Hallo Brigitte,
ich schreibe das jetzt mal ganz grob mit den allgemein dafür bekannten Worten. Das fachlich zu erläutern ist was für die Rechtsabteilung und es geht ja ums Verstehen. Ich verwende hier also jetzt meine eigenen Worte dafür und möchte inhaltlich verstanden werden, nicht juristisch, auch wenn ich einige Begriffe gesondert erkläre, weil das nicht anders geht.
Die Begrifflichkeiten werden gerne falsch verwendet und eine Verhandlung als solche ist nicht das was man unter einer Gerichtsverhandlung in einem Saal versteht. Eine Verhandlung ist immer ein formeller Akt und geschieht am Schreibtisch.
Die mündliche Verhandlung ist das, was wir im allgemeinen unter einer Verhandlung verstehen im Gerichtssaal.
Über die Anklageerhebung entscheidet allein die Staatsanwaltschaft (LA County). Diese erhebt die Anklage aufgrund der Ermittlungen des LAPD.
Der Staatsanwalt bekommt also die Ermittlungsakten abgeschlossen auf den Tisch und überlegt, ob er genug zusammen hat, ob es für eine Anklage reicht.
(Wenn das meine Kollegen lesen, kriege ich haue, aber ich denke mal, das soll ja auch auf deutsch hier geschrieben werden....)
Reicht es ihn für eine Anklage, dann erhebt er die Anklage und das geht dann an das Gericht.
Selbstredend kann er da natürlich noch mal an das LAPD zurück schicken, da er noch weitere Ermittlungen wünscht. Das passiert ständig.
Ob der Klage statt gegeben wird, das entscheidet das Gericht, das könnte hier vermutlich die gemeinte Vorverhandlung sein.
Die Begrifflichkeiten werden sehr häufig falsch verwendet und somit erhebt dann schon mal schnell das Gericht Anklage, aber das ist nicht richtig formuliert. Auch wenn man darunter schnell das gleiche verstehen kann.
Aus der Welt ist das nicht zu bekommen, ist aber jetzt auch nicht schlimm. Im Einzelfall verwirrt es eben nur gewaltig.
Ich wähle jetzt nur den deutschen allgmeinen Begriff Gericht, was dann entsprechend des amerikanischen Systems eine Jury ist.
Dann erfolgt eine mündliche Verhandlung vor einem Gericht bzw. einem Geschworenengericht. Das Gericht bzw. das Geschworenengericht eröffnet die Verhandlung.
Somit gibt es eine "Vorverhandlung" im allgemeinen Sinne auf jeden Fall und somit weiß man auch was man von dieser Berichterstattung zu halten hat.
Hallo Nena,
also eine Klageerweiterung ist während der mündlichen Verhandlung zu stellen und bei begründeter Sachlage kann dieser stattgegeben werden.
Ebenso ist es möglich, ein Verfahren einzustellen und erneut Anklage zu erheben. Das liegt ganz an der Staatsanwaltschaft bzw. den Anwälten, was auch immer aus welchen taktischen Gründen, beantragt wird und was das Gericht nach der Strafprozessordnung zulassen kann. Wichtig ist jedoch, dass es noch vor Abschluss der mündlichen Verhandlung geschieht. Wenn das Gericht die Beweisaufnahme schließt, ist diese geschlossen. Somit ist dann zumindest keine Klageerweiterung mehr möglich.
Hier ist bekannt, dass man in Kalifornien wegen einer Sache.... nur einmal vor Gericht gestellt werden kann. Die Sorge, dass Murray davon kommt, wenn sich später etwas anderes noch ergeben sollte ist deshalb groß aber unbegründet.
Wenn er wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird, verurteilt, freigesprochen wie auch immer wird, dann kann er wg. Totschlag oder Mord jedoch erneut vor Gericht gestellt werden. Ganz simpel, da die Sache! - das Delikt ist und wenn diese verschieden sind, steht dem nichts im Wege.
Er könnte nur nicht noch mal erneut wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht kommen. Aber das war ja bekannt.
Nachtrag für die Juristen und Gelehrten!
So und wenn ich hier einen Halbsatz nach einem Komma ausgelassen habe bzw. zu grob geschrieben haben und noch einen kleinen § mehr oder weniger der StPO nicht berücksichtigt habe, dann der Einfachkeithalber. Prinzipell passt das aber.
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