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Youtube Urheberrecht(e)

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    allö

    ich möcht mich mal bei was erkundigen
    ich dät gern eine selbstgemachte dokumentation von mj in youtube hochladen
    mit ausschnitte von this is it und auftritte und so

    und jetzt möcht ich wissen mach ich mich strafbar mache auch wenn ich erwähne woher ich das hab
    zum beispiel Quelle:This is it

  • #2
    an sich macht man sich strafbar weil der inhalt geschützt ist! auch wenn du es selber zu nem fanmade video zusammenschnippelst! leider wissen das viele fans nicht und machen es einfach!!! man muss mal nur an den falschen rechtsanwalt kommen und ab geht die luzzie

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    • #3
      Hm, ich glaube nicht dass die Anwälte sofort kommen würde Youtube müsste dazu erst einmal deine persöhnlichen Registrierungsdaten (IP-Adresse) an die Kläger weiterreichen, und ich denke, damit würde Youtube sich selber sehr schaden. Ich kenne jemanden, der mehrere Dutzend Videos mit urheberrechtlichem Inhalt veröffentlicht hat. Einzige Folge: Sein Account und seine Videos wurden gelöscht. Ich glaube, viel mehr kann nicht passieren. Wie gesagt, Youtube würde sehr viele User verlieren wenn sie persöhnliche Daten an Kläger weiterreichen. Wobei ich nichteinmal glaube, dass jemand dich anklagen würde. Bei urheberrechtlich geschützter Musik zum Beispiel wird oft nur die Musik des Videos entfernt/unkenntlich gemacht. Bei urheberrechtlich geschützten Videos oder Bildern wird nur der Account bzw. das Video gelöscht.

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      • #4
        Youtube hat an den Musikvideos auch nicht die Urheberrechte und im Ermittlungsfall müssen die die IP-Adresse schon rausgeben soweit ich weiß.

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        • #5
          ja das is klar trotzdem ist es möglich, das weiß ich aus eigener erfahrung, ist es möglich probs mim anwalt zu bekommen wegen sowas.

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          • #6
            allö

            hab mich nicht für die kriminelle seite entschieden
            hol mir erlaubnis von sony

            Im Thread The Real Michael Jackson stell ich meine Dokumentation vor

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            • #7
              diese Frage gab es schon einmal...

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              • #8
                16 jahre, sagt hier holt sich die erlaubnis von sony und in einem vorhin aufgemachten thread sagt er er hat schon eine erlaubnis von sony!? als wenn man so schnell ne erlaubnis bekommen würde vorallem darfste für sowas löhnen!!!

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                • #9
                  Eine Zwischenfrage: Ich habe mal auf YouTube Michael Jackson Shout gedownloaded.
                  Urheberrecht dürfte ja bestehen, aber auf dem Video kann man rechts oben deutlich erkennen, dass es aus VIVA aufgenommen wurde.
                  Im Prinzip hätte ich es ja auch selbst aufnehmen können, und das ist ja erlaubt.

                  Habe ich nun was Illegales gemacht oder nicht?

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