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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "This is it" (Album)

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  • Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "This is it" (Album)

    Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "This is it" von Michael Jackson
    Rechtsgebiete: Urheberrecht, Markenrecht & Urheberrecht
    Rechtstipp vom 25.01.2011

    Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an Doppelalbum „This Is It” des Künstlers Michael Jackson verfolgen. Das Album wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten.

    Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die das Album auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer „Tauschpartner” zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

    Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 856,00 EUR auf.

    Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Filmwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

    Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

    Zudem birgt die unbestimmte Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe durch öffentliche Zugänglichmachung eines anderen Werkes der Sony Music Entertainment Germany GmbH verwirkt.

    Wir raten zunächst zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.

    Das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden

    Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern.

    Quelle, Rechtstipp der HP Anwalt.de


    Ich fand das ganze nicht ganz unwichtig, weiss aber ehrlich gesagt nicht, wohin damit?!
    Bitte mods verschieben oder wegschmeissen ... seid so frei!

    With L.O.V.E. and respect
    Lg rip.michael
    Zuletzt geändert von rip.michael; 26.01.2011, 21:10. Grund: Quelle eingefügt

  • #2
    Ja und was möchtest du uns damit sagen? Das du das Album unrechtsmäßig weitergibst?

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    • #3
      also ich habe von dieser ganzen downloaderei und diesen Tauschbörsen ja Null-Ahnung....weil ich viel zu blöd wäre, das technisch mit dem Computer überhaupt hinzubekommen.....

      Aber ich habe rip.michaels Beitrag so verstanden, dass sie die Leute hier im Forum, die da evtl. sowas machen an den Tauschbörsen davor warnen möchte, weil das ein teurer Spaß werden könnte (oder mit Sicherheit wird). (?)

      Find ich doch dann gut, dass sie es hier reingesetzt hat.....

      Kommentar


      • #4
        Gut, ich habe es nicht so verstanden Was aber auch nicht wirklich tragisch ist.

        Jeder der sagt, das er es nicht weiß, das sowas Illegal und teuer ist, nun der hat es auch nicht anders verdient, als ein solches schreiben

        Kommentar


        • #5
          Wie meinen Cyplone ???
          Hab doch gar nix von mir geschrieben
          Hab doch nur das ganze weitergegeben, gibt vielleicht leute, die sich dafür interessieren.
          Nur keine hemmungen, haus doch raus, wenn's nicht passt!

          With L.O.V.E. and respect
          Lg rip.michael

          Kommentar


          • #6
            Zitat von rip.michael Beitrag anzeigen
            Wie meinen Cyplone ???
            Hab doch gar nix von mir geschrieben
            Hab doch nur das ganze weitergegeben, gibt vielleicht leute, die sich dafür interessieren.
            Nur keine hemmungen, haus doch raus, wenn's nicht passt!

            With L.O.V.E. and respect
            Lg rip.michael

            Nee, ich dachte nur, du hast ein solches Schreiben bekommen und wolltest jetzt wissen, was du tun sollst usw usf

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            • #7
              also ich habe es so verstanden, dass Rip warnen wollte. Find ich gut.

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              • #8
                Falsch gedacht, lieber Cyplone ! Ich seh grad, ich hab im startbeitrag die quelle vergessen, sry - vielleicht deswegen die irritation?!
                Habs nachgebessert.

                Also noch mal ganz deutlich:
                Das ganze ist ein netzfundstück und hat null mit mir persönlich zu tun ... jetzt klar?

                With L.O.V.E. and respect
                Lg rip.michael

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von cyplone Beitrag anzeigen
                  Nee, ich dachte nur, du hast ein solches Schreiben bekommen und wolltest jetzt wissen, was du tun sollst usw usf
                  Habe ich beim ersten überfliegen auch gedacht... da das Thema unter "Off Topic" zu finden ist. Die Rechtsanwälte mahnen doch ständig ab.... nicht nur "this is it" auch selbstgemachte Artikel die man zum Verkauf anbietet, wie: Bilderrahmen, ketten, Armbänder , selbst gemachte Shirts usw. usw. usw ... die paar Euros hat man doch über, um sich etwas Originales und Offizielles von MJ zu kaufen. ?

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                  • #10
                    Ich finds auch gut nur mal so nebenbei also bitte nicht falsch verstehen. Wenn dann hab ich es falsch verstanden

                    @JAH: Ja da haste recht, es wird immer abgemahnt, vor Jahren ist es auch mir mal passiert, ist aber nur bei einer Verwarnung geblieben, welch ein Glück.

                    Kommentar


                    • #11
                      Das ist die "Stamm-Kanzlei" von Sony. Kenn ich auch, aber wegen étwas anderem. Die Schwierigkeit dabei, ist aber die Unschuld zu beweisen. Am besten entsprechende Dienste gar nicht nutzen und Firewall entsprechend einstellen. Selbst dann kann es dir passieren, denn es wird ja die IP-Adresse ermittelt und die kann scheinbar von jedem Hacker einfach abgegriffen werden. Aber wie schon gesagt, die Unschuld zu beweisen ist kaum möglich.

                      Also besser Legal downloaden oder in den sauren Apfel beissen und kaufen.

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                      • #12
                        ...
                        Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 856,00 EUR auf.
                        ...
                        Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.
                        ...
                        Wir raten zunächst zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.
                        ...
                        Im kern ging es beim rechtstipp von Anwalt.de um die empfehlung, dass man nicht ohne weiteres diese unterlassungserklärung unterzeichnen soll und obendrein auch noch 856 Euronen löhnt. Modifiziert man die erklärung nicht, greift auf jeden fall, dass die unterlassungserklärung als schuldanerkenntnis gewertet werden kann.

                        Zit darksoul:
                        ...
                        Selbst dann kann es dir passieren, denn es wird ja die IP-Adresse ermittelt und die kann scheinbar von jedem Hacker einfach abgegriffen werden.
                        ...
                        ... wie will man schon beweisen in einem solchen fall, dass die IP gehackt wurde??
                        Genau Darksoul, schon allein aus dem grund ist es nicht undumm, solchen peer to peer börsen fernzubleiben.


                        Nebenbei gesagt:
                        wenn ich ganz legal ordentliche ware bekomme, reut es mich nicht entsprechend dafür zu bezahlen ... ansonsten beisse ich ganz gerne in saure äpfel!

                        With L.O.V.E. and respect
                        Lg rip.michael

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                        • #13
                          Also wer sich auf sone tauschbörse einlässt ich weiß
                          nicht den muss echt der affe gebissen haben sorry aber es ist doch so !!

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                          • #14
                            Kann nur jedem raten, der so etwas bekommt, überhaupt nicht zu reagieren.,....

                            wir hatten das letztes Jahr, mein Sohn soll das Album "Sportfreunde Stiller" runtergeladen haben...............in dem Schreiben stand, dass die Telekom AG unsere Daten an sie herausgegeben hätte.............die Telekom darf das nur mit richterlichem Beschluss und versicherte mir, dass sie das nciht getan hätten............sie rieten mir, nicht zu reagieren...............es kamen danach noch zwei schreiben, und das wars dann auch................nie wieder was gehört.............

                            die bekommen die Daten auf illegale Weise..........in dem Moment wo man etwas unterschreibt, hat man die "Tat" zugegeben.............nicht mehr wollen die erreichen........

                            also nichts machen...............

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                            • #15
                              Genauso ist es, nicht reagieren, außer es kommt wirklich was vom Gericht. Aber das wird die Kanzlei wohl bleibenlassen, sie müssten ja die Gerichtskosten vorausbezahlen als Kläger, sind immerhin (bei einem Wert von € 900) € 135,--.Und das pro Tag geschätzte 50 Mal. Solche Kanzleien verlegen sich komplett auf Abmahnungen.

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