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Steuerbehörde fordert 702 Millionen von Michael Jackson

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  • #61
    Zitat von BlaueBlume Beitrag anzeigen

    nur keine Panik
    Laut "einschlägiger" Pressemeldungen
    muß ja eh "die Familie" dafür aufkommen .............

    http://www.promicabana.de/michael-ja...ernachzahlung/
    Oweh-oweh ... da stehen einem wirklich alle haare zu berge .... und gleich drauf folgt der lachanfall!

    Da hast du jetzt aber die familie vor dem sicherern untergang bewahrt @razzor ... und das Estate vor einer riesen-blamage gerettet!
    Du bist wirklich genial!! und die grosszügigkeit und mildtätigkeit in person ! Ähhmm .... hasde noch'n schwarze zahlen und nen scheck über? IBAN per PN

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    • #62
      Zitat von Razzor Beitrag anzeigen
      Die Sache ist jetzt vom Tisch. Hab nen Scheck ausgestellt. Und die Versager vom Estate auf die Plätze verwiesen, wo sie hingehören.
      Hast`e für mich auch noch`n Scheck?
      Ich setz` mich dann auch auf`n Platz .... egal auf welchen

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      • #63
        @Memphis Du widerspricht Dich (mal wieder)

        Zuerst sagst Du das die Schulden nicht den Steuerwert eines Besitzes senken und dann setzt Du den Katalog auf Steuerwert 0, weil auf den Schulden lagen.
        Zuletzt geändert von Lena; 09.02.2014, 21:33.

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        • #64
          Zitat von Lena Beitrag anzeigen
          @Memphis Du widerspricht Dich (mal wieder)

          Zuerst sagst Du das die Schulden nicht den Steuerwert eines Besitzes senken und dann setzt Du den Katalog auf Steuerwert 0, weil auf den Schulden lagen.
          nein! nein!....da muss du den satzt noch einmal genau lesen
          was ich damit meinte habe ich genau erklärt.
          von steuerrecht (null-wert) habe ich gar nicht geredet (ich sagte ja unabhängig von steuerrecht und steuerverpflichtungen) . der satz an dich (in klammern) war unabhängig von meine anderen erklärungen.

          wenn ich zum beispiel mieteinnahmen habe, die ich versteuern muss (abtrag des hauses ist geleistet), dann kann ich mich nicht vor den "mietsteuern" drücken weil ich einen privaten kredit (hypothek) auf den haus aufgenommen habe, um mein "luxus-leben" zu finanzieren, ich habe trotzdem weiterhin die mietsteuern gegenüber den finanzamt zu leisten.

          und was heißt "mal wieder"? das ist gemein
          Zuletzt geändert von Memphis; 09.02.2014, 21:49.

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          • #65
            Aus den vorherigen Artikeln auch zu entnehmen, dass bei der Estate-Steuer der Besitz abzüglich Verbindlichkeiten zu versteuern ist.

            Under the estate tax, only net value—assets minus liabilities—is taxed. That’s a key concept for Jackson, who reportedly had many assets but many debts too. Beyond this fundamental rule about debts, specific assets must be valued.

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            • #66
              ist es eine antwort auf meine frage?
              ok.....dann weiß ich ja wie ich morgen die damenwelt zu verwöhnen weiss, und das ganze ohne schulden.
              ich werde morgen auf alles einen kredit aufnehmen (verbindlichkeiten) - selbst auf meine unterhose, die ich mir extra neu kaufe
              das finanzamt kann mir ja angeblich nichts.
              mein "luder-leben" geht schließlich vor

              dass man steuern sparen kann in den man schulden macht ist mir wirklich neu - hm!
              Zuletzt geändert von Memphis; 09.02.2014, 22:04.

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              • #67
                Memphis wir reden doch hier nicht über die gewöhnliche Steuererklärung oder die Steuern, die Michael bis zu seinem Tod von seinen Einahmen zu zahlen hatte oder die Steuern, die der Estate nach Michaels Tod aus den generierten Einnahmen gezahlt hat. Es geht um die Estate-Steuer die auf seinen Besitz zu zahlen ist, weil er gerade gestorben ist (Bewertung zum Todeszeitpunkt).
                Zuletzt geändert von Lena; 09.02.2014, 22:07.

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                • #68
                  wie gesagt in #61 habe ich eh nicht von steuern gesprochen (außer den nebensatz in klammern). ich denke wir reden wieder aneinander vorbei. ich verstehe es wohl etwas anders....
                  aber ich gebe mich geschlagen
                  Zuletzt geändert von Memphis; 09.02.2014, 22:11.

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                  • #69
                    Ich finde diese Angelegenheit nicht gerade lustig, denn keiner weiß, wie sie vor Gericht ausgeht !


                    Der Experte, Eric Briggs, der Michael's Bild/Marke/"likeness" bewertet hat, hat dies sowohl für den Estate als auch für AEG getan ! (http://edition.cnn.com/2013/07/31/sh...n-death-trial/)

                    Mit dem Argument, Michael's Marke wäre durch die Mißbrauchsvorwürfe erheblich beschädigt worden, stufte er sie so ziemlich auf NULL (2,105 $), obwohl mit dem Ausverkauf von 50 TII-Konzerten in nur wenigen Stunden neue Rekorde gebrochen und Gegenteiliges bewiesen wurde.
                    Anzunehmen ist, das damit in erster Linie eventuellen Schadensersatzklagen und Verschwörungstheorien bezüglich Michael's Todes entgegen gewirkt werden sollte und soll.

                    bf15udiaaauu0pbitk67vasp.jpg bf12ppiqaaappnx1fz7rhk.jpg bf1xxhigaaynt7tcl50e1ru.jpg bf1szciaaadvtwrzymo96l4f.jpg
                    Zuletzt geändert von geli2709; 10.02.2014, 18:09. Grund: noch 1 Link und 1 Foto eingefügt

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                    • #70
                      Zitat Lena:
                      Es geht ja bei der Steuerbewertung zum Todeszeitpunkt um den Steuerwert eines Besitzes zum Todeszeitpunkt und dabei sind die Schulden, die auf einem Besitz liegen abzuziehen. Die Hypothekenzahlungen die Michael vor seinem Tod z.B. für den Sony/ATV zu leisten hatte überstiegen die Einnahmen, die er daraus erzielte.
                      Wenn es dann z.B. stimmt das Sony ein Vorkaufsrecht auf Michaels Katalog oder auf die Hälfte zu einem Festpreis hatte (hier ist doch immer von 200 Mio. die Rede)
                      im Falle das er seine Hypothekenverpflichtungen nicht weiter nachgekommen wäre und ihn verkaufen hätte müssen dann mindert das für den Besitzer MJ den Wert des Kataloges.
                      Du mixt hier aber auch frisch und fröhlich Äpfel mit Birnen. Im ersten Absatz schreibst du von Einnahmen, die für die Bewertung des Eigentums zum Todeszeitpunkt ohnehin irrelevant sind und im zweiten Absatz versuchst du uns aufzuzeigen, dass im Falle eines Verkaufs des Sony-ATV Katalogs (Michaels Anteil) Michaels Eigentum weniger wert gewesen wäre und somit auch die Bewertung niedriger ausfallen müsste.
                      Fakt ist aber, dass Michael seinen Anteil zum Zeitpunkt des Todes nicht veräußert hatte, sondern nach wie vor Eigentümer war. Was wäre wenn – ist irrelevant – wie hoch war der Wert des 50%igen Anteils zum Zeitpunkt des Todes – abzüglich des auf den Katalog aufgenommenen Darlehens – das ist die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung - obwohl´s da auch noch Bewertungsgrundsätze gibt, die mit einzubeziehen und zu berücksichtigen wären. Ist also nicht eine einfache Plus-Minus Rechnung, so wie wir uns das vorstellen......
                      Zuletzt geändert von for a better world; 09.02.2014, 23:52.

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                      • #71
                        Zitat von Lena Beitrag anzeigen
                        Memphis wir reden doch hier nicht über die gewöhnliche Steuererklärung oder die Steuern, die Michael bis zu seinem Tod von seinen Einahmen zu zahlen hatte oder die Steuern, die der Estate nach Michaels Tod aus den generierten Einnahmen gezahlt hat. Es geht um die Estate-Steuer die auf seinen Besitz zu zahlen ist, weil er gerade gestorben ist (Bewertung zum Todeszeitpunkt).
                        Richtig!
                        Ersteres wäre gleichzusetzen mit der bei uns fälligen einkommensteuererklärung.
                        Um was die es jetzt geht, ist mit der festsetzung der besteuerungsgrundlage für die erbschaftssteuer (nach unserem system) in etwa vergleichbar.
                        Es geht allerdings um den ungeteilten nachlass (hat also nix damit zu tun, mit welchem anteil erben an dem nachlass beteiligt sind.)
                        Es geht um die besteuerungsgrundlage - stichtag todestag - des ungeteilten nachlasses - und das betifft als erstes das MJ Estate.
                        Zuletzt geändert von rip.michael; 10.02.2014, 01:08.

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                        • #72
                          Zitat von for a better world Beitrag anzeigen
                          Zitat Lena:

                          Du mixt hier aber auch frisch und fröhlich Äpfel mit Birnen. Im ersten Absatz schreibst du von Einnahmen, die für die Bewertung des Eigentums zum Todeszeitpunkt ohnehin irrelevant sind und im zweiten Absatz versuchst du uns aufzuzeigen, dass im Falle eines Verkaufs des Sony-ATV Katalogs (Michaels Anteil) Michaels Eigentum weniger wert gewesen wäre und somit auch die Bewertung niedriger ausfallen müsste.
                          Fakt ist aber, dass Michael seinen Anteil zum Zeitpunkt des Todes nicht veräußert hatte, sondern nach wie vor Eigentümer war. Was wäre wenn – ist irrelevant – wie hoch war der Wert des 50%igen Anteils zum Zeitpunkt des Todes – abzüglich des auf den Katalog aufgenommenen Darlehens – das ist die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung - obwohl´s da auch noch Bewertungsgrundsätze gibt, die mit einzubeziehen und zu berücksichtigen wären. Ist also nicht eine einfache Plus-Minus Rechnung, so wie wir uns das vorstellen......

                          Ich meine nicht das ich gemixt habe, aber es mag etwas missverständlich rübergekommen sein. Ich habe nur deshalb erwähnt, dass die monatlichen Kosten für die Hypotheken die monatlichen Einahmen aus dem Katalog übersteigen um die Last der Hypotheken aufzuzeigen, die auf dem Katolag lagen. Und diese Hypotheken sind relevant (wir sprechen ja von mehren huntert Millionen) und vom Wert des Kataloges zum Todeszeitpunkt abzuziehen. Ob zudem bei der Steuerbewertung Vertragsbedingungen, die mit dem Katalog verbunden sind einzubeziehen sind weiß ich nicht, würde ich aber so annehmen, da es einen Einfluss auf den aktuellen Marktwert des Kataloges für den Verstorbenen bzw. für die Erben zum Todeszeitpunkt hat.
                          Zuletzt geändert von Lena; 10.02.2014, 10:11.

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                          • #73
                            Michael Jackson Estate embroiled in major tax-cheating scandal: IRS slams executors with $702 MILLION bill

                            Legal documents show executors of Michael Jackson's estate valued the singers net worth at $7 million after he died in June 2009
                            The IRS now says the net worth was actually $1.125 billion
                            The estate has subsequently been hit with $505 million in taxes and an additional $197 million for 'gross valuation misstatement penalty'
                            Among the disputed values, the estate said a trust that holds interest from some of Jackson's music and most of the Beatles catalog was worth $0
                            The IRS said it was worth $469 million


                            By Daily Mail Reporter
                            PUBLISHED: 00:05 GMT, 9 February 2014 | UPDATED: 13:44 GMT, 9 February 2014

                            Read more: http://www.dailymail.co.uk/news/arti...#ixzz2srLK2bzW
                            Follow us: @MailOnline on Twitter | DailyMail on Facebook

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                            • #74
                              Erklärungsversuche:



                              Michael Jackson Estate
                              The IRS is
                              Off the Wall!

                              2/10/2014 12:45 AM PST BY TMZ STAFF


                              Michael Jackson was broke as a joke when he died ... so the IRS tax attack is showing a glaring ignorance ... so claim the people who run the MJ Estate.

                              Sources connected with the Estate tell TMZ ... they never suggested the Beatles catalog was worth ZERO -- to the contrary they agree it's worth around $1.5 BILLION.

                              That said ... sources say there's a reason they put a big fat zero in the Beatles column when they filed tax returns just after Michael died. They say there was a $700 million loan taken against the purchase of the catalog, bringing the net value to $800 million. Michael and Sony were 50/50 partners ... which means Michael's share was around $400 million.

                              Now the debt. Michael leveraged his interest to the hilt -- he borrowed $320 million against the catalog. And He owed another $200 million in personal debt ... And that's why they put ZERO.

                              One bone of contention -- although the Estate values the catalog at $1.5 billion, the IRS says it's DOUBLE that amount.

                              Estate sources say the IRS is also off base on the issue of MJ's likeness and image, which they valued at only $2,105 at the time he died. The IRS says it's worth more like $434 million.

                              Our sources say you have to look back at June, 2009. They say Michael made zilch on his likeness and image for the 15 YEARS before his death -- no commercials, not even T-shirts ... no one wanted to be associated with him -- at least commercially.

                              And finally ... as for the Jackson 5 music collection -- the Estate says it was worth $11.2 mil when Michael died ... the IRS says $45.5 mil.

                              So the sources say after settling up with Motown, MJ's interest was a lot less than people think. The Estate would gladly sell Michael's rights even today for $45.5 mil ... they say they'd sell it for $30 mil!

                              Read more: http://www.tmz.com#ixzz2svFsDCFa
                              Zuletzt geändert von geli2709; 10.02.2014, 15:01.

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                              • #75
                                Zitat von for a better world Beitrag anzeigen
                                Fakt ist aber, dass Michael seinen Anteil zum Zeitpunkt des Todes nicht veräußert hatte, sondern nach wie vor Eigentümer war. Was wäre wenn – ist irrelevant – wie hoch war der Wert des 50%igen Anteils zum Zeitpunkt des Todes – abzüglich des auf den Katalog aufgenommenen Darlehens – das ist die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung - obwohl´s da auch noch Bewertungsgrundsätze gibt, die mit einzubeziehen und zu berücksichtigen wären. Ist also nicht eine einfache Plus-Minus Rechnung, so wie wir uns das vorstellen......
                                aber nur wenn michael damals das darlehens verwendet hat um es ins "unternehmen"einzubringen - nur dann berücksichtig es das finanzamt und "mildern" den wert. ansonsten wäre es reine privatangelegenheit. dürfte auch keinen unterschied machen ob es michael jackson selbst betrifft oder die erben.

                                ich ging / gehe davon aus, dass michael damals über seine verhältnisse gelebt hat und deshalb ein darlehen aufgenommen hat. in diesen fall wäre es privatangelegenheit und interessiert den finanzamt nicht (vor den darlehn war michaels 50% schuldenfrei oder)? war es anders? hat michael das darlehen ausschließlich ins "unternehmen" investiert? in diesen fall hätte "for a better world" recht)!

                                darlehen bzw. kredit kann man nur unter bestimmten vorraussetzungen beim finanzamt gelten machen - egal ob es der betroffene selbst ist oder die erben (jedenfalls in deutschland).
                                Zuletzt geändert von Memphis; 10.02.2014, 17:09.

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