thread oben

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Achtung! Passt auf, bei wem ihr eure Karten kauft!!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Achtung! Passt auf, bei wem ihr eure Karten kauft!!

    Hab es zwar schon im Tausch-Thread geschrieben, denke aber, dass das jeder hier mitbekommen sollte, weil das hier einfach nur eine bodenlose Unverschämtheit ist:

    "Leute, passt echt auf, bei wem ihr hier eure Karten "kauft". Hier mögen zwar alle Michael Jackson Fans und sowieso super sozial sein...aber wie man bei mir sieht, kann es auch anders laufen.

    Ein gewisser ******* hier im Forum (echter Name ist natürlich auch bekannt), hat mir am Tag, an dem die Tickets offiziell verkauft wurden, 2 Tickets angeboten weil er wohl für zwei verschiedene Konzerte welche bekommen hat.

    Habe mich damals total gefreut, weil ich mir so sehr gewünscht habe, Michael Jackson einmal live zu sehen, genauso wie meine Freundin.
    Seine Aussage war damals noch "hoffe aber, dass du die Tickets auch wirklich nimmst und nicht kurz vorher sagst, dass du sie doch nicht willst"...

    So, und jetzt hat dieser Herr mir gestern eine Mail geschrieben, dass er die Karten doch nicht zu dem damals vereinbarten Preis verkaufen kann/will, weil sein Auto wohl kaputt ist oder was weiß ich. Jedenfalls Gründe, für die ICH jedenfalls nichts kann und auch nicht dafür geradestehen muss. Er verlangt für die Tickets jetzt 200€ pro Karte oder will sie ansonsten bei Viagogo verkaufen.

    Ich finde das persönlich eine absolute Unverschämtheit und Frechheit! Meine Freundin und ich haben uns so unglaublich auf das Konzert gefreut und haben auch bereits Flugtickets nach London und zurück gebucht und auch bezahlt...diese können wir selbstverständlich NICHT mehr zurückgeben. Außerdem habe ich extra für die Buchung eines Hotels eine Kreditkarte beantragt, die jetzt auch umsonst ist. Ich bin gerade nur heilfroh, dass ich das Hotel nicht schon früher gebucht hab.

    Kann man da irgendwas machen? Ich will das ehrlich gesagt nicht so hinnehmen, denn wenn man schon s-o eine Vereinbarung eingeht, dann sollte man sich auch verdammt nochmal daran halten und seine persönlichen Probleme nicht auf andere abwälzen.

    Sind mündliche oder zumindest halb-schriftliche, da es ja über E-Mail vereinbart wurde, Vereinbarungen nicht verbindlich?

    Suche auf diesem Wege dann auch Tickets für irgendwas zwischen dem 07.08. und dem 13.08. Plätze sind mir echt egal...ich will einfach nur auf dieses Konzert und Michael Jackson live sehen und zudem nicht meine Flugtickets umsonst gebucht haben!"
    Zuletzt geändert von JacksonAH; 07.05.2009, 11:14. Grund: keine öffentliche hetzjagd

  • #2
    Vielleicht können ja die Forumsbetreiber oder Moderatoren auch Stellunng dazu nehmen...wenn es hier sowas geben sollte...

    Kommentar


    • #3
      ich kenne euren eMail Verkehr nicht, aber ich würde mal davon ausgehen, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde... demnach ist er an den ursprgl. Preis gebunden... wenn mich nicht alles täuscht, ist er bei Nichterfüllung sogar schadensersatzpflichtig für die Aufwendungen, die du bereits hinsichtlich des Kaufes getätigt hast...

      Kommentar


      • #4
        sehe ich ähnlich. notfalls würde ich mir einen anwalt nehmen.
        aber solche linken vögel gibts bedauerlicherweise überall.

        Kommentar


        • #5
          Das werde ich nun auch genauso handhaben. Entweder er erstattet mir die Kosten für die Flugtickets oder verkauft mir die Tickets wie vereinbart. Ansonsten schalte ich unseren Anwalt ein. Normalerweise bin ich nicht der Typ für sowas aber in diesem Fall werde ich auf mein gutes Recht bestehen.

          Kommentar


          • #6
            Name entfernt
            Grund: keine öffentliche hetzjagd !!!!

            Kommentar


            • #7
              aloha!

              nun ersteinmal finde ich es schade das joey nicht mit uns per pn darüber gesprochen hat aber nun gut !

              ich persönlich kenne diesen user nicht und mir ist dies absolut unbekannt! desweiteren gab es einen schriftlichen vertrag? oder mündlich vereinbarten vertrag`? emails sind nämlich keine gewährleistung für mögliche schadensersatzansprüche

              Kommentar


              • #8
                Ich kenne mich hier im Forum jetzt nicht soo gut aus und weiß daher nicht, wer hier die Moderatoren sind. Sorry dafür.
                Dachte aber, da ja anscheinend schon andere User Probleme beim Kartenkauf hatten (z.b. Ebay), dass ich mal darauf aufmerksam mache.

                Was ist dir denn Unbekannt? Der User?

                Wir hatten erstmal über PNs den Kauf abgesprochen und habe dann auch per E-Mail die Bestellbestätigung von Ticketmaster weitergeleitet bekommen. Wir haben uns ja auf einen Preis geeinigt, von daher müsste das doch als Vereinbarung reichen oder nicht?

                Kommentar


                • #9
                  Wenn er dir nur in Aussicht gestellt hat, dir später die Tickets zu verkaufen, dann ist das ja noch kein Kauffertrag. Du hast ja auch noch garnichts gezahlt, oder?

                  Es wäre klüger gewesen, die Tickets bei Ticketmaster, Viagogo, in London direkt oder Ebay zu kaufen, da man dann den Vertrag mit allen Verbindlichkeiten schwarz auf weiss hat!

                  Du hast mit einem fremden "per Handschlag" eine Abmachung für einen zukünftigen Kauf gemacht und deswegen Flüge gebucht ect. Das ist schon ein wenig naiv, wenn man mich fragt.

                  Du solltest den Schriftverkehr ausdrucken und zum Anwalt gehen. Der wird dir sofort sagen, ob da was zu machen ist.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von joey tribbiani Beitrag anzeigen
                    Ich kenne mich hier im Forum jetzt nicht soo gut aus und weiß daher nicht, wer hier die Moderatoren sind. Sorry dafür.
                    Dachte aber, da ja anscheinend schon andere User Probleme beim Kartenkauf hatten (z.b. Ebay), dass ich mal darauf aufmerksam mache.

                    Was ist dir denn Unbekannt? Der User?

                    Wir hatten erstmal über PNs den Kauf abgesprochen und habe dann auch per E-Mail die Bestellbestätigung von Ticketmaster weitergeleitet bekommen. Wir haben uns ja auf einen Preis geeinigt, von daher müsste das doch als Vereinbarung reichen oder nicht?
                    hmmm geht in diesen emails genaustens hervor wie und wann und wieso bezahlt wird? hast du denn schon bezahlt? wenn ja wieviel? wenn nicht dann kann er den preis beziffern wie er mag! dir bleibt es ja übrig zu sagen: ja ok, oder nee passt schon! scheisse is ja nur das ihr hotels bucht und ihr seid nich ma besitzer irgendwelcher karten! da ihr sie ja nich vor euch liegen habt. was habt ihr denn generell überhaupt schon bezahlt? und wieviel natürlich dann kann ich weiterhelfen

                    Kommentar


                    • #11
                      Also bezahlt habe ich die Karten natürlich noch nicht, da er ja sowieso noch keine Tickets in der Hand hält. Haben uns darauf geeinigt, dass der vorher ausgemachte Preis (Originalpreis der Karten) bei erhalt der Karten bezahlt wird.

                      Bisher habe ich 2xFlugtickets für jeweils 62€ bezahlt. Das Hotel habe ich zum Glück noch nicht gebucht, weil ich erst warten musste, bis meine Kreditkarte eintrifft.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Dennis Beitrag anzeigen
                        Wenn er dir nur in Aussicht gestellt hat, dir später die Tickets zu verkaufen, dann ist das ja noch kein Kauffertrag. Du hast ja auch noch garnichts gezahlt, oder?

                        Es wäre klüger gewesen, die Tickets bei Ticketmaster, Viagogo, in London direkt oder Ebay zu kaufen, da man dann den Vertrag mit allen Verbindlichkeiten schwarz auf weiss hat!

                        Du hast mit einem fremden "per Handschlag" eine Abmachung für einen zukünftigen Kauf gemacht und deswegen Flüge gebucht ect. Das ist schon ein wenig naiv, wenn man mich fragt.

                        Du solltest den Schriftverkehr ausdrucken und zum Anwalt gehen. Der wird dir sofort sagen, ob da was zu machen ist.
                        ich selber bin ja sehr kaufmännisch versiert (also vom beruf her) und ich kann sagen, hier ist kein kauf zustande gekommen! Erst, wie du sagtest, es schwarz auf weiß etwas vorhanden ist. Oder du unter Zeugen eine mündliche Zusage bekommen hast und per Handschlag perfekt gemacht wurde.
                        Desweiteren, wie Dennis sagt, ist es lediglich ne Abmachung, die man jederzeit widerrufen oder gar ändern kann, nach belieben.

                        Mein Rat, belass es einfach auf sich und sag ihm ab. Schau das du bei viagogo oder so was bekommst für die tage wo ihr gebucht habt! das is die einfachste lösung und vll die beste würde ich meinen.

                        gruss

                        Kommentar


                        • #13
                          es gibt durchaus die variante, per internet oder telefon einen vertrag abzuschliessen.
                          was glaubt ihr wohl, wie die ganzen telefonanbieter an ihre verträge kommen?
                          ich würde mich nicht auf halbwissen von irgendjemandem verlassen, ob nun in der einen oder anderen richtung. ich würde es wie gesagt mit einem anwalt besprechen, wenn nötig.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von t-mez Beitrag anzeigen
                            es gibt durchaus die variante, per internet oder telefon einen vertrag abzuschliessen.
                            was glaubt ihr wohl, wie die ganzen telefonanbieter an ihre verträge kommen?
                            ich würde mich nicht auf halbwissen von irgendjemandem verlassen, ob nun in der einen oder anderen richtung. ich würde es wie gesagt mit einem anwalt besprechen, wenn nötig.
                            diese art von vertragsabschluss ist in den meisten fällen nicht zulässig, da die meisten firmen keine willenserklärung im konservativen fall bekommen nur ma nebenbei wenn man aufeinma post bekommt von irgendwelchen telefonabschlüssen oder so, man kann da locker gegen vorgehen und die meisten firmen ziehen dann auch wieder zurück, so frei nachdem motto: probiern kann man es ja mal

                            Kommentar


                            • #15
                              "Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl.§ 929BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch "Lieferung" genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises ("Kaufsumme") und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. (vgl.§ 433BGB)"


                              Ein Kaufvertrag bedarf nicht der Schriftform! Es kann im eMail und PN Verkehr also durchaus ein Kaufvertrag zustandegekommen sein... aber das kann man nur beurteilen, wenn man den Schriftverkehr kennt... jedenfalls ist es leichter einen KV zu belegen, wenn man solche eMails/PNs hat... bei einer reinen mündlichen Abrede ist es natürlich schwer seine Beweislast zu erfüllen - deshalb sind Telefonverträge idR illegal, bzw. halten vor Gericht nicht stand... die verkaufende Firma, kann einen mündlichen KV-abschluss nicht beweisen...

                              Kommentar

                              thread unten

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X