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  • #31
    Zitat Christine 3110: Zuletzt hat sie ganz persönliche Daten (was sie mit anderen Fans auf Twitter schon mehrfach praktiziert hat) ins Netz gestellt.. Adresse , Name alles mögliche...aber diesmal waren es Infos über eine Frau, die absolut nichts mit der Fanbase zu tun hat. Sehr übel...
    Ja, übel, so was….. gerade dann, wenn nach außen hin, Anonymität gewährleistet ist/sein sollte. Und nun hat jeder Mitlesende hier ebenfalls die Daten dieser Frau.

    Auch wenn man denjenigen, der diese Gerichtsdokumente der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt als krank und besessen hinstellt*, die Differenzen der unterschiedlichen Bewertungen (Estate/IRS) werden dadurch auch nicht geringer.

    *…so wie man es jedes Mal macht, wenn durch nicht interpretierbare Fakten die blanke Wahrheit entblößt wird…..

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    • #32
      um diese Infos oder "Fakten" zu bekommen, brauch ich gottseidank nicht diese kranke Person!
      Kein Fan sollte sie u. schmutzige Agenda mit den Klicks auf ihrer Seite unterstützen.
      Um nichts anderes geht es mir hier.

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      • #33
        Zitat von for a better world Beitrag anzeigen
        *…so wie man es jedes Mal macht, wenn durch nicht interpretierbare Fakten die blanke Wahrheit entblößt wird…..
        Von welcher Wahrheit sprichst Du denn gerade???

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        • #34
          .. wüsste ich auch gerne ..

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          • #35
            Sie ist eine Meisterin der Manipulation.
            Hier am Beispiel von HTWF vs. MJ Estate zu sehen:

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            • #36
              ....Fakten=Gerichtsdokumente...sind und bleiben dieselben, unabhängig davon wer sie veröffentlicht. In diesem Fall die unterschiedlichen Bewertungen. Und derzeit sind sie eben nur über diesen Blog der Öffentlichkeit (auch KJ/AEG) zugängig.

              Kein Fan sollte sie u. schmutzige Agenda mit den Klicks auf ihrer Seite unterstützen.
              Um nichts anderes geht es mir hier.
              Ich unterstütze keine Agenda, weder von der einen noch von der anderen Seite, ich will jedoch informiert sein. Da dieser Blog die Gerichtsdokumente regelmäßig einstellt (KJ/AEG) lese ich sie auch dort. So wie viele andere auch. Und ehrlich gesagt bin ich froh, dass überhaupt jemand die Zeugenaussagen/oder wie hier die Differenzen bei den Bewertungen veröffentlicht. Aber jeder wie er will, du musst diese Seite ja nicht anklicken, wenn du nicht willst. Bleibt ja GSD jedem selbst überlassen.
              Zuletzt geändert von for a better world; 04.09.2013, 11:47.

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              • #37
                Zitat von for a better world Beitrag anzeigen
                ....Fakten=Gerichtsdokumente...sind und bleiben dieselben, unabhängig davon wer sie veröffentlicht. .
                Da stimme ich Dir zu, kompl Zeugenaussagen vom AEG -Prozess sind derzeit nur dort abrufbar und habe ich da auch oft nachgelesen, auch teils hier übersetzt, aber die Verbreitung der Propganda der Frau ist eine andere Sache.

                ___________

                Die Differenzen der Bewertungen des Besitzes der IRS und des Estates zum Todeszeitpunkt sind im übrigen doch in mehreren Artikeln angerissen und es ist im übrigen nichts außergwöhnliches das die IRS bei großen Estates mit ihren großen Rechnungen und Überbewertungen aufwartet und diese Estates dann das dann vor dem Steuergericht klären lassen wie es der MJ-Estate ebenso macht. Wir sprechen ja hier über vom Nachlassgericht abgesegnete Angaben des MJ-Estates. Soll doch nun das Steuergericht hier sein Urteil zu abgeben.
                Zuletzt geändert von Lena; 04.09.2013, 12:05.

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                • #38
                  Klar bleiben die fakten=gerichtsdokumente die gleichen, wer immer sie veröffentlicht.

                  Vielleicht hast du überlesen @for a better world, was @Christine weiter vorne berichtete, zit:
                  ".. Vor ein paar Wochen hat sie alle ihre "Jünger" aufs übelste beschimpft u. bedroht....weil nicht genug Geld gespendet wurde, damit sie diese Courttranscripts kaufen kann. .."
                  Ich gehe davon aus, dass uns @Christine kein ammenmärchen auftischt.

                  Das ist doch ziemlich übel ... im zusammenhang mit den gerichtsdokumenten ... und denen, die das geld dafür zur verfügung stellen.
                  Sowas kann und will ich nicht ignorieren.

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                  • #39
                    Das Nachlassgericht führt Bewertungen durch bzw. prüft Bewertungen? Fällt m.E. nicht in den Kompetenzbereich eines Nachlassgerichts, aber gut, vielleicht ist das in den Staaten anders, was weiß ich.

                    Hier einmal, so finde ich eine gravierende Differenz, zumindest eine, die ins Auge springt: links die Bewertung des Estates, rechts das, was die IRS meint:
                    bewertung.jpg

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                    • #40
                      Zitat von for a better world Beitrag anzeigen
                      Das Nachlassgericht führt Bewertungen durch bzw. prüft Bewertungen? Fällt m.E. nicht in den Kompetenzbereich eines Nachlassgerichts, aber gut, vielleicht ist das in den Staaten anders, was weiß ich.
                      Aber natürlich macht das das Nachlassgericht. Wie sollten denn ansonsten Unterhalte oder ähnliches bestimmt werden.

                      Anderes Beispiel die ganze Klage vom Estate gegen Tohme wird vor dem Nachlassgericht abgehandelt und entschieden werden.

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                      • #41
                        Das Nachlassgericht prüft, welche Vermögensbewertung zur/für die Versteuerung herangezogen wird? Also ehrlich, ich denke, das ist nicht deren Aufgabe. Aber gut, wie schon gesagt, was weiß ich.

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                        • #42
                          Lena:
                          Da stimme ich Dir zu, kompl Zeugenaussagen vom AEG -Prozess sind derzeit nur dort abrufbar und habe ich da auch oft nachgelesen, auch teils hier übersetzt, aber die Verbreitung der Propganda der Frau ist eine andere Sache.
                          Sorry Lena, aber sowas nennt man im Englischen "hypocrisy".

                          Schaut wo ihr sie mit euren Klicks u. dadurch, dass man ihr auf Twitter folgt, hingebracht habt..nämlich dorthin wo sie immer hin wollte...Der ultimative MJ Fan...*kotz

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                          • #43
                            Zitat von Christine3110 Beitrag anzeigen
                            Lena:

                            Sorry Lena, aber sowas nennt man im Englischen "hypocrisy".

                            Schaut wo ihr sie mit euren Klicks u. dadurch, dass man ihr auf Twitter folgt, hingebracht habt..nämlich dorthin wo sie immer hin wollte...Der ultimative MJ Fan...*kotz

                            http://www.dradiowissen.de/fans-blog...icle_id=259993

                            Ein wenig ist es "hypocrisy", aber eine Erwähnung im Artikel findet sie deshalb weil sie jeden Tag im Gericht ist, damit hat sie es auch mal in einen LA-Times-Artikel geschafft. Sie ist der MJ-Fan der jeden Tag im Gericht sitzt (von 3 Fans, die gesamt zugelassen sind) und damit hat sie ein gewisse Nähe zur anwesenden Presse und bietet sich ja direkt zur Erwähnung an.
                            Du hast mich aber gerade mal verleitet auf ihre Twitter-Seite zu schauen. Die Dame hat nicht mal 700 Follower (und davon viele Fake) und nicht wie in dem Bericht steht mehr als 40000. Durch die Protokolle kriegt sie ein paar Klicks auf ihre Dingsbums-Seite, mehr nicht.
                            Zuletzt geändert von Lena; 04.09.2013, 19:39.

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                            • #44
                              Sie hat 2 Twitter Accounts.

                              hier hat sie über 35.000 Follower (wenn die denn alle echt sind)


                              LadyInYourLifeMJ ‏@TaajMalik777 30 Aug

                              @wendylovesmj i did another interview with German media, they came to my house, said they saw all the blogs, cant believe the JEALOUSY


                              gggrrrrrrrrrrr sorry, diese Person schafft es wirklich meine dunkle Seite zum Vorschein zu bringen...

                              so, Ende von OT, versprochen.
                              Zuletzt geändert von Christine3110; 04.09.2013, 20:36.

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                              • #45


                                Eine Welle des Protestes wg. der Entscheidung der U.S. Steuerbehörde

                                Protests Surge as IRS Sets Jackson Image at $430 Million: Taxes
                                By Alexander Ripps - Sep 16, 2013 12:00 PM GMT+0200

                                The IRS may be treating celebrities like they’re worth more dead than alive.
                                Die IRS kann wohl Berühmtheiten so behandeln, als ob sie tot mehr wert sind als lebendig.

                                The Internal Revenue Service has started using “image and likeness” as a factor in determining the value of estates of deceased celebrities, raising concern among trust and estate lawyers, Bloomberg BNA reported.
                                Enlarge image Pop Star Michael Jackson

                                Die IRS hat angefangen "Image u. Likeness" als einen Faktor zu benutzen, um den Wert des Vermögens von verstorbenen Berühmtheiten zu bestimmen.

                                Documents recently released in litigation between the estate of pop star Michael Jackson and the IRS showed that a large part of the dispute revolves around the value of Jackson’s image and likeness. Photographer: Roslan Rahman/AFP via Getty Images

                                Documents recently released in litigation between the estate of pop star Michael Jackson and the IRS showed that a large part of the dispute revolves around the value of Jackson’s image and likeness. While the estate assessed the value of his image at $2,105, the IRS’s valuation was more than $430 million.

                                The IRS is seeking more than $700 million in tax penalties from the estate, and the government has released valuations on everything from the car to his business interests and property after a U.S. Tax Court challenge in July from the estate.

                                The IRS valued his estate at more than $1.1 billion and said executors significantly undervalued his property, resulting in a tax deficiency of more than $505 million and additions to tax of more than $196 million, Bloomberg BNA reported.

                                The mere inclusion of Jackson’s image and likeness as a factor in his estate’s value is raising questions among some trust and estate lawyers. Attorney Matt Kadish of Kadish, Hinkel & Weibel in Cleveland said he’s “unaware of any cases to date that have addressed whether the value of a person’s image rights are subject to estate tax, and if so, how to value them.”

                                Das Vorgehen der Behörde im Fall Jackson hat unter Trust- u. Estate-Anwälten viele Fragen aufgeworfen.
                                "man kennt keinen Fall, bzw. kann keinen benennen, in dem der Wert des Images einer Person herangezogen wurde, um die Vermögenssteuer zu benennen, und falls doch, wie dieser Imagewert zu berechnen sei."


                                Several Tax Court decisions have addressed the value of a celebrity’s image and likeness for income tax purposes, such as when his firm represented professional golfer Retief Goosen in a dispute over sponsorship payments, Kadish said.


                                “Those cases focused on allocations of income, and apart from some dicta, didn’t directly rule on whether image rights are a separate asset for tax purposes,” Kadish said.

                                The IRS didn’t respond to a request for comment.

                                The issue in a case such as Jackson’s is what the assets were worth when the person died, not what the IRS says they are worth after death, said Adam Streisand, head of Loeb & Loeb LLP’s trusts and estate litigation department in Los Angeles.

                                Die Frage in einem Fall wie der von Jackson ist, was ist der Besitz wert zum Zeitpunkt des Todes, nicht wie die IRS sagt, was sie wert seien nach dem Tod...so Adam Streisand von Loeb & Loeb.

                                For Jackson specifically, Streisand said death positively impacted the value of his image and likeness.

                                While the IRS does test the value based upon subsequent events, the executor is entitled to value the property based on what was known on the valuation date, not on circumstances that one might speculate might exist in the future, Streisand said.

                                Kadish said he has “major concerns” about the IRS’s “sudden decision” to include image and likeness as part of a taxable estate “without having provided any prior guidance or opportunity for public comment.”

                                Anwalt Kadish sagte, er habe sehr große Bedenken gegenüber der überraschenden Entscheidung der IRS, Image u. Likeness eines Künstlers als Teil des zu versteuernden Nachlasses anzusehen, ohne dies vorher angekündigt zu haben u. ohne Möglichkeit der öffentl. Stellungnahme.


                                Kadish also raised the question of how celebrities are going to pay for this new tax liability.

                                “Are athletes, entertainers, and other celebrities going to have to buy life insurance, or engage in other new planning to avoid a ruinous ‘cash crunch’ shortly after their death?”


                                Kadish warf auch die Frage auf, wie Promis für diese neue Steuerpflicht zahlen sollten.
                                "Sollen Athleten, Entertainer oder andere Promis sich nun eine Lebensversicherung zulegen....um eine ruinöse Finanzkrise kurz nach ihrem Tod abzuwenden?"

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