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Der Nachlass unseres KoP könnte demnächst erheblich schrumpfen

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    Als Michael Jackson 2009 starb, hinterließ er zwar hohe Verbindlichkeiten, aber auch ein noch größeres Vermögen, das seitdem durch immer neue Geschäfte mit seinem Namen stetig gewachsen ist. Doch nun könnte sich die Summe auf einen Schlag kräftig reduzieren.

    Im Juni 2009 ist Michael Jackson an einer Überdosis Medikamente verstorben. Dennoch gehört der King of Pop auch heute noch zu den bestverdienenden Stars überhaupt. Laut "Forbes" hat der tote Sänger im Jahr 2016 vor Steuern sagenhafte 825 Millionen Dollar eingenommen. Damit steht er nicht nur an der Spitze der toten Topverdiener, sondern zieht auch locker an Taylor Swift vorbei, die mit Einnahmen in Höhe von 170 Millionen Dollar die Liste der noch lebenden Stars anführt. Das gesamte Vermögen, das in Michael Jacksons Nachlass verwaltet wird, dürfte sich aktuell auf mehr als eine Milliarde Dollar belaufen. Das schätzte das Musik-Magazin "Rolling Stone" im Januar 2017 anlässlich eines Interviews mit Jackson-Tochter Paris. Klar, dass bei solchen Summen auch die Steuerbehörden zweimal hinsehen - und mit denen ist bekanntlich nicht gut Kirschen essen.

    Steuerbehörde nimmt Markenwert ins Visier

    Wie das "Wall Street Journal" berichtet, könnte Jacksons Nachlass schon bald um rund 700 Millionen Dollar dezimiert werden. Denn die US-Steuerbehörde und Michael Jacksons Nachlassverwalter streiten sich seit diesem Montag vor Gericht über den Markenwert des King of Pop zum Zeitpunkt seines Todes. Konkreter geht es darum, wie viel der Name "Michael Jackson" und das Porträt des Sängers im Juni 2009 wert waren. Während die Bundessteuerbehörde IRS laut dem US-Magazin eine Bewertung in Höhe von 161 Millionen Dollar ansetzt, beharren die Nachlassverwalter darauf, dass Jacksons Name und Abbild bei seinem Tod lediglich 2.105 Dollar wert gewesen seien.
    Als Grund für diese extrem niedrige Bewertung geben Jacksons Nachlassverwalter an, der Ruf des Pop-Sängers sei kurz vor seinem Tod durch die Vorwürfe der sexuellen Belästigung von Kindern, Medikamentenmissbrauch und sein seltsames Benehmen in der Öffentlichkeit extrem geschädigt worden. Die Marke sei dadurch nahezu wertlos geworden. Das würde im Umkehrschluss bedeuten: Wer damals die vollständigen Namens- und Bildrechte am King of Pop hätte erwerben wollen, um zum Beispiel Merchandising zu produzieren, hätte nur einen lächerlich niedrigen Betrag dafür hinlegen müssen.
    Vergleicht man dies mit den Einnahmen, die nach seinem Tod mit Jacksons Namen erzielt wurden, wird offensichtlich, warum die IRS das nicht ohne weiteres akzeptieren will. Sollte die Behörde vor Gericht Recht bekommen, hätte sie einen Anspruch auf Steuernachzahlungen in Höhe von rund 500 Millionen Dollar. Hinzu kämen dann zusätzlich noch Strafzahlungen in Höhe von rund 200 Millionen Dollar.

    Hinterlassenes Vermögen von Michael Jackson könnte sich halbieren

    Für Michael Jacksons Nachlass, der treuhänderisch verwaltet wird, bis seine Kinder die Volljährigkeit erreicht haben, wäre dies ein herber Rückschlag: Das verwaltete Vermögen würde sich auf einen Schlag mehr als halbieren, sollten die Schätzungen zu seiner Höhe stimmen. Daran ändern auch die hohen Einnahmen aus dem vergangenen Jahr nichts. Denn diese stammen zum größten Teil aus dem vollständigen Verkauf von Michael Jacksons Rechten an zahlreichen Beatles-Songs an Sony. Diese hatte Jackson bereits 1985 für damals nur 47,5 Millionen Dollar gekauft. Der Sony-Konzern, der Jackson schon früher einen Teil der Rechte abgekauft hatte, ließ sich das restliche Paket nun satte 750 Millionen Dollar kosten. Da das Rechte-Paket aber schon zuvor zu den Vermögenswerten gezählt wurde, ändert sich durch seinen Verkauf kaum etwas an der Summe des Nachlasses.
    Am Hungertuch nagen werden Jacksons Kinder aber auch dann nicht, wenn die IRS die hohe Steuernachzahlung zugesprochen bekommt. Denn es ist anzunehmen, dass Michael Jackson auch in den kommenden Jahren mit Einnahmen im mindestens zweistelligen Millionenbereich die Forbes-Liste der toten Top-Verdiener anführen wird.








  • #2
    RS vs. MJ Estate: Zeugen der Nachlassverwaltung,


    Gestern hat ein Banker ausgesagt, der Michael Jackson zwischen 2007 bis
    2009 beraten hat. MJ habe verzweifelt versucht, seine finanzielle Krise
    in den Griff zu kriegen und sich letztendlich deswegen auf die “This Is
    It” Konzerte eingelassen.Der investment-Banker David Dunn wurde 2007 von
    Michael Jackson engagiert mit dem Ziel, den drohenden Bankrott
    abzuwenden, nachdem seine Finanzsituation durch den Missbrauchsprozess
    im Jahr 2005 aus dem Ruder gelaufen waren. Ungeachtet vom Arbeitsdruck,
    seien seine Kinder immer seine oberste Priorität gewesen, so David Dunn.
    Einmal habe er sogar eine sehr intensive Sitzung betreffend seiner
    persönlichen Finanzen unterbrochen, um sich um seinen sich krank
    fühlenden Sohn Blanket zu kümmern.Ein Bericht zum zweiten Gerichtstag im
    Prozess zwischen der US-Steuerbehörde IRS und dem MJ Estate hier von
    “NY Daily News”:

    Michael Jackson was on verge of bankruptcy before death,
    banker testifies in court


    Quelle: jackson.ch, nydailynews.com

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    • #3

      Am dritten Prozesstag sprach Matt Forger über unveröffentlichte Musik und Vincent Chieffo über das Vorgehen der Nachlassverwaltung, das den Vermarktungswert Michael Jacksons auf den heutigen Stand brachte. In einem Artikel zum kürzlich begonnenen Prozess der US-Steuerbehörde IRS gegen die Nachlassverwaltung, schätzt eine Vermögens-Juristin die Chancen der beiden Seiten ein. Laura Zwicker ist überzeugt, dass die Nachlassverwaltung einen bedeutenden Nachteil hat, da sie die Marke “Michael Jackson” in ihrer Steuererklärung mit einem Wert von nur 2000 Dollar angegeben haben. “Das macht überhaupt keinen Sinn. Sie kamen jetzt zurück und legen sich darauf fest, dass möglicherweise ein Wert von 3 Millionen realistischer sei.” Der IRS schätzt den Markenwert Michael Jacksons zum Zeitpunkt seines Todes auf 161 Millionen Dollar. (Im Jahr 2013 machte der IRS noch eine Summe von 434,3 Millionen geltend.) Das MJ Estate gab in ihrer Steuererklärung einen Wert von 2’105 Dollar an. Die Nachlassverwaltung wird folglich alles daran setzen müssen, Michael Jacksons damaligen Markenwert mit negativen Argumenten zu bekräftigen. Dem steht entgegen, dass sich der Konzertveranstalter AEG Live für das Jahr 2009 auf Millionen-schwere Comeback-Pläne eingelassen hat. Laura Zwicker denkt, dass der verantwortlliche Steuer-Richter Mark Holmes am Prozessende betreffend Markenwert einen Betrag festlegen wird, der irgendwo zwischen den 3 und den 161 Millionen liegt. Es handelt sich um einen Prozess ohne Jury. Der Artikel mit den Einschätzungen auf “Accounting Today”: Court hears IRS dispute over value of Michael Jackson estate Der Markenwert ist der Wert, worüber sich MJ Estate und IRS am wenigsten einig sind. Die Steuerbehörde hatte den Gesamtwert von Michael Jacksons Nachlass (inklusive Besitzümer) zum Zeitpunkt seines Todes von 7 Millionen auf 1.32 Milliarden korrigiert. Demzufolge fordert der IRS vom MJ Estate eine Steuernachzahlung von 505,1 Millionen zuzüglich Strafzahlungen in der Höhe von 196,9 Millionen Dollar. Am Montag hatte Avram Salkin in Vertretung vom MJ Estate in seinem Eröffnungsplädoyer geltend gemacht, dass die Steuerbehörde nicht nur den Markenwert (der tatsächlich 3 Millionen betragen habe), sondern auch den Songkatalog MIJAC mit 90 Millionen und Jacksons hälftigen Anteil an Sony/ATV mit 200 Millionen überbewertet habe. Weitere Streitpunkte sind beispielsweise ein 2001 Bentley Arnage und Rechte an den Masteraufnahmen der Jackson 5. Am dritten Verhandlungstag hat der Soundingenieur Matt Forger über das Argument vom IRS gesprochen, wonach die vom King of Pop hinterlassenen unveröffentlichte Songs 8 bis 10 Alben füllen würden. Diese Spekulation sei in der Annahme entstanden, dass sämtliche dieser unbekannten Songs veröffentlichungswürdig seien. Dem sei aber nicht so, da viele Tracks nur “Aufnahmen von Bruchstücken von Songs sind”. Zudem seien viele der Songs unveröffentlicht geblieben, da sie MJs Ansprüchen nicht genügten. Anschliessend sagte am Mittwoch der Co-Vorsitzende von Greenberg Traurig LLP’s, Vincent Chieffo, über die Bemühungen vom MJ Estate nach dem 25. Juni 2009 aus. Er wurde von John Branca und John McClain kurz nachdem diese als Nachlassverwalter eingesetzt wurden, zur Mitarbeit beauftragt, um das geistige Eigentum Michael Jacksons zu beschützen und zu vermarkten. Als Michael Jackson starb, habe dieser in den USA nur zwei aktive registrierte Marken gehabt. Vincent Chieffo wurde auch zu einem Schreiben an Laurence Nimmer befragt, der eine unauthorisierte Michael Jackson Dokumentation erstellt hatte und dieser verkaufte. Die Nachlassverwaltung forderte von Nimmer, dies zu unterlassen. (“The Untold Story of Neverland”) Larence aka Larry Nimmer hatte im Prozess 2005 für die Verteidigung von Michael Jackson gearbeitet. Der Artikel von Law360 hier (Registrierung notwendig, nach einer Testphase zahlungspflichtig):
      Michael Jackson's estate Wednesday called Greenberg Traurig LLP's entertainment litigation practice co-chair to testify about the estate's efforts to protect and expand Jackson's intellectual property rights after his death, in the trial to determine if the estate owes the IRS hundreds of millions of dollars for undervaluing its assets.


      Weiterlesen unter http://www.jackson.ch/irs-vs-mj-esta...altung-3-teil/
      Copyright © jackson.ch

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      • #4
        Zitat von cyplone Beitrag anzeigen
        Während die Bundessteuerbehörde IRS laut dem US-Magazin eine Bewertung in Höhe von 161 Millionen Dollar ansetzt, beharren die Nachlassverwalter darauf, dass Jacksons Name und Abbild bei seinem Tod lediglich 2.105 Dollar wert gewesen seien.

        http://www.finanzen.net/nachricht/pr...umpfen-5310219
        So doof sind doch die Nachlassverwalter eigentlich nicht, dass sie eine dermaßen unrealistische Zahl von 2105 Dollar angeben, oder doch?
        Kann ich nicht glauben, dass sie sich offensichtlich mit Absicht ins eigene Fleisch schneiden wollten und die Steuerbehörde mit dieser Zahl erst
        recht auf den Plan rufen?!

        Aber gut, es kommt wie es kommt. Am Hungertuch wird trotzdem niemand hinterher nagen müssen. Wobei alle neben den Kindern, die direkt oder indirekt
        bei dem Vermögen die Hand aufhalten, werden sich schon ärgern....


        Zuletzt geändert von Jackie2010; 14.02.2017, 21:09.

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        • #5
          Naja, ich denke ehrlich gesagt schon, das die damit aufgewartet sind. Ist ja nicht umsonst das Land der ehemals Unbegrenzten Möglichkeiten Quasi: Man kann es ja mal probieren.
          Selbst wenn Sie da fett nachbezahlen müssen, dann kommt ja weiterhin frisches Geld rein. Wie du schon sagst, niemand wird am Hungertuch nagen

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