KATHERINE JACKSON TRUST
2. Nach Katherines Tod wird der verbleibende Rest aus dem KATHERINE JACKSON TRUST dem Nachlass des MICHAEL JACKSON CHILDREN’S TRUST zufließen, wenn es dann lebende Kinder oder Enkelkinder des Treugebers gibt, der verbleibende Rest aus dem KATHERINE JACKSON TRUST soll dann dem Trustvermögen oder dem vorher verteilten MICHAEL JACKSON RELATIVES‘ TRUST hinzugefügt werden.
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