!!!
Also das "Pack" fällt praktisch auseinander....
Es ist also beschädigt!
Ich habe gerade ein paar Fotos gemacht, und kann Sie Dir gerne zusenden, wenn Du mir Deine
email Adresse sendest...
Du hast zwar "Gebraucht" in der Auktion stehen,
aber es steht dort nichts von dieser Beschädigung....
Und, Du hast ja auch ein Foto gemacht, da hätte es Dir auffallen müssen.
Ich möchte Dir den Artikel gerne zurückschicken!
Weil, damit kann ich absolut nichts anfangen....
Sorry, das ich das so sagen muss, aber für mich ist das Schrott.
Ich bitte Dich um kurze Rückmeldung...
Gruß Rudi
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Tja R*** , vielleicht war der Brief einfach zu nett und distanzlos!? 'Ich kann ja, wenn du willst... Ich möchte dir, weil...' usw.
Warum duzt du den Verkäufer? Habt ihr Blutsbruderschaft geschlossen oder duzt du grundsätzlich -etwas fahrlässig- um dich, als gäbe es keine Distanz zwischen euch? Wie auch immer... ich denke, in solch einer Situation ist wohl eher eine förmlichere Sprache angebracht, um u.a. zu signalisieren, dass du weder dessen 'Freund', noch eine Pflaume bist, die sich alles gefallen lässt. Du solltest vermeiden dort Vertrautheit zu wecken, wo sie unangebracht ist.
Schönen Tach noch, R***
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Aber, aber Frau Bifjana....
Nee, im ernst ich sehe das auch wie Bifjana....knallhart die Fakten auf den Tisch und nicht im WICHIWASCHISCHONGANG....Du erklärst Ihr was Du von Ihr willst!!
Den Umstausch, genau. Dein Geld und Ihre Defekte Ware kommt zurück....ansonsten kümmert sich Dein Anwalt darum und EBay haste auch schon Information zu diesen Fall gegeben PUNKT!!
Schreibe Du willst Dich noch gütig einigen was ja auch in Ihren Interesse stehen dürfte , wenn Sie KEIN Ärger haben will....
Zeige es Ihr ...... tja man muß auch mal Schwein sein in dieser Welt
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Zitat von McGyver Beitrag anzeigenDanke für eure Meinung, Tipps und Links
Das ist meine 1. Mail an die VK...
Hallo tinkerbell,
heute ist das Souvenir Pack angekommen!
Leider bin ich absolut unzufrieden!
Die Verpackung TOP!!!!
Hab es ganz normal rausgenommen und gesehen, das die Stanzlöcher nicht mal beschädigt sind, vom aufhängen oder so...
Da hab ich mich noch gefreut, aber als ich die Platten auseinander gefaltet habe, sind, dort wo die einzelnen Hüllen
praktisch zusammen geschweißt sind, Risse!!!
Also das "Pack" fällt praktisch auseinander....
Es ist also beschädigt!
Ich habe gerade ein paar Fotos gemacht, und kann Sie Dir gerne zusenden, wenn Du mir Deine
email Adresse sendest...
Du hast zwar "Gebraucht" in der Auktion stehen,
aber es steht dort nichts von dieser Beschädigung....
Und, Du hast ja auch ein Foto gemacht, da hätte es Dir auffallen müssen.
Ich möchte Dir den Artikel gerne zurückschicken!
Weil, damit kann ich absolut nichts anfangen....
Sorry, das ich das so sagen muss, aber für mich ist das Schrott.
Ich bitte Dich um kurze Rückmeldung...
Gruß Rudi
Duzen finde ich zwar okay, wenn man eine positive Bewertung abgibt gut. Da Du aber nicht zufrieden warst und bist, empfiehlt sich ein distanzierter Umgangston. Sachlich auf den nicht erwähnten Mangel hinweisen,"ich möchte Dir gerne..." ist zwar nett formuliert, kratzt die VK aber nicht, da hier nichts steht wie z.B.:
" Ich bin nicht zufrieden und weise auf den verschwiegenen Mangel hin. Bitte teilen Sie mir Ihre Adresse mit, damit ich den Artikel zurückschicken kann, im Gegenzug teile ich Ihnen meine Bankverbindung mit, wohin der Kaufbetrag zu erstatten ist. Ich erwarte eine Rückmeldung von Ihnen binnen xy Tagen, da ich mich sonst an Ebay wenden muß.!"
So oder so ähnlich würde das vielleicht etwas mehr Wirkung zeigen. Wenn man zu kollegial und kumpelhaft ist, meinen manche Leute, sie können den Deppen (sorry) mit einem machen.
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Ich danke "Ihnen" für Ihre ausführlichen Tipps
Ok. Spass beiseite...
Ihr habt recht!!!
Das mit dem "Du" ist nicht gut gewesen....
Liegt auch daran, das ich jeden Dutze... aber mit Respekt entgegengehe das Gespräch.... (im Privaten Bereich)
Ich dutze nur keine Menschen, die älter als ich sind... und die mir auch mit Respekt gegenüber treten.
Ich weiß schon wie ich den einen oder anderen Menschen anreden muss oder sollte
So, aber ich habe den Brief gestern per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt!
Ganz klar und deutlich geschrieben was Tacheles ist!
Richtig schön förmlich und mit 14 Tagesfrist!!!
Nun muss ich mich noch 14 Tage gedulden...
Danke Euch
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Zitat von McGyver Beitrag anzeigenIch danke "Ihnen" für Ihre ausführlichen Tipps
Ok. Spass beiseite...
Ihr habt recht!!!
Das mit dem "Du" ist nicht gut gewesen....
Liegt auch daran, das ich jeden Dutze... aber mit Respekt entgegengehe das Gespräch.... (im Privaten Bereich)
Ich dutze nur keine Menschen, die älter als ich sind... und die mir auch mit Respekt gegenüber treten.
Ich weiß schon wie ich den einen oder anderen Menschen anreden muss oder sollte
So, aber ich habe den Brief gestern per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt!
Ganz klar und deutlich geschrieben was Tacheles ist!
Richtig schön förmlich und mit 14 Tagesfrist!!!
Nun muss ich mich noch 14 Tage gedulden...
Danke Euch
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