Rechtlich ist es (das biologische Ende von Lebewesen) nicht genau definiert:
"Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Definition des Todes. Das Transplantationsrecht verlangt für eine Organentnahme bei einem Menschen (neben anderen Voraussetzungen) kumulativ den Tod des Organspenders (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG) sowie den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (sog. Gesamthirntod, § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG). Damit hat der Gesetzgeber nicht eine Definition des Todes vorgenommen, sondern den Gesamthirntod lediglich als notwendige Bedingung für die Organentnahme festgeschrieben. In der Rechtspraxis wird allerdings unter Tod i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG der Gesamthirntod verstanden. In zumeist ausdrücklicher Anlehnung an das Transplantationsrecht greift die Rechtsprechung auch in anderen Rechtsgebieten in Zweifelsfällen auf den Gesamthirntod als Todesdefinition zurück."
und zum Thema Organentnahme
noch folgendes (was Unsicherheiten vieleicht etwas beheben kann?):
Die klinischen Kriterien zum Nachweis des unumkehrbaren Ausfalls der Hirnfunktion müssen in der Bundesrepublik Deutschland zu verschiedenen Zeitpunkten von verschiedenen
Ärzten, die nach den Kriterien der Bundesärztekammer über „eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen“ verfügen müssen, bestätigt werden, um den Hirntod zweifelsfrei festzustellen.
Sollen dem Patienten nach der Feststellung Organe entnommen werden, so muss die Feststellung des Hirntods durch Ärzte erfolgen, die nicht an der Organentnahme oder der Transplantation beteiligt sind.
Die Grenze zwischen Leben und Tod verläuft übrigens von Land zu Land unterschiedlich.
In den Niederlanden, Großbritannien und den USA (Non-Heart-Beating-Donors), können Organe schon nach Tod durch Herzstillstand entnommen werden.
Nachtrag: Ein im Ausland nicht gemäß den deutschen Gesetzesvorschriften entnommenes Organ darf in Deutschland nicht transplantiert werden.
Ich selber habe seit vielen Jahren einen Organspenderausweis.
Warum?
Ich habe als Krankenschwester auf der Intensivstation, auf der Dialysestation und im OP -
und als Schwester eines, vergeblich auf eine Organspende hoffenden, Bruders
auf beiden Seiten mitgelitten und für mich gab es da nie Fragen.
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