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Kenny Ortega unschuldig oder mitverantwortlich?

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  • Christine3110
    antwortet
    2. Der Konzertvertrag wurde sowohl von MJ als Künstler wie auch von MJJ Productions unterzeichnet - der ATV-Vertrag läuft meines Wissens unter MJJ Productions - somit hätte MJ bei Nichterfüllung des Vertrages sowohl mit seinem Privatvermögen wie auch mit dem ATV-Vertrag gehaftet.....
    nur der Ordnung halber:
    Der Vertrag läuft auf The Michael Jackson Company LLC.
    und bei einer LLC haftet man nicht mit seinem Privatvermögen.

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  • MJ-poor_guy
    Ein Gast antwortete
    Ich möchte folgendes einwerfen, was m.M.n. nicht unwesentlich sein könnte:

    1. Ca. im Juli 2009 beantragte Katherine beim Estate Einblick in wichtige Unterlagen, u.a. wollte sie den Vertrag MJ/AEG (in Katherine's Klage: AEG-JACKSON AGREEMENT) einsehen, über dessen Inhalt ihr nichts bekannt war. Sowohl der Estate wie auch AEG haben ihr diesen Einblick verweigert.....

    Somit ging Katherine mit ihrem Antrag vor Gericht, und ca. Anfang August 2009 gab Richter Beckloff ihrem Antrag statt.

    Der Estate und AEG begründeten ihre Verweigerung der Einsichtnahme damit, dass sich Katherine geweigert hätte, eine so genannte "Vertraulichkeitsvereinbarung" zu unterschreiben, wonach sie sämtliche Informationen aus diesem Vertrag - falls vorgesehen - ausschließlich im Rahmen von Nachlassgerichtsverfahren, nicht aber für sonstige laufende Prozesse verwenden dürfe.

    Ob Katherine die "Vertraulichkeitsvereinbarung" doch noch unterschrieben hat, konnte ich anhand der weiteren Berichte nicht eindeutig klären. Ich meine mich aber gefühlsmäßig daran zu erinnern, dass wenig später Katherines Unterhalt erhöht wurde.....

    Alle diese Ereignisse könnten auch begründen, weshalb sich Katherine seinerzeit nicht der Zivilklage von Joe gegen AEG angeschlossen hat, was doch eigentlich sehr verwunderlich war. Mir scheint es demnach, als wollte Katherine mit ihren eigenen Möglichkeiten (bessere Kontakte zum Estate als Joe) eigene Informationen/Beweise einholen, die über die Informationen von Joe hinausgingen, so dass sie ihre Zivilklage dann erst im September 2010 eingereicht hat....

    2. Der Konzertvertrag wurde sowohl von MJ als Künstler wie auch von MJJ Productions unterzeichnet - der ATV-Vertrag läuft meines Wissens unter MJJ Productions - somit hätte MJ bei Nichterfüllung des Vertrages sowohl mit seinem Privatvermögen wie auch mit dem ATV-Vertrag gehaftet.....

    3. Im Zusammenhang mit der Klage gegen Julien`s Auction gab Tohme Tohme an, "President of MJJ Productions" zu sein..... Das könnte evtl. die Beteiligung von Tohme Tohme an diesem Vertrag erklären?

    4. Aus diesem Durchsuchungsbericht

    Seite 10/14

    geht hervor, dass die Ermittler am 26.06.2009 im Haus von MJ auch den Vertrag von/mit Murray gefunden haben (in Katherine's Klage: AEG-MURRAY AGREEMENT).....

    5. Katherine hat ihrer Klage gegen AEG offenbar die Kopie eines Vertrages beigefügt


    Seite 22/24

    dies könnte evtl. der Konzert-Vertrag gewesen sein, von dem ihr mittlerweile eine ungeschwärzte Kopie vorlag - unter Umständen sogar eine völlig andere Version als die, die (für uns) im Netz kursiert. Denn wenn man sich Katherine's Klage durchliest, so enthält diese wesentlich mehr Details zu diesem Vertrag, auch hinsichtlich der Vereinbarungen mit Murray.....

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  • geli2709
    antwortet
    @ Hippolytos

    Oder aber, dieser Zustand Michaels hat sich erst aus diesem Vertrag ergeben bzw. ist auf ihn zurück zu führen, weil er vielleicht erst im Nachhinein bemerkt hat, wie sehr er gelinkt wurde, und bedauerte bzw. daran verzweifelte, gegenüber seinen Beratern zu vertrauensselig gewesen zu sein und nun hoffnungslos darin gefangen ist ?

    Wäre das nicht auch eine Möglichkeit ?

    Für mich schon !
    Zuletzt geändert von geli2709; 10.02.2011, 05:41.

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  • Hippolytos
    antwortet
    Zitat von rip.michael Beitrag anzeigen
    Ist denn in Katherines klage ein vertragsdatum von dem AEG ... vertrag aufgeführt bzw. ist denn die klageschrift irgenwo einsehbar?
    Ja, auf Seite 4 der Klage (unter General Allegations):

    26. Januar 2009


    Vielleicht deshalb musste um der logischen Nachvollziehbarkeit willen Michael in der Klage als

    " verwirrt, verängstigt, unfähig sich zu erinnern, besessen und desorientiert"

    dargestellt werden. (?)

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  • geli2709
    antwortet
    Zitat von rip.michael Beitrag anzeigen
    Geli .... bitte wo kann man den Kath. klage einsehen oder geistert das teil hier irgenwo im forum ...?

    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael


    Der Link zu Katherines Klage ist u. a. irgendwo im Tread -Joe klagt gegen AEG- zu finden.

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  • Christine3110
    antwortet
    Katherine's Klage gibts hier:



    **************************************

    Jemand hatte gefragt, was eine LLC ist...

    Limited Liability Company (LLC) ist in ihrer Grundform eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter können zu einer Qualifizierung als Personengesellschaft optieren. Bei der LLC haftet kein Beteiligter persönlich. Sie ist daher am ehesten als eine Kommanditgesellschaft ohne Komplementär zu beschreiben.
    Zuletzt geändert von Christine3110; 08.02.2011, 15:49.

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  • rip.michael
    antwortet
    Geli .... bitte wo kann man den Kath. klage einsehen oder geistert das teil hier irgenwo im forum ...?

    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael

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  • geli2709
    antwortet
    Katherine hat in ihrer Klage u.a. Vertragsbruch angegeben.

    Für alles soll sie innerhalb von 20 Tagen dem Gericht Beweise vorlegen bzw. nachreichen.

    Also wird vor Gericht garantiert der Vertrag auseinander genommen und analysiert werden.
    Was gut ist.
    Ich habe die Hoffnung, dass dabei noch die ein oder andere Ungereimtheit aufgedeckt wird und ans Tageslicht kommt.

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  • Hippolytos
    antwortet
    Zitat von TheLittleGhost Beitrag anzeigen
    Hier würde ich gern noch etwas nachhaken:

    Bei den von dir eingesehen Verträgen, waren da alle Vertragspartner einschl. der Juristen aus einer Stadt? Oder kann es sein, wie z. B. bei Michael, wenn über weite Strecken und ggf. per Fax und ohne sofortiger Unterschrift von Juristen dann ein seitenweises Abzeichnen erforderlich sein könntè?
    Hat T.T. somit die alleinige Befugnis, alles in Michaels Namen und mit seiner eigenen Unterschrift zu erledigen? Das könnte dann ja ins Unermessliche gehen, ohne das Michael darüber in Kenntnis gesetzt wäre, was alles hinter seinem Rücken in seinem Namen verübt worden sein könnte.

    OK, ja es sind alles nur Mutmassungen, aber man macht sich eben so entsprechende Gedanken warum und wieso. Was anderes können wir ohnehin nicht tun....

    Damit das nicht auch hier "ins Unermessliche" geht und wir womöglich bei der Schuhfarbe der Vertragspartner landen,
    hier einfach noch mal Lenas beitrag:

    Lena
    Wenn der Vertrag von AEG mit MJ in irgendeiner Weise nicht korrekt abgefasst wäre, dann müsste diese Tatsache doch als 1. erstes in der Anklage gegen AEG von Seiten der Familie aufgeührt werden. Das wäre doch mal handfestes. Aber dazu wird ja in deren Anklageschrift nichts aufgeführt. Es werden nur nicht belegte Beschuldigungen angeführt.

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  • rip.michael
    antwortet
    Liebe Ghost,

    ich bin nicht überzeugt, dass diese vereinbarung vom ? die letztgültige ist.

    Weder fasse ich Aurelias zusammenfassung, noch deine erläuterungen dazu, und die dinge, die als fakt hingestellt werden - als irgendwie tatsächlich verwertbar auf.
    Wir alle können nur unsere eigenen überlegungen anstellen.

    Ich kenne die praxis des paragraphenweisse abzeichnens bei entwürfen, beim eigentlichen vertragswerk ist sowas nicht üblich, zumindest nicht in D.

    Naja Hippo .. Vertragspartner des agreements sind AEG auf der einen seite und The Michael Jackson Company, LLC, und Michael Jackson auf der anderen, so ist es doch ganz klar im ersten absatz beschrieben.

    Aber das hat hand und fuss, dass formelle beanstandungen der vereinbarung/vertrags via Kath. klageschrift wohl schon beanstandes worden wären.
    Ist denn in Katherines klage ein vertragsdatum von dem AEG ... vertrag aufgeführt bzw. ist denn die klageschrift irgenwo einsehbar?

    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael

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  • Ghosti
    antwortet
    Zitat von Hippolytos Beitrag anzeigen
    Ob und wann Vertragswerke auf jeder Seite von den Parteien einzeln abgezeichnet werden müssen, weiß ich nicht.

    Ich selbst habe in meinem Leben schon Verträge zu verschiedenen Gegenständen gesehen, und manchmal gingen sie um mehr als 2-stellige Millionensummen. Dass dort jede Seite einzeln gezeichnet war, ist mir nicht erinnerlich.
    Allerdings gab es nicht nur die Unterschriften der Vertragspartner sondern zusätzlich hatten auch die für jede Seite anwesenden Juristen abgezeichnet.

    Ich habe mir mal den Vertrag zwischen Katherine Jackson und Vintage Pop Media angesehen:
    Auch dort ist nicht auf jeder Seite einzeln abgezeichnet, und es hat auch kein Jurist unterschrieben.
    Daraus kann man schließen, dass weder die Abzeichnung jeder einzelnen Seite noch die zusätzliche Unterschrift von Rechtsberatern gesetzlich zwingend notwendig sind um Geschäftsverträge gleich welcher Art und welchen Umfangs abzuschließen.
    Meines Wissens war Tohmé Tohmé Präsident von MJJ Produktions und MJJ Kingdom...

    Michaels Vertrag mit AEG ist kein Vertrag mit der Person Michael Jackson, sondern mit The Michael Jackson Company LLC.
    Wenn ich das richtig lese, ist Vertragsnehmer Artitistco (eine Tochterfirma von MJJ Produktions??) und die Person Michael Jackson.
    Insofern sehe ich als Laiin zunächst einmal rein formal kein Alarmzeichen darin, dass sich der Vertrag an Tohmé richtet.
    Hier würde ich gern noch etwas nachhaken:

    Bei den von dir eingesehen Verträgen, waren da alle Vertragspartner einschl. der Juristen aus einer Stadt? Oder kann es sein, wie z. B. bei Michael, wenn über weite Strecken und ggf. per Fax und ohne sofortiger Unterschrift von Juristen dann ein seitenweises Abzeichnen erforderlich sein könntè?
    Hat T.T. somit die alleinige Befugnis, alles in Michaels Namen und mit seiner eigenen Unterschrift zu erledigen? Das könnte dann ja ins Unermessliche gehen, ohne das Michael darüber in Kenntnis gesetzt wäre, was alles hinter seinem Rücken in seinem Namen verübt worden sein könnte.

    OK, ja es sind alles nur Mutmassungen, aber man macht sich eben so entsprechende Gedanken warum und wieso. Was anderes können wir ohnehin nicht tun....
    Zuletzt geändert von Ghosti; 08.02.2011, 14:53.

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  • Hippolytos
    antwortet
    Moin-Moin an alle!....

    Ob und wann Vertragswerke auf jeder Seite von den Parteien einzeln abgezeichnet werden müssen, weiß ich nicht.

    Ich selbst habe in meinem Leben schon Verträge zu verschiedenen Gegenständen gesehen, und manchmal gingen sie um mehr als 2-stellige Millionensummen. Dass dort jede Seite einzeln gezeichnet war, ist mir nicht erinnerlich.
    Allerdings gab es nicht nur die Unterschriften der Vertragspartner sondern zusätzlich hatten auch die für jede Seite anwesenden Juristen abgezeichnet.

    Ich habe mir mal den Vertrag zwischen Katherine Jackson und Vintage Pop Media angesehen:
    Auch dort ist nicht auf jeder Seite einzeln abgezeichnet, und es hat auch kein Jurist unterschrieben.
    Daraus kann man schließen, dass weder die Abzeichnung jeder einzelnen Seite noch die zusätzliche Unterschrift von Rechtsberatern gesetzlich zwingend notwendig sind um Geschäftsverträge gleich welcher Art und welchen Umfangs abzuschließen.

    Billy hatte gestern in seinem Beitrag (15.49 Uhr) geschrieben: "Es gibt dazu nun mal die unterschiedlichsten Überlegungen und teilweise ein paar Dokumente und Verträge. Und ganz sicher darf man diese nicht außer Acht lassen."
    Mir ist nur dieser eine Vertrag bekannt, über den hier immer geschrieben wird.


    Es gibt so manches, was uns nicht erklärbar ist, weil uns auch jeweils die Kenntnis über Details versagt ist:
    Meines Wissens war Tohmé Tohmé Präsident von MJJ Produktions und MJJ Kingdom...

    Michaels Vertrag mit AEG ist kein Vertrag mit der Person Michael Jackson, sondern mit The Michael Jackson Company LLC.
    Wenn ich das richtig lese, ist Vertragsnehmer Artitistco (eine Tochterfirma von MJJ Produktions??) und die Person Michael Jackson.
    Insofern sehe ich als Laiin zunächst einmal rein formal kein Alarmzeichen darin, dass sich der Vertrag an Tohmé richtet.


    Natürlich kann man das bewerten indem man z.B. sagt „Über Michael wurde verhandelt wie über ein Möbelstück….“ Aber ob dieser Umweg über seine Firma als Vertragspartnerin für AEG nun ein Übergehen seiner Person war oder eher einer steuertechnischen Überlegung entsprungen ist, weiß KEINER.
    Ergo kann man diesen Umstand nicht bewerten.


    Und weder das Schweizer Forum noch jemand anderes weiß, ob MJ nicht eine Kopie dieses Schreibens an Tohmé erhalten hat!
    Klar: es ist beim Räumen von Michaels Haus nichts gefunden worden---aber andere Dinge ja ebenso nicht (z.B. ein Testament welches ein überaus vermögender Mann mit viel verzweigten Besitztümern in der Schreibtischschublade hätte liegen haben sollen wie Omi Krause die Vermachung ihres Goldbarrens! Oder auch die „2 Millionen, die er IMMER bar im Hause hatte“)
    Also kann auch das nicht behauptet werden---kann sein; kann aber auch nicht sein---Wer kann den Beweis für die eine oder die andere Behauptung antreten!


    Zusammenfassend ist also das, was der unbekannte Einschätzer da im Schweizer Forum schreibt auf der gleichen schmalen Wissensbasis geschrieben, wie wir Normalsterblichen sie hier alle haben.
    Er macht sich so seine Gedanken….aber nichts anderes tun alle anderen auch.
    Wie Lena schon schrieb: Wäre der Vertrag in seiner Gänze schon aus formalen Gründen zu beanstanden, wäre dies als Punkt Nr. 1 in Katherines Klage aufgeführt! Da dies nicht der Fall ist, sind vielleicht unsere Überlegungen sowieso reiner Zeitvertreib.
    Zuletzt geändert von Hippolytos; 08.02.2011, 15:18. Grund: Tippfehler

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  • Ghosti
    antwortet
    @rip-michael

    Ich beziehe mich auf folgendes Zitat:

    Zitat von aurelia Beitrag anzeigen
    London-Konzerte - Vertrag AEG Live

    Der Vertrag umfasst 14 Seiten. Unterschrieben wurde er von: Brandon K. Philipps, Präsident & CEO AEG Live. Und zweimal von Michael Jackson. Unter den Titeln: “The Michael Jackson Company, LLC” und “Michael Jackson”.

    Was ist sonst noch auffallend? Das Datum des Vertrages ist eingeschwärzt. Der Vertrag richtet sich an Dr. Tohme Tohme und wird eingeleitet mit: „Dear Dr. Tohme“. Mit der Adresse: „The Michael Jackson Company, LLC. Attn. Dr. Tohme Tohme“. Auf der letzten Seite sind die Adressen angegeben, an die der Vertrag nach Unterzeichnung geschickt wurde: „To Artistco and Artist: The Michael Jackson Company, LLC, 1875 Century Park East, Suite 600, Los Angeles, CA 90067, Attn. Dr. Tohme Tohme. Wich a simultaneous copy to „Dr. Tohme Tohme. 1875 Century Park East, Suite 600, Los Angeles, CA 90067.

    Die Adressen und die Telefon- und Faxnummern von The Michael Jackson Company und Dr. Tohme Tohme sind identisch.

    An die Privatadresse von Michael Jackson wurde keine Kopie geschickt. Das heisst, der Künstler erhielt keine Vertragskopie. Kopien gingen auch an AEG Live, Los Angeles, Dennis J. Hawk, Esq., Santa Monica, Luce Forward Hamilton & Scripps LLP.

    Auf der letzten Seite unter 16.9 Counterpart/Fax signatures ist folgendes angegeben: „This Agreements may be executed in any number of counterparts, each of which shall be deemed an original, and facsimile copies or photocopies of signatures shall be valid as originals“.
    Normalerweise haben ALLE Parteien ALLE Seiten abzuzeichnen, damit zu einem späteren Zeitpunkt KEINE Seiten ausgetauscht werden können. Wenn Michael aber nur die 1. Seite mit den dort aufgeführten 31 Konzerten und die letzte Seite mit dem entsprechenden Satz unter 16.1 und den Unterschriften vorgelegt haben sollten, hat er den vollständigen Vertrag NICHT eingesehen und wusste somit auch NICHT, was und ob die AEG noch an weiteren Klauseln eingebaut hatte! Allein der Passus 16.9 ist schon der Hammer! Wer weiss, wieviele Faxe & Co. noch zwischen AEG und Dr. T.T. und all den anderen aufgeführten hin und her geschickt wurden, von denen Michael nichts wusste??????

    Eine Kopie hat Michael selbst nicht bekommen, sondern es wurde lediglich eine an den Artisten (MJ) nur an: The Michael J. Jackson Company zusammen mit einer nochmaligen, gleichlautenden Kopie an Dr. T. Tohme gerichtet und nicht an ihn persönlich unter seiner privaten Anschrift!!!! Und was T.T. damit gemacht hat, steht in den Sternen..... Ob und wann Michael mal ein vollständiger Vertrag (incl. allen Veränderungen, die dann auch wieder von allen unterzeichnet hätten werden müssen!) vorgelegen hatte, steht ebenfalls in den Sternen.! Und wo sich dieser Dr. T. T. aufhält steht auch anscheinend in den Sternen.... ???????? Zumindest scheint sich die Presse für all diese Dinge nicht zu interessieren, oder aber man versucht ganz bewusst all diese Fakten unter Verschluss zu halten.
    Zuletzt geändert von Ghosti; 08.02.2011, 14:10.

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  • 50lilli
    antwortet
    Vielen Dank Euch allen für die Informationen und Einschätzungen. Ein danke Button reicht da nicht aus.

    Aber ich möchte noch einmal etwas zu Michaels Gesundheitszustand sagen. Michael war nicht gesund. Auch wenn es so im Autopsiebericht steht. Er hatte eine leichte Lungenentzündung. Dies ist Ausdruck eines geschwächsten Immunsystems, wie unsere Ärztinnen hazel und Bernarda schon einmal ausführlich dargestellt haben. Ein schwaches Immunsystem ist die Folge von starkem Medikamentenkonsum. Bei Medikamentenmißbrauch gibt es keine Organschäden, wie z.B. bei Alkoholmißbrauch. Und ich denke, auf die nicht vorhandenen Organschäden bezieht sich auch die Aussage im Autopsiebericht, dass Michael gesund gewesen sei.
    Es gab Einstiche in der Leistengegend und auch an anderen Stellen des Körpers.

    Wie hätte er mit einer Lungenentzündung 50 Konzerte schaffen sollen ?

    Er hat auch bei früheren Konzerten Schafmittel bekommen, das ist richtig, aber war das Propofol ? Propofol ist beatmungspflichtig ! Ein Aussetzen der Atmung mußte irgendwann unter Propofolgabe passieren.

    Glaubt mir, ich hätte Michael auch gerne als gesund und leistungsfähig gesehen und habe das auch immer bis zur Voranhörung glauben wollen, aber es war nicht so.

    Das müssen Kenny und AEG bemerkt haben. Es gab keine Wahrnehmung der Fürsorgepflicht in meinen Augen und deshalb sind sie für mich mitschuldig. Juristisch läßt sich daraus m.E. ncihts machen, aber moralisch tragen sie Mitverantwortung.

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  • rip.michael
    antwortet
    In dieser vereinbarung sind weitere anlagen genannt, C, D ... gibt's noch weitere ... hat die jemand entdeckt??

    Weiss jemand, ob Michael alleiniger gesellschafter dieser The Michael Jackson Company, LLC, ist? War er alleinvertretungsberechtigt?
    Wenn das so ist, würde es zumindest erklären, dass er alleine die vereinbarung für die gesellschaft unterzeichnet hat.

    (Nur nebenbei: Wer kennt sich mit der gesellschaftsform LLC aus, wie sie in USA gebräuchlich ist? Hätte mich interessiert wegen der haftungsverhältnisse.)

    Also ich bin sicher, diese vereinbarung ist nichts weiter als sowas wie ein vorvertrag.

    Die formel unter den vereinbarungen lautet:

    By signing below each party acknowledges its agreement to the forgoing and agrees to negotiate the definitive agreement expeditiously an in good faith.
    ..
    Die Parteien erkennen die vorstehende Vereinbarung an und stimmen den zügigen und vertrauensvollen Verhandlungen der endgültigen Vereinbarung zu.


    Das kann bedeuten, dass der inhalt der vereinbarung dann genauso übernommen wurde.
    Das kann bedeuten, dass das ganze von allen dreien oder einer der parteien noch mal modifiziert wurde.
    Das kann aber auch bedeuten, dass es evtl. gar nicht mehr zu einem endgültigen vertrag kam.

    Deshalb wäre es brennend interessant, wann die (vor)vereinbarungen getroffen und unterzeichnet wurden.

    ***************

    In # 3. der vereinbarung werden nur 'Promoter' und 'Artistico' als diejenigen benannt, die für verhandlungen über die die bereits vorverhandelte anzahl von 31 shows hinausgehen.
    (Deshalb würde es mich interessieren, wer noch bei The Michael Jackson Company, LLC, im boot sitzt.)
    War Michael etwa alleiniger gesellschafter dann wäre die gewichtung und die interessenlage mit dem weiteren partner der vereinbarung 'Artist' - er selbst, klar.

    ***************

    Wo steckt eigentlich dieser f***ked up Dr Tohme Tohme??????????????

    ***************

    LittleGhost ... was hätte er denn noch in dieser vereinbarung abzeichnen sollen?? Die unterzeichnete erklärung drunter deckt alles ab. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Michael ein solches schriftstück ohne eigene überprüfung oder gar ohne eigene kenntnis des inhalts unterzeichnet hätte.

    Wie kommst du drauf, dass Michael selbst keine kopie der vereinbarung bekommen hat?
    Auf s. 11 der vereinbarung sind alle aufgeführt. Auch Michael gleich als erstes: to Artistico and Artist.
    Modifizierungen bzw. nachbesserungen sind nur mit der unterschrift der an die vereinbarung gebundenen gültig.
    Der letzte satz #16.1 sagt das aus.
    This Agreement may not be modified or amended except by a writing signed by the party to be bound.


    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael
    Zuletzt geändert von rip.michael; 08.02.2011, 17:17. Grund: hatte 'nicht' vergessen

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