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Klage gegen britische Medien gescheitert

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  • Klage gegen britische Medien gescheitert



    Kein Maulkorb für Paparazzi

    Hätte Zensur Vorschub geleistet

    Der frühere Chef des Internationalen Automobilverbandes (FIA), Max Mosley, ist mit einer Klage gegen die Veröffentlichung eines Videos vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Straßburger Richter stellten am Dienstag keine Grundrechtsverletzungen fest.

    Der 71-Jährige hatte Großbritannien vorgeworfen, ihn nicht ausreichend vor der Veröffentlichung des Videos zu schützen. Die Aufnahmen sorgten weltweit für Schlagzeilen. Im Jahr nach der Affäre verzichtete Mosley auf eine Wiederwahl für den FIA-Chefposten, den er seit 1993 ununterbrochen innegehabt hatte.
    Abschreckende Wirkung

    Der EGMR wies Mosleys Forderung nach einer Einschränkung der Pressefreiheit in Großbritannien zurück. Würden Medien verpflichtet, Betroffene vorab über geplante Veröffentlichungen zu unterrichten, würde das „unweigerlich politische Reportagen und seriösen Journalismus“ beeinträchtigen, heißt es in dem Urteil.

    Eine solche Verpflichtung würde eine „Art von Zensur vor der Veröffentlichung darstellen“ und eine abschreckende Wirkung auch auf politischen und investigativen Journalismus haben. Die von Mosley gestellten Forderungen seien zudem nicht in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens betrifft, vorgesehen, wie der „Guardian“ aus dem Urteil zitiert. Das Urteil ist nicht endgültig, da vor der großen Kammer des EGMR Berufung eingelegt werden kann.
    Schmerzensgeld von „News of the World“

    Vor dem EGMR rügte Mosley vor allem, dass das Boulevardblatt „News of the World“ nicht verpflichtet war, ihn vor der Veröffentlichung der Aufnahmen im März 2008 zu benachrichtigen. Somit habe er keine Gelegenheit gehabt, eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung zu beantragen. Großbritannien habe damit seine Grundrechte auf Schutz des Privatlebens und auf wirksame Rechtsmittel verletzt.

    Nachdem er bereits mit Zivilprozessen gegen die Berichterstattung vorgegangen war, wollte Mosley nun mit Hilfe seiner Anwälte die britische Boulevardpresse durch ein EGMR-Urteil in die Schranken weisen. Medien sollten demnach dazu verpflichtet werden, vor der Veröffentlichung peinlicher Geschichten die Betroffenen zu informieren, damit diese eine Story per einstweilige Verfügung verhindern können.

    „Wenn einmal in Ihre Privatsphäre eingebrochen wurde, dann ist Ihr Leben zerstört“, betonte Mosley bei einer Gerichtsanhörung zu Jahresbeginn. Bereits wenige Monate nach der Veröffentlichung des Videos klagte Mosley erfolgreich gegen „News of the World“. Ein Londoner Gericht verurteilte im Juli 2008 das Boulevardblatt wegen Verletzung der Privatsphäre zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 60.000 britischen Pfund (etwa 68.000 Euro).
    Links:

    EGMR
    „Guardian“-Artikel
    Europäische Menschenrechtskonvention (Wikipedia)

  • #2
    Mit anderen Worten, unter dem Mantel der Pressefreiheit ist alles erlaubt,sie können schreiben was sie wollen, warum habe ich da gerade wieder eine Assoziation. News of the World, Sun, Bild u. viele andere =foramen ani

    Kommentar


    • #3
      Solange nichts als Tatsache/Fakt verkauft wird, kann unter Pressefreiheit so ziemlich alles veröffentlicht werden....

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      • #4
        .....das ist Nichts Neues.......schreiben Was man will und lesen Was man denken soll....und die Infos fehlen

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        • #5
          Bitte, ihr könnt doch nicht wirklich die Pressefreiheit dafür verantwortlich machen, dass es Menschen gibt, die die ehtischen und moralischen Grundsätze des Journalismus nicht wahren. Im vorliegenden Fall bin ich sogar der Meinung, dass diese - zwar grenzwertig - gewahrt wurden.

          Hier mal ein paar Zahlen nur aus 2011 (hinter denen sich übrigens Menschen verbergen), die aufzeigen, was passiert, wenn es keine Pressefreiheit gibt bzw. diese mit Füßen getreten wird:

          Home page - PRESS FREEDOM BAROMETER - Journalists killed
          2011 : 19 Journalists killed
          PRESS FREEDOM BAROMETER 2011


          19 Journalists killed


          2 media assistants killed


          153 journalists imprisoned

          9 media assistants imprisoned

          126 netizens imprisoned

          Note: “Journalists killed” in the table includes only cases in which Reporters Without Borders has clearly established that the victim was killed because of his/her activities as a journalist. It does not include cases in which the motives were not related to the victim’s work or in which a link has not yet been confirmed.

          Detail

          Egypt (1)
          4 February 2011 - Ahmed Mohammed Mahmoud - Al-Ahram

          India (1)
          23 January 2011 - Umesh Rajput - Nai Duniya

          Iraq (5)
          8 April 2011 - Taha Al-‘Alawi - Al-Masar TV
          29 March 2011 - Sabah al-Bazi - Al-Arabiya, CNN, Reuters
          29 March 2011 - Muammar Khadir Abdelwahad - Eye Media Agency
          24 February 2011 - Mohammed Al-Hamdani - Al-Itijah TV
          17 February 2011 - Hilal Al-Ahmadi - L’Echo de Mossoul, Iraqiyoun

          Libya (4)
          20 April 2011 - Tim Hetherington - Vanity Fair
          20 April 2011 - Chris Hondros - Getty images
          19 March 2011 - Mohamed Al-Nabbous - Libya Al-Hurra
          12 March 2011 - Ali Hassan Al Jaber - Al-Jazeera

          Mexico (1)
          25 March 2011 - Luis Emanuel Ruíz Carrillo - La Prensa

          Pakistan (2)
          2 April 2011 - Zaman Ali - Extra News
          13 January 2011 - Wali Khan Babar - Geo News TV

          Peru (1)
          3 May 2011 - Julio Castillo Narváez - Radio Ollantay

          Philippines (1)
          24 January 2011 - Gerardo Ortega - Radio Mindanao Network (RMN) dwAR

          Tunisia (1)
          17 January 2011 - Lucas Mebrouk Dolega - European Press Photo Agency

          Yemen (2)
          18 March 2011 - Jamal Al-Sharabi - Al-Masdar
          18 March 2011 - Mohamed Yahia Al-Malayia - Al-Salam
          Quelle: http://en.rsf.org/press-freedom-baro...tml?annee=2011
          Zuletzt geändert von 77Sunset; 11.05.2011, 19:45. Grund: Quelle eingefügt

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          • #6
            dass es Menschen gibt, die die ehtischen und moralischen Grundsätze des Journalismus nicht wahren. Im vorliegenden Fall bin ich sogar der Meinung, dass diese - zwar grenzwertig - gewahrt wurden.
            Keiner macht die Pressefreiheit an sich verantwortlich, sondern
            die Presse an sich, bestehend aus eben genau aus diesen Menschen, teilweise auch aus Journalisten , die dieses hohe Gut Freiheit, welches man ihnen gewährt, aufs übelste mißbrauchen.

            Vllt. sollte man mal eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen ?!

            Der letzte Satz kann jetzt wohl nicht dein Ernst sein , oder???
            Warum wurde die Gazette dann von einem englischen Gericht zur Schadensersatzzahlung verdonnert?

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            • #7
              Doch der Satz ist mein Ernst, sonst hätte der EMGR ja nicht so entschieden.

              Der EGMR wies Mosleys Forderung nach einer Einschränkung der Pressefreiheit in Großbritannien zurück. Würden Medien verpflichtet, Betroffene vorab über geplante Veröffentlichungen zu unterrichten, würde das „unweigerlich politische Reportagen und seriösen Journalismus“ beeinträchtigen, heißt es in dem Urteil.
              Eine solche Verpflichtung würde eine „Art von Zensur vor der Veröffentlichung darstellen“ und eine abschreckende Wirkung auch auf politischen und investigativen Journalismus haben.

              Zitat Christine
              Vllt. sollte man mal eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen ?!
              Retour: Der Satz kann jetzt wohl nicht dein Ernst sein, oder?

              Es werden noch mehr als 19 Journalisten sterben. Das Jahr 2011 ist ja noch nicht zu Ende.

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